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Camaro

Barsch Vader
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Ich würde die aufregung ja verstehen wenn die Guides es schwarz machen aber wenn Gewerbe und so alles angemeldet wurde
sehe ich kein Grund sich wegen so was aufzuregen.
 

Revilo62

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Was ist daran schwer zu verstehen?
Hier geht es einfach nur um Verwertung eines Eigentums-/Pachtverhältnisses. Ist ungefähr genau so wie als wenn Du in Deinem Garten ( fiktiv natürlich)
umgräbst, Erdbeeren pflanzt und genau zur Reife ein fremder Marmeladenhersteller kommt ( Gewerbe vorhanden)und die Erdbeeren pflückt um daraus Marmelade herzustellen und damit Geld zu verdienen, Du aber nur die Arbeit hattest, comprende.
Das hat auch nichts mit einer Mitgliedschaft der Betroffenen im Verband zu tun, die erwerben lediglich die Erlaubnis zu angeln, aber mehr auch nicht,
ist irgendwie eine Form von Bereicherung an fremden Eigentum

Tight Lines aus Berlin
 

Spector

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Tja...sind die alten Männer im LAV mal kurz wach geworden und haben gleich wieder überreagiert....und erreichen tun sie nix damit...also wie immer eigentlich;-)
 

Yoshi

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Der Landesverband / die Vereine sorgen für Besatz und im allerbesten Fall für ein ordentliches Gewässer. Der Guide profitiert dann davon, die lokalen Angler profitieren aber nicht vom Guide. Warum also sollte man gestatten, dass jemand anderes sein Geld mit der anglerischen Infrastruktur verdient, die man selbst bereitstellt? Ich finde nicht, dass den Vereinen da ein Vorwurf zu machen ist. Eigentlich gar kein Aufreger...

Und ich hatte im Urlaub noch nie einen Guide, hab trotzdem gefangen. Und zwar immer mehr, je ruhiger ich mich darauf eingelassen habe, ein Gewässer zu lesen, und je sinniger ich meine Ausrüstung abgestimmt habe. Und jemehr ich vom Wasser aus geangelt habe... :grin:

Zander an der Elbe habe ich erst zwei, drei Mal erfolglos versucht - aber wenn der Leidensdruck zu groß wird, dann frage ich eben mal im Forum nach, ob mich jemand mitnimmt. Wenn das dann nicht klappt, weine ich vielleicht ein klein wenig ob des Guidingverbots, aus rein egoistischen Gründen...
 

Revilo62

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@Spector, bin mir eigentlich nicht sicher, ob sie wirklich nix erreicht haben, sie haben immerhin aus einer Grauzone ( weil was nicht verboten, ist auch nicht zwingend erlaubt) klare Tatsachen gemacht.
Ob das jetzt eine Überreaktion ist, wird sich zeigen, leider neigt man in D immer wieder dazu, alles und jedes regulieren zu müssen.
Hier ist aber der Verband evtl. Regulierungen durch die Landesregierung zuvor gekommen.
Ich finde die Lösung auch nicht besonders gut, letztendlich hätte man im Vorfeld Klärungen herbeiführen können, zumal es jetzt eigentlich um den Entzug der Lebensgrundlage einiger weniger geht, denn jetzt wird es schwierig gegenüber dem Finanzamt zu argumentieren.

Tight Lines aus Berlin
 

Yoshi

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Was ist daran schwer zu verstehen?
Hier geht es einfach nur um Verwertung eines Eigentums-/Pachtverhältnisses. Ist ungefähr genau so wie als wenn Du in Deinem Garten ( fiktiv natürlich)
umgräbst, Erdbeeren pflanzt und genau zur Reife ein fremder Marmeladenhersteller kommt ( Gewerbe vorhanden)und die Erdbeeren pflückt um daraus Marmelade herzustellen und damit Geld zu verdienen, Du aber nur die Arbeit hattest, comprende.
Das hat auch nichts mit einer Mitgliedschaft der Betroffenen im Verband zu tun, die erwerben lediglich die Erlaubnis zu angeln, aber mehr auch nicht,
ist irgendwie eine Form von Bereicherung an fremden Eigentum

Tight Lines aus Berlin


Neeee, da kommt einer, bietet Exkursionen an, und gräbt deine Früchte aus. Seine Gäste lassen sich damit photographieren, und dann werden sie wieder verscharrt. Die Früchte, versteht sich.
 

Revilo62

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So könnte es sein, aber er darf damit nicht werben, weil er in diesem Fall einen Straftatbestand erfüllt §17 TSG und einen groben Verstoß gegen die LaFiO und einen groben Verstoß gegen die Gewässerordnung des AV, aus der Ahndung kommt er nicht raus, ausser .... Du hast es ihm im Vorfeld mittel Vereinbarung ( schriftlich) erlaubt.
Wie gesagt, ich muss es nicht gut finden diese Regulierungen, ich betrachte sie rein sachlich und ohne Emotionen

Tight Lines aus Berlin
 

Meridian

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Super! Finde ich gut, weil es gut ist.

Die Begründung wurde hier von mehreren Mitgliedern ordentlich niedergeschrieben. Wer es bis dahin immer noch nicht verstanden hat, wird es auch nach weiteren Beiträgen nicht tun.

Ich hoffe inständig, dass weitere Bundesländer zügigst folgen.

Endlich mal gute Nachrichten.
 

darkbearded

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Revilo62 schrieb:
Hier geht es einfach nur um Verwertung eines Eigentums-/Pachtverhältnisses. Ist ungefähr genau so wie als wenn Du in Deinem Garten ( fiktiv natürlich)
umgräbst, Erdbeeren pflanzt und genau zur Reife ein fremder Marmeladenhersteller kommt ( Gewerbe vorhanden)und die Erdbeeren pflückt um daraus Marmelade herzustellen und damit Geld zu verdienen, Du aber nur die Arbeit hattest,
Neeee, da kommt einer, bietet Exkursionen an, und gräbt deine Früchte aus. Seine Gäste lassen sich damit photographieren, und dann werden sie wieder verscharrt. Die Früchte, versteht sich.
Vielleicht ist es aber auch so, dass einer kommt, seinen "Gästen" deinen Garten und deine Erdbeeren zeigt und sie NUR zwei der größten und schönsten pflücken lässt, das aber täglich wiederholt. :wink:
 

NorbertF

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@ NorbertF:

Ich kenne dich zwar nicht, aber ich bin mir sicher, dass es dir auch keinen Spaß machen würde, wenn sich plötzlich einer ungefragt auf deinem Grund und Boden niederlässt und dort ein Gewerbe ausübt. Oder!?

Wenn ich ihn nicht auf meinem Gelände will, dann gebe ich ihm keine Gastkarte.
Ich frage nochmal: welchen Sinn hat es Guiding zu verbieten? Gastkarten weg, Problem erledigt.
Keiner konnte das bisher beantworten, stattdessen Erdbeeren. Guter Vergleich! Wenn ich ein Feld mit Erdbeeren habe dann kann ich Leute dort selbstpflücken lassen, gegen Gebühr.
Wieso sollte ich mich dann beschweren, wenn dort jemand den Leuten zeigt wie es geht, oder ihnen dabei hilft? Noch dazu wenn er auch selbst ne Pflückgebühr bezahlt.
Sorry, nix kapier.
Wenn ich nicht will dass einer meine Erdbeeren pflückt, dann geb ich keine Erlaubnis dafür raus und fertig.
 
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darkbearded

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Wenn ich ihn nicht auf meinem Gelände will, dann gebe ich ihm keine Gastkarte.
Ich frage nochmal: welchen Sinn hat es Guiding zu verbieten? Gastkarten weg, Problem erledigt.
Keiner konnte das bisher beantworten, stattdessen Erdbeeren. Guter Vergleich! Wenn ich ein Feld mit Erdbeeren habe dann kann ich Leute dort selbstpflücken lassen, gegen Gebühr.
Wieso sollte ich mich dann beschweren, wenn dort jemand den Leuten zeigt wie es geht, oder ihnen dabei hilft? Noch dazu wenn er auch selbst ne Pflückgebühr bezahlt.
Sorry, nix kapier.
Wenn ich nicht will dass einer meine Erdbeeren pflückt, dann geb ich keine Erlaubnis dafür raus und fertig.

Wenn ich das Gastangeln zwingend mit Guiding verbinde, kann ich deinem Verständnis folgen. Ich glaube es hilft, diese beiden Dinge zu trennen. Es gibt sehr wohl Angler, die mit Gast- bzw. Tageskarten an unbekannten (oder wenig bekannten) Gewässern fischen (mit und ohne Boot, dass oft genug auch ohne Guide zu mieten ist). Ich halte es auch für schwierig die Gewässer in Sachsen Anhalt mit Küstengewässern in Kuba oder den USA, ja selbst schon den deutschen Boddengewässern, zu vergleichen.
 

NorbertF

Master of Desaster
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Das heisst Gastangler sind willkommen, aber nur wenn sie nichts fangen, da gewässerfremd, und ihnen keiner zeigt wie es geht?
Ist das nun richtig?
Stellen wir dann auch wieder Berufsdenunzianten ein? Die dann Gruppen von Anglern belauschen, ob nicht einer dabei ist der vielleicht unerlaubt Tipps gibt? Das wäre dann ja Guiding und müsste sofort zur Anzeige kommen.
Verbieten wir vielleicht ganz das Sprechen beim Angeln? Könnte ja guiding sein.
Tut mir leid, ich kanns einfach nicht kapieren, es ist für mich völlig bekloppt.
Oder muss vielleicht sogar die Geldübergabe erst gesehen, vielleicht gefilmt werden? Da könnte man denen schön Fallen stellen, so wie früher bei Miami Vice. Cool? Weil unentgeltlich ists ja keine ordentliche Straftat. Oder doch auch?
 
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Yoshi

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Das heisst Gastangler sind willkommen, aber nur wenn sie nichts fangen, da gewässerfremd, und ihnen keiner zeigt wie es geht?
Ist das nun richtig?
Stellen wir dann auch wieder Berufsdenunzianten ein? Die dann Gruppen von Anglern belauschen, ob nicht einer dabei ist der vielleicht unerlaubt Tipps gibt? Das wäre dann ja Guiding und müsste sofort zur Anzeige kommen.
Verbieten wir vielleicht ganz das Sprechen beim Angeln? Könnte ja guiding sein.
Tut mir leid, ich kanns einfach nicht kapieren, es ist für mich völlig bekloppt.

Ich würde mal sagen, die Lizenz zum Pflücken auf Deinem Feld schliesst nicht die Lizenz zur gewerblichen Instruktion zum Erdbeerpflücken durch Dritte auf Deinem Feld ein... :)
 

NorbertF

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Wenn sich dieser Dritte auch ne Lizenz kauft werde ich ihm wohl kaum verbieten mit anderen Pflückern gemeinsam zu pflücken und mit denen zu sprechen. Wozu sollte das auch gut sein das zu verbieten, es fügt mir keinerlei Schaden zu. Ausserdem wäre ein derartiges Verbot weder überprüfbar, noch sinnvoll.
 

darkbearded

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Das heisst Gastangler sind willkommen, aber nur wenn sie nichts fangen, da gewässerfremd, und ihnen keiner zeigt wie es geht?
Ist das nun richtig?
Stellen wir dann auch wieder Berufsdenunzianten ein? Die dann Gruppen von Anglern belauschen, ob nicht einer dabei ist der vielleicht unerlaubt Tipps gibt? Das wäre dann ja Guiding und müsste sofort zur Anzeige kommen.
Verbieten wir vielleicht ganz das Sprechen beim Angeln? Könnte ja guiding sein.
Tut mir leid, ich kanns einfach nicht kapieren, es ist für mich völlig bekloppt.
Oder muss vielleicht sogar die Geldübergabe erst gesehen, vielleicht gefilmt werden? Da könnte man denen schön Fallen stellen, so wie früher bei Miami Vice. Cool? Weil unentgeltlich ists ja keine ordentliche Straftat. Oder doch auch?

Ich glaube es geht nicht um Tipps, die man vor Ort sicher immer bekommt, sondern um das gewerbsmäßige Guiding. Wie auch immer, es gibt natürlich unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema, das ist also keine Sache von kapieren. Ich akzeptiere deine Sicht, bin trotzdem anderer Meinung.
 

Yoshi

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Wenn sich dieser Dritte auch ne Lizenz kauft werde ich ihm wohl kaum verbieten mit anderen Pflückern gemeinsam zu pflücken und mit denen zu sprechen. Wozu sollte das auch gut sein das zu verbieten, es fügt mir keinerlei Schaden zu. Ausserdem wäre ein derartiges Verbot weder überprüfbar, noch sinnvoll.

Ist doch auch nicht verboten!
Nur, mit der Anleitung anderer auf Deinem Feld Geld zu machen. Du, Norbert, könntest doch jederzeit vorbeikommen, und in der richtigen Jahreszeit würde ich Dich natürlich gern zum Döbelangeln mitnehmen (Da würde ich hier die besten Chancen sehen... :)). Aber mich hinstellen und damit, dass ich dir die Gewässer zeige, noch Geld machen, das dürfte ich nicht. Dass da im gleichen Atemzug gegen C&R gewettert wird, ist natürlich dämlich, aber die Kerlchen in der Verbandsebene wollen sich doch auch absichern gegen Peta-Spinner & Co. Halb so wild. Wenn hier nur den schlimmsten Auswüchsen bei Magdedorf ein Riegel vorgeschoben werden soll, kümmert sich doch dann wohl eh keiner um semiprofessionelle Angelbegleitungen mit Aufwandsentschädigung... ;-)
Und wenn Deine Schilderungen Deiner fischleeren heimischen Angelgefilde stimmen, dann wärst Du hier vermutlich sowieso im (relativ) gelobten Land...
 

Fr33

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Norbert ich glaube du verstehst nicht was die anderen dir eigentlich sagen wollen. Natürlich sind auch an diesen Gewässern weiterhin die Gastangler willkommen. Und auch die - nenn wir Sie - Hardcore Angler mit Top Equipment und Gewässerkenntnis. Der Fischereirechteinhaber erteilt aber lediglich die Nutzung aus Sicht der Hobbyangler...

Nun kommen welche und nutzen die Verbandgewässer quasi als "Geschäftsraum" um Gewinne zu erzielen. Sprich einige Angler treten dann nicht mehr als Hobbyangler, sondern als kommerzielle bzw. gewerbliche Angler auf. Das und Das - ist das Problem.....
 

NorbertF

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Gewerblich, nicht gewerblich, Aufwandsentschädigung oder Stundenlohn...wer will das überprüfen? Und wann? Mit welchem Personal?
Wieder eine hirnlose Vorschrift mehr, die nichts bringt ausser noch mehr "Schattenwirtschaft". Wie auch immer, ihr seid glücklich damit, mir solls recht sein. In Deutschland mache ich eh keinen Angelurlaub und sonst krieg ich ja überall nen Guide. Also was kümmerts mich :)
 

darkbearded

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Norbert ich glaube du verstehst nicht was die anderen dir eigentlich sagen wollen. Natürlich sind auch an diesen Gewässern weiterhin die Gastangler willkommen. Und auch die - nenn wir Sie - Hardcore Angler mit Top Equipment und Gewässerkenntnis. Der Fischereirechteinhaber erteilt aber lediglich die Nutzung aus Sicht der Hobbyangler...

Nun kommen welche und nutzen die Verbandgewässer quasi als "Geschäftsraum" um Gewinne zu erzielen. Sprich einige Angler treten dann nicht mehr als Hobbyangler, sondern als kommerzielle bzw. gewerbliche Angler auf. Das und Das - ist das Problem.....
Danke fürs Übersetzen! :grin:
 

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