Petition für Boddenhecht Fans !!!

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Furchenlurch

Echo-Orakel
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Ich komm ursprünglich auch vom Dorf und weiß daher genau, was Du meinst - das Problem:

Wenn Dus da mit schnellverklagenden Schwarzer-Rollkragenpulli-Öko-Urbanisten auf Landpartie zu tun hast (Marke "ich fahr mit meinem fetten SUV zum Bioladen - aber bitte so, dass auch jeder sieht, dass ich dort einkaufe -, fliege 3x im Jahr in Urlaub klimakill-kerosinverheizend um die halbe Welt - selbstverständlich aber nur in nachhaltig agierende Öko-Unterkünfte, was auch entsprechend zu dokumentieren und zu erwähnen ist- und bin trotzdem ein von jedem nachzuahmendes Vorbild in Sachen Umweltbewusstsein" - mit anderen Worten: Reformhauskäufe-Angeber auf militant selbsternannt-vorbildlicher Pseudo-Weltrettungsmission, die ihre podexgepuderten Amöbenkinder auf dieselbe Weise gehirnwaschen), geht das u. U. ganz böse nach hinten los... die beleidigen einen no limits, lassen sich im Gegenzug aber gar nicht gerne selbst beleidigen sozusagen...

Solche Leute muss man quasi mit eigenen Waffen schlagen...

Es kann halt irgendwie net sein, dass man als Angler immer der A***** sein soll, sich belästigen und beleidigen lassen muss - drum überleg ich schon ne ganze Weile, wie man sich da mit rechtlichen/legalen Mitteln effektiv wehren könnte...

Insbesondere, wenn man Fische anständig behandelt, zurücksetzt, keinen Müll rumstreut bzw. diesen auch von anderen Leuten mal einsammelt und damit IMO deutlich mehr für Natur und Gewässer tut, als sich mit Anti-Alles-Gelaber und totalitären Überwachungstendenzen hohlhirnig zu profilieren...
 

holle

Finesse-Fux
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dumm nur, wenn man nur post von den anwälten dieser leute bekommt und nicht weiss wen man "dörfisch regeln" soll (kann).

mich hat niemand beim zurücksetzen gesehen, sondern ich bin aufgrund einiger release-fotos im a-b und des kommentares unter einem bild "vielleicht sieht man sich bald wieder" angeklagt worden.

fazit: nach ca. einem anderthalben jahr rechtsstreit bekam mein anwalt post vom zuständigen stralsunder staatsanwalt.

"...das gegen ihren mandanten geführte ermittlungsverfahren habe ich mit gerichtlicher zustimmung gemäss § 153 abs. 1 stpo eingestellt,
weil die schuld als gering anzusehen wäre und kein öffentliches interesse an der verfolgung besteht...."

meine unterlagen dazu sind 42 a4-seiten...
 

Furchenlurch

Echo-Orakel
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Öha, das ist dann natürlich ne ganz andere Geschichte, wenn das quasi völlig anonym ablief!

Wird dann wohl am besten sein, wenn man nen Fisch aufm Pic nur völlig kommentarlos vorzeigt und sich das Schwimmenlassen verbal verkneift... sehr schade, aber scheinbar nötig... 42 Seiten Stress inklusive Kosten braucht echt kein Mensch...

Hier sind wie gesagt auch n Haufen so "militante Grüne" unterwegs, scheint irgendwo ein Nest zu sein... da wird man dann deren mitlatschenden Kindern z. B. als Beispiel für einen "bösen Menschen" präsentiert... desöfteren in dieser Richtung schon dagewesen, völlig zum K****

Wäre das all Schaltjahr mal, könnte man da ja noch drüber wegsehen, aber das nimmt zumindest hier echt spürbar zu... bedenkliche Enwicklung, diese "Feindbild-Züchtung"... offenbar brauchen wir bald spezielle Angler-Anwälte...
 

BarschGuido

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evtl eine dumme Frage, aber gab es schon Petitionen die das Releasen erlauben sollen?

Also schnelles versorgen des Fisches und direkt zurück ins Wasser. Ohne gemesse und Fotosession usw.

Ich denke mal wenn es genügend Leute Fordern dass es umsetzbar ist. Schonung Fischbestände usw. Quasi das gezielte entnahme rechtlich möglich wird. Momentan ist es ja so dass man theoretisch jeden maßigen Fisch der sich außerhalb der Laichzeit befindet totknüppeln soll.
 

Furchenlurch

Echo-Orakel
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Hmmm, meines Wissens nach gilt bei uns pauschales Zurücksetzverbot für ALLE Arten - und Barsche haben hier weder Mindestmaß noch Schonzeit noch Fangbegrenzung.

Man könnte es aber auch so sehen: Wenn ich alles zurücksetzen MUSS, was unter Schonzeit und/oder Mindestmaß fällt, DARF ich auch alles zurücksetzen, was weder Schonzeit noch Mindestmaß HAT haha... :wink:
 

BarschGuido

Master-Caster
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Der maßige Fisch ist nach dem Fang sofort waidgerecht zu töten oder zur Hälterung in einen geeigneten Setzkescher zu setzen, wobei die Hälterzeit nicht länger als einen Kalendertag betragen darf.
Untermaßige und während der Schonzeit gefangene Fische sind vorsichtig vom Haken zu lösen und unverzüglich nach dem Fang schonend in das Gewässer zurückzusetzen.
Bei schwer zugänglichem Hakensitz ist das Vorfach unmittelbar am Maul zu durchtrennen und der Fisch wie oben geschildert in das Gewässer zurückzusetzen. Die geangelten Fische sind einer sinnvollen Verwertung zuzuführen. Der geangelte Fisch ist nur für den Eigenverbrauch zu verwenden, ein Verkauf oder Tausch gegen andere Waren ist verboten.
Das gezielte Angeln mit dem ausschließlichen Ziel, Maße und Gewicht der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend wieder in das Gewässer zurückzusetzen, ist nicht gestattet

Leider eindeutig geregelt.
 

NorbertF

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Furchenlurch schrieb:
Hmmm, meines Wissens nach gilt bei uns pauschales Zurücksetzverbot für ALLE Arten - und Barsche haben hier weder Mindestmaß noch Schonzeit noch Fangbegrenzung.

Man könnte es aber auch so sehen: Wenn ich alles zurücksetzen MUSS, was unter Schonzeit und/oder Mindestmaß fällt, DARF ich auch alles zurücksetzen, was weder Schonzeit noch Mindestmaß HAT haha... :wink:

Das ist auch so. Kein Landesfischereigesetz verbietet das Zurücksetzen. In BaWü zB steht nur dass unterhalb der Staustufe Iffezheim keine Rapfen und Brassen zurückgesetzt werden dürfen. Oder so ähnlich.
Im Umkehrschluß ist somit klar dass alles andere nach Fischereigesetz zurückgesetzt werden darf.
Das "Problem" ist die gängige Interpretation des Bundestierschutzgesetzes. Dort steht dass keinem Tier ohne vernünftigen Grund Stress oder Leid zugefügt werden darf. Erstmal gut und richtig, so betrachtet. Leider pervertieren manche Leute diesen Satz zu "nur ein toter Fisch ist ein guter Fisch" und lassen ausser Acht dass ohne vernünftigen Grund auch kein Tier getötet werden darf. Das ist kurz und unvollständig zusammengefasst die altuelle Lage.

Viele Fischereirechtsinhaber legen nun einfach fest, dass in ihren Gewässern gefangene maßige Fische entnommen werden müssen. Damit ist dem einzelnen Angler an solchen Gewässern keine Möglichkeit mehr gegeben selbst zu entscheiden.

Die gängige Meinung dass Zurücksetzen per Gesetz verboten ist, ist aber falsch.
 

Klausi

Barsch Vader
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Ich kann mir nicht vorstellen, daß mein Dachverband hiermit gegen ein Gesetz verstoßen soll...
http://www.anglerverband.com/index.php?option=com_content&view=article&id=54&Itemid=68

Allerdings kann der Fischerei-Rechts-Inhaber die gesetzllichen Bestimmungen in seinem Revier "nach oben" erweitern, zb. das Mindestmaß hochsetzen... Zeit- und Fangbegrenzungen aussprechen.
Auch das Gegenteil scheint der Fall, denn in einigen Seen in Meck-Pomm ist ja zeitennweis die Schonzeit für Hecht aufgehoben worden...
 

BarschGuido

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Danke Klausi. Das Statement hab ich bis jetzt noch nie gelesen.

Bleibt zuhoffen das die Fusion des VDSF und DAV endlich klappt und es dann evtl gesetzlich geregelt eindeutig wird.
 

monkeyman

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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@Klaus: in den Binnengewässern in MV hat der Hecht keine gesetzliche Schonzeit! Das wird oft falsch verstanden und falsch dargestellt! Daher gibt es bei uns keine Schonzeit, wir liegen damit genau im gesetzlichen Rahmen! eine "Unterschreitung" der Fischereigesetze und -verordnungen ist meines Wissens nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich. Dazu sind mir aber keine Fälle bekannt!
 

Klausi

Barsch Vader
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Jut, ich habe mich da wohl unkorrekt ausgedrückt.
Also andersrum: Fischereirecht ist Ländersache - und um dem formalen Föderalismus zu seiner Existenzberechtigung zu verhelfen, hat jedes Bundesland sein eigenes, wir also im kleinen Deutschland 16 verschiedene Fischereigesetze.
Insofern ist es auch müßig - wenn man sie nicht alle kennt - über die Ländergrenzen hinweg einem anderen Forumsmitglied eine sichere Antwort geben zu können.
Übrigens... wenn ich auf der einen Seite des Kanals stehe und meine Barsche spinne, hat der Berliner auf der anderen Seite seine Schonzeit vom 1.1. bis 30.4. einzuhalten - (ganz ehrlich: Watt´n Schwachsinn)...
Wir haben ja auch eine Schonzeit, aber Februar/März für Hecht und April/Mai für Zander.... Der Barsch hat keine, aber es gibt kaum noch welche und der Passtorenschwan kennt die Schonzeiten eh´nicht ....
 

alltogo

Keschergehilfe
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Hab auch abgestimmt auch wenn ich nicht glaub das wir die 1000 voll bekommen, da viele panik vor kosten und Werbung etc. haben wenn Sie das Wort UNTERSCHRIFT iwo im Netz lesen.

War bei der Nachtangel BaWü Petition auch so....
 

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