Aber Hallo! So einfach dürft Ihr Euch das nicht machen! Ein Fisch ist ja auch kein Kunstköder!!!!!!
Fischereirecht ist Ländersache. Somit ist es überall anders geregelt. Ich kann hier in Potsdam spinnfischen. Wir haben hier Artenschonzeiten. Hecht 1.2 -31.3. Zander 1.4. - 31.5. usw.
Zwei Kilometer weiter in Berlin gilt m.E. ein generelles Spinnangelverbot bis 30.04. Und dann wäre auch ein Tauwurm am Jigkopf eben Spinnangeln....
Dazu muß es aber Entscheidungen geben.Die Mormyschka gilt ja auch als Friedfischangel. Bei der Fliegenrute ist es in Brandenburg so geregelt, daß sie bis Hakengröße 8 als Friedfischangel geht. Ist der Streamer größer, gilt sie als Raubfischtute. Nun könnte man ähnlich für einen Jighaken argumentieren - aber bitte erkundigt Euch bei Eurem zuständigen Amt!
Ein Wurmstück an einem entsprechend kleinen Haken wäre ja auch eine Zupfangel wie die Mormyschka..... AAAABER: Es kann überall lokale Besonderheiten geben:
Beispiel Meck-Pomm: Wegen Aufsuchens ruhiger Stellen durch die Barsche und Hechte und dort wartender gewissenloser Reißangler verschiedenster Coleur darf man seit kurzem im Greifswalder Ryck nur mit einem Haken angeln, dessen Radius maximal 9 mm beträgt... So versauen immer wieder ein paar schwarze Schafe der Masse von Anglern das Vergnügen, letztendlkich auch, weil keiner den Mut hatte, den Anfängen zu wehren... Sowas natürlich auch vorher erkunden, sonst kann es teuer werden.
Petri
Klausi