LSA Köder ohne Haken in der Schonzeit

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Jakob1005

Echo-Orakel
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Hallo alle Zusammen.
Kann mir wer sagen, ob ich in Sachsen-Anhalt während der Schonzeit z.B. mit nem FSI mit ner Spirale vorne aber ohne Haken skippen üben darf?
LG
 

SlidyJerk

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Hallo alle Zusammen.
Kann mir wer sagen, ob ich in Sachsen-Anhalt während der Schonzeit z.B. mit nem FSI mit ner Spirale vorne aber ohne Haken skippen üben darf?
LG
Das würde ich einfach ohne zu fragen machen!
Aus meiner Sicht angelst Du ja nicht, Du übst das Werfen. Ich denke das sieht jede halbwegs gescheite Fischereiaufsicht auch so.
 

Rafzahn

Twitch-Titan
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Jakob!!! Du hast gerade die Lösung für all unsere Probleme gefunden!
Raubfischen nachstellen ohne Haken!
Das bedeutet:
1.Keine Schonzeiten mehr nötig!
2. Problemlose nutzen aller neuen Echolottechnologien!
3. Nachhaltiges angeln!
4. Keine Diskussionen über c&r!
5. Kein Bleieintrag in unsere Gewässer!
U.s.w.
 

Köfte

Bigfish-Magnet
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Ich wäre mir nicht so sicher, wie entspannt Fischereiaufseher da sind.

Auf jeden Fall würde ich wirklich wirklich keine Haken dabei haben. Auch nicht für Friedfische
 

Machete

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Kunstköder ist Kunstköder. Auch ohne Haken. Praktisch könnte ein Hecht den Gummi voll inhalieren und sich der Köder, in den Kiemenbögen verfangen. Das sehen mit Sicherheit einige Kontrolleure eher wenig entspannt. Nimm doch einfach ein Gummigewicht oder andere Alternativen. Erspart eventuellen Stress.
 

Troutlover

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Ich hatte in letzter zeit das gleiche problem- neue Combos die getestet werden wollen aber es ist halt leider noch Schonzeit. Ich hab dann einfach Birnbleie oder Chebuköpfe genommen. Zum werfen üben gibts quasi auch nix besseres, weil billig falls doch mal einer nen Abgang macht und werfen lassen sich die Dinger auch sehr gut.
 

Northern Mike

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Solange es an deinem Wurf-Konstrukt keine Anbißstelle gibt, würde ich mir keinerlei Gedanken machen. Damit solltest du auch rechtlich auf der sicheren Seite sein.
 

ChadBrighton

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Hab ich auch immer bei Fragen bzgl McPom etc. gemacht. Hat mir viel Zeit gespart. Und wenn die keinen Plan da haben, was sie aber sollten, kannste auch mal deine zuständige Wasserschutzpolizei anrufen.
 

Yoshi

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die Maus...
Hast Recht. Ich werde da morgen mal anrufen und das Ergebnis hier teilen.
lg
Ich denke, der Landesverband wäre die bessere Lösung. @Northern Mike hat den entscheidenden Punkt ja schon herausgestellt, und das solltest du dann im Gespräch auch tun - das Konstrukt hätte keine Anbißstelle. Insofern dürfte es schon fraglich sein, ob es überhaupt die Definition einer Angel erfüllt. Abgesehen davon - wenn du ein Vereinsgewässer hast und der Verein nichts dagegen hat, probier's doch dort. Oder stell dich am FoPu an den Kilo-Teich und skipp los - musst ja nur zahlen, was du entnimmst, oder? ;-)
 
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Machete

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Wo steht denn in der Gewässerordnung LSA etwas von einer Anbissstelle, im Kontext mit den Schonzeitregelungen? Es geht ja um ein generelles Verbot von Kunstködern in der Schonzeit. Der FSI bleibt ja mit oder ohne Haken einer und provoziert Bisse, von Raubfischen. Eigentlich eine klare Sachlage. Zumindest aus meinem Verständnis heraus.
 
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Northern Mike

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Nein, es gibt ein Angelverbot mit Kunstködern. Der Kunstköder selbst ist jedoch nicht verboten. Und da ein Gerät ohne Anbißstelle nicht zum Fischfang geeignet ist, gilt es streng genommen nicht als Handangel. Die Angel definiert sich als Gerät zum Fischfang ja nicht darüber, dass du eine Rute und eine Rolle mit Schnur hast, sondern, dass du ein Gerät hast, welches zum Fischfang geeignet ist. Das ist in dem Fall aber nicht gegeben.
 

Machete

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@Northern Mike Nichts weiter als deine eigene Interpretation. Wenn ich einen Kunstköder mittels Spinnangel werfe, dann betreibe ich Spinnangelei. Ob mit oder ohne Haken. Anbissstelle selbst, ist in dem Fall der FSI. Da gibt es eigentlich nix zu diskutieren. Bin heute Nachmittag eh auf unserer Geschäftsstelle. Da lasse ich mir das nochmal bestätigen.
 

Onkel Pauli

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Machete

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@Onkel Pauli Du darfst generell in der Schonzeit bei uns schon Dropshoten oder Riggen mit Wurm. Allerdings darf man nicht permanent den Köder auswerfen und einholen, dann wird einem das als Spinnangelei ausgelegt. Also alles eher schwammig und Auslegungssache des Kontrolleurs.

Aber generell ist unser LAV eher ziemlich konservativ. Da hatten wir schon etliche Diskussionen in der Geschäftsstelle. Bin nachher meine Salmokarten holen, da frage ich verbindlich nach wegen dem Werfen üben ohne Haken. Allerdings kann ich die Antwort schon erahnen. ;)
 

Steen

Finesse-Fux
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Ich glaube ihr hattet überlesen , dass er skippen und nicht werfen üben will. Beim werfen könnte er tatsächlich n Birnenblei oder so Werfen. Beim skippen eher unpraktisch.
 

Troutlover

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Deswegen bin ich in der Zeit vom 15.02.-30.04. auch nicht mit Wurm am DS-Rig in Sachsen-Anhalt unterwegs.
Quelle: https://www.lav-sachsen-anhalt.de/PDF/LAV/Ordnungen_Satzung/20181110_Gewaesserordnung LAV.pdf

In Sachsen bestimmt (glücklicherweise) der Köder die Angelart. (Tau)wurm am DS-Rig zählt hier als Friedfischangel. :cool:
Aber das gilt ja nur wenn auch nen Haken an der Montage/Köder ist oder?
 

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