Der Thread ist zwar schon etwas älter, aber der belehrende "Ton" gegenüber dem Fragesteller stört noch heute.
Aus reinen Schonzeitenangaben, die wir alle hinlänglich kennen, leitet sich nunmal nicht zwangsweise ein Spinnangelverbot ab. Es kann jedoch separat angeordnet sein, oder eben auch nicht. Das ist je nach Landesverband verschieden geregelt.
Im LVSA e. V. (Sachsen) gilt z. B. (
laut aktueller Gewässerordnung)
In der Zeit vom 01.02.-30.04. ist in allen Angelgewässern die Benutzung von Handangeln zum Raubfischfang und die Benutzung der Senke untersagt.
Definitionen der verwendeten Bezeichnungen finden sich an anderer Stelle im selben Dokument.
Demnach darf exakt für den Zeitraum der Hechtschonzeit (Februar, März, April) Fischen generell nicht mit "Handangeln zum Raubfischfang" nachgestellt werden. Im Mai ist der Zander wie in den drei Vormonaten geschont und ihm darf dementsprechend weiterhin nicht nachgestellt werden. Dennoch ist das Raubfischangeln (mit "Handangeln zum Raubfischfang") im Monat Mai allgemein wieder zulässig.
Vom LAVB e. V. (Brandenburg) ist mir nichts dergleichen bekannt, weder aus der
aktuellen Gewässerordnung noch aus dem ihr übergeordneten
Fischereirecht. Offenbar darf Raubfischen in allgemeinen Angelgewässern grundsätzlich unabhängig von Schonzeiten nachgestellt werden, nur eben nicht den jeweils geschonten Fischarten. Bei Hecht und Zander gibt es allerdings (
wie rednec bereits schrieb) keine sich überschneidenden Schonzeiten, im Gegensatz zu Sachsen.