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Es handelt sich bei den beiden Anglern um Jugentliche,deshalb will der Gewässerwart keinen Ärger machen .
In Niedersachsen ist das Gesetzliche Maß übrigens nur 40cm und Verstöße gegen Vereinsmaße (50cm) sind keine Straftaten.
Mir geht es eher darum die gleich zurechtzuweisen um späteren Ärger zu vermeiden ,da ich weiss das deren Kumpel (der seine Fangliste nicht abgegeben hat),Fischräuber in der dritten Generation ist und deren Vater und Großvater im Nachbarverein machen was sie wollen.
In Niedersachsen ist das Gesetzliche Maß übrigens nur 40cm und Verstöße gegen Vereinsmaße (50cm) sind keine Straftaten.
Mir geht es eher darum die gleich zurechtzuweisen um späteren Ärger zu vermeiden ,da ich weiss das deren Kumpel (der seine Fangliste nicht abgegeben hat),Fischräuber in der dritten Generation ist und deren Vater und Großvater im Nachbarverein machen was sie wollen.