Kunstköderverbot: Wurm? Speck? Alternativen?

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Fidde

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Wo darf man denn mit Köderfisch angeln, wenn wegen Raubfischschonzeit Kunstköderverbot ist?
Das sind dann aber zwei Paar verschiedener Schuhe! Vermische das bitte nicht. Hier (S-H) gibt es keine Raubfischschonzeit. An manchen Gewässern aber ein kukö Verbot
 

Streifenspinner

Gummipapst
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Was habt ihr noch für Ideen um das Kunstköderverbot zu umgehen, und weiterhin aktiv auf Barsch angeln zu können?
Habe bis jetzt immer Wurm am DS- ,C- bzw.T-Rig geangelt.
Um es kurz zu machen: Funktioniert...

Alle Jahre wieder... :wink:
Wenn du in der Schonzeit schon unbedingt auf Barsch angeln willst: Pose, Blei, Haken, Wurm.
Die Schonzeit dient ja nicht dazu Flussbarsche zu schützen, von denen gibt's genug, sondern um zu verhindern, dass Angler Salmoniden, Hechte und Zander beim Laichen bzw. der Brutpflege stören oder sogar in der Zeit um die Ecke bringen. Wenn du mit Spinnangelmethoden, Speck- oder sogar Karottenkukös unterwegs bist, hast du sehr gute Chancen neben Barschen auch die andere Räuberarten zu erwischen, was mit den Schonzeiten und vielerorts üblichen Regelungen dazu verhindert werden soll.
Eigentlich müssten in der Schonzeit, neben Köfis, durch den Angler regelmäßig bewegte Köder verboten werden, solange man keine Stipprute benutzt, aber das ist nur meine persönliche Meinung.

Natürlich kannst du auch beim Posenangeln mit Wurm einen Hecht erwischen, die Chance dafür sind jedoch deutlich geringer als bei einer aktiven Köderführung.
 

Yoshi

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Eigentlich müssten in der Schonzeit, neben Köfis, durch den Angler regelmäßig bewegte Köder verboten werden, solange man keine Stipprute benutzt, aber das ist nur meine persönliche Meinung.
Ist ja zumindest in Sachsen-Anhalt auch so erfolgt... Ich hatte noch jelernt, dass Wurm am DS ok sei, die aktuelle Fassung der Gewässerordnung LAV klassifiziert aber eindeutig alle bewegten Köderführungen als Spinnangeln und untersagt diese während der Schonzeit. Ohne @Machete s Hinweis hätte ich dieses Jahr ziemlich auf die Fresse fallen können und wahrscheinlich sojar noch den Kontrolletto anjepampt... :coldsweat:
 

Rowdy Roddy Piker

Gummipapst
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Ist ja zumindest in Sachsen-Anhalt auch so erfolgt... Ich hatte noch jelernt, dass Wurm am DS ok sei, die aktuelle Fassung der Gewässerordnung LAV klassifiziert aber eindeutig alle bewegten Köderführungen als Spinnangeln und untersagt diese während der Schonzeit. Ohne @Machete s Hinweis hätte ich dieses Jahr ziemlich auf die Fresse fallen können und wahrscheinlich sojar noch den Kontrolletto anjepampt... :coldsweat:
Dann mal dickes Danke für die Info, hatte nämlich gerade dasselbe vor :emoji_sweat_smile: :emoji_thumbsup:
Also doch wieder Dynamit...
 

Yoshi

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Dann mal dickes Danke für die Info, hatte nämlich gerade dasselbe vor :emoji_sweat_smile: :emoji_thumbsup:
Also doch wieder Dynamit...
Da musst du dir einfach anschauen, was der LAV Berlin vorschreibt. Dort lese ich die aktuelle Fassung so, dass Wurm erlaubt ist.

EDIT: Sorry, ich hatte nach Gewässerordnung LAV berlin gegoogelt, bin dann aber auch der Seite vom LAVB (Brandenburg) gelandet...
 
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Machete

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@yoshi-san Das ist so nicht ganz richtig bzw. nicht mehr aktuell. Ich war letzten Donnerstag meine Salmokarten auf der Geschäftsstelle abholen. Dort habe ich mit Möller und auch dem Herrn vom Landesverband, das Thema nochmal konkret angesprochen. Dort wurde mir erklärt, dass Dropshoten & Co. nicht grundsätzlich untersagt ist und auch die Frequenz zwischen ruhen und bewegen des Köders, nicht klar definiert ist. Heißt konkret: Es ist Ermessens- bzw. Auslegungssache. So lange man den Köder nicht permanent und konstant auswirft und gleich wieder einholt, dürfte es keine Probleme geben. Man wollte das Wurmzuppeln in der Schonzeit nicht gänzlich verbieten und noch mehr Verbote, gegen die eigene Anglerschaft erlassen. Das ist der neueste Stand. Aber nagle mich bitte nicht darauf fest bzw. weiß ich nicht, wie da jeder einzelne Kontrolleur agiert. In der Vergangenheit hatte ich damit kaum Probleme bzw. konnte man das mit dem Kontrolleur, sachlich klären. Ich werde mich bei etwaigen Problemen auch auf den halleschen Verband und die Erklärung bzw. Auslegung von Möller berufen. Er hat die Regelung ja schließlich mit verfasst.

Edit* Ist natürlich nur auf die Sachsen-Anstalt bezogen.
 
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Rowdy Roddy Piker

Gummipapst
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Ich find nur Zeugs von 2015, da steht's so wie du es geschrieben hast.
Dann laß ich es lieber, solange es da noch nichts konkretes gibt
 

Yoshi

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@Machete Oh, das finde ich aber richtig gut. Dann werde ich in den nächsten Tagen sicher mal kurz ne Runde mit dem Belly losschippern...
 

derbob

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Ich möchte keinen hier persönlich angreifen, oder sonst irgendwas in der Art. Das ist nur meine persönliche Meinung.

Hecht Schonzeit heißt ja nun mal, dass Hechte aus verschiedenen Gründen nicht beangelt werden dürfen. Wenn man nun auf die Idee kommt, bei KV mit 10 oder 20cm Köfis zu angeln, entzieht sich das meinem Verständnis, dem eigenen Egoismus Vorrang zum Allgeimeinwohl zugeben. Wenn alle so denken oder handeln würden, dann sag ich nur, Nacht Matthis (Rheinischer Ausdruck) mit unserem Planeten.
Ich sage nur mal so zum Gedankenanstoß: FISCHFAIRPLAY
Es geht doch darum, die Bestände langfristig aufrecht zu erhalten. Dafür sollte jeder etwas tun, und wenn das neunmal heißt, 3 von 12 Monaten kein Raubfischangeln, ist das doch Ok. In anderen Länder mag das evt. anders sein, dort ist aber C&R in der Regel auch erlaubt.
 

123abc

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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War es nicht so, dass Hessen (eine Seite vom Rhein) gar kein Kunstköderverbot Und keine Zanderschonzeit hat und Rheinland-Pflaz (andere Seite vom Rhein) sowohl Zanderschonzeit, als auch Kunstköderverbot hat?
Außerdem ist es in RLP so, dass HEcht bis 15.04. geschon ist, Kunstköderverbot aber bis 01.06. geht. AB dem 15.04. darf man also Hecht beangeln. Halt nur mit Naturköder oder Fliege/Streamer....
 

doerk

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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War es nicht so, dass Hessen (eine Seite vom Rhein) gar kein Kunstköderverbot Und keine Zanderschonzeit hat und Rheinland-Pflaz (andere Seite vom Rhein) sowohl Zanderschonzeit, als auch Kunstköderverbot hat?
Außerdem ist es in RLP so, dass HEcht bis 15.04. geschon ist, Kunstköderverbot aber bis 01.06. geht. AB dem 15.04. darf man also Hecht beangeln. Halt nur mit Naturköder oder Fliege/Streamer....
Jupp so ist das.... Hessen ist komplett frei und in RLP darfst ab 15.04 mit Köderfisch auf Hecht, Wels etc.... Die Fliege ist meiner Meinung nach nicht klar geregelt, bzw erlaubt, ob's mit streamer Stress gibt wes ich nicht, ich mach es halt.... Wurde aber trotz regelmäßig fischen schon Jahre nicht kontrolliert....
 

Michael_05er

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War es nicht so, dass Hessen (eine Seite vom Rhein) gar kein Kunstköderverbot Und keine Zanderschonzeit hat und Rheinland-Pflaz (andere Seite vom Rhein) sowohl Zanderschonzeit, als auch Kunstköderverbot hat?
Außerdem ist es in RLP so, dass HEcht bis 15.04. geschon ist, Kunstköderverbot aber bis 01.06. geht. AB dem 15.04. darf man also Hecht beangeln. Halt nur mit Naturköder oder Fliege/Streamer....
Ja, so ist es meiner Meinung nach auch. Im Detail gibt's da auch in RLP nochmal Unterschiede. Gemeint ist die Zeit vom 15.04.-01.06. Richtung Koblenz steht wohl im Schein, dass "nur Friedfischköder erlaubt" sind. Das ist mal eindeutig. Im Mainzer Raum ist es so, dass der Gebrauch von "künstlichen Ködern und Systemen" verboten ist. Damit deute ich den Wurm am finesse rig als verboten. Die künstliche Fliege ist explizit erlaubt. Bei ner Fliege am finesse rig käme ich mir als Kontrolleur aber verarscht vor, wenn ich ehrlich bin.
Meiner Meinung nach ist der tote Köfi an der Pose erlaubt. Die Frühjahrsschonzeit liegt parallel zur Zander Schonzeit und soll verhindern, dass laichnestbewachende Zander mit einem beliebigen Spinnköder vom Nest geholt werden. Ein toter Köfi der vorbei dümpelt ist da einfach was anderes. Und warum soll man die Hecht Schonzeit am 15.04. enden lassen wenn dann nicht auf Hecht gefischt werden darf? Und wenn Raubfischfang generell verboten sein soll, hätte man das nun wirklich viel einfacher und eindeutiger formulieren können. Aber das ist meine Interpretation als juristischer Laie. Und außerdem ist seit gestern die Forellen Schonzeit am Vereinsbach rum und die Hechte können mir gestohlen bleiben
 

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