Großer Wallers mitten in der City, gaffende Leute

  • Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

PM500X

BA Guru
Teammitglied
Moderator
Registriert
19. Juni 2015
Beiträge
4.899
Punkte Reaktionen
22.979
Ort
Lörrach
Ganz ehrlich: Natürlich kann auch beim Barscheln so ein Waller dran gehen. Aber bevor ich den Fisch mitten vor den ganzen Leuten abknüpple, mich auf Diskussionen mit den Anwesenden einlassen muss und am Ende noch Videos im Netz / in der Presse landen, hake ich den Fisch lieber im Wasser ab und lass ihn schwimmen. Das hätte

1.) ...viel weniger (oder gar kein) Drama gegeben,
2.) ...erst mal jemand nachweisen müssen, dass der Fisch maßig war (Ok, der hier ist schon deutlich über Schonmaß),
3.) ...die Wahrscheinlichkeit, dass das Videomaterial bei PETA landet deutlich gesenkt und
4.) ...im Zweifelsfall vielleicht zu einer Geldstrafe von 1.-2.000 € wegen C&R geführt, die ich aber gerne zahle, bevor sich die ganze Stadt, das Internet, meine Freunde oder Arbeitskollegen über mich aufregen (selbst wenn ich den Fisch hätte töten müssen). Die ganzen Beleidigungen lass ich jetzt mal außen vor.

Vielleicht haben die Herrschaften ja daraus gelernt und überlegen sich nächstes Mal doppelt, ob man mitten in einer belebten Fußgängermeile (auf Wels) angeln muss.
 

Troutlover

Dr. Jerkl & Mr. Bait
Registriert
9. Januar 2020
Beiträge
412
Punkte Reaktionen
637
Alter
23
Ort
Berlin
Wenn man beim z.b. barschangeln nen wels fängt darf man ihn zurücksetzen da er nicht die gewünschte fischart ist glaube ich zumindest mal gelesen zu haben
 

blechinfettseb

Finesse-Fux
Registriert
26. September 2015
Beiträge
1.145
Punkte Reaktionen
3.357
Ort
Niederlande
Ganz ehrlich: Natürlich kann auch beim Barscheln so ein Waller dran gehen. Aber bevor ich den Fisch mitten vor den ganzen Leuten abknüpple, mich auf Diskussionen mit den Anwesenden einlassen muss und am Ende noch Videos im Netz / in der Presse landen, hake ich den Fisch lieber im Wasser ab und lass ihn schwimmen. Das hätte

1.) ...viel weniger (oder gar kein) Drama gegeben,
2.) ...erst mal jemand nachweisen müssen, dass der Fisch maßig war (Ok, der hier ist schon deutlich über Schonmaß),
3.) ...die Wahrscheinlichkeit, dass das Videomaterial bei PETA landet deutlich gesenkt und
4.) ...im Zweifelsfall vielleicht zu einer Geldstrafe von 1.-2.000 € wegen C&R geführt, die ich aber gerne zahle, bevor sich die ganze Stadt, das Internet, meine Freunde oder Arbeitskollegen über mich aufregen (selbst wenn ich den Fisch hätte töten müssen). Die ganzen Beleidigungen lass ich jetzt mal außen vor.

Vielleicht haben die Herrschaften ja daraus gelernt und überlegen sich nächstes Mal doppelt, ob man mitten in einer belebten Fußgängermeile (auf Wels) angeln muss.


Wie hier mehrfach erwaehnt wurde ist der Herr dann doch schon bekannt im Raum FFM. Glaube mir, der steht den naechsten Tag wieder dort. Und der angelt gezielt darauf um Sie mitzunehmen. Gibt es auch schon Zeitungsberichte etc. ueber seine Rekordfaenge (die alle mitgenommen wurden inkl 235cm Waller).

Und zu Punkt 4.) Dein Schein ist allerdings auch schnell weg und das Bussgeld kann noch um einiges hoeher sein. In dem Fall freuen sich Freunde und Familie ueber kostenlose Wallerfilets ;-)
 

BarschDO

Master-Caster
Registriert
7. August 2019
Beiträge
523
Punkte Reaktionen
748
Alter
43
Ort
Dortmund
Kurze Frage zum rechtlichen....
Wenn ein Fisch nicht sinnvoll verwertbar ist, muss er nicht getötet werden, oder?
So etwas hatte ich mal gelesen, meine bei einem Anwalt.
Wenn z.B. auf Barsch geangelt wird, mit der Absicht des Verzehrs, das komplette Tackle auf Barsch ausgerichtet ist, ein mäßiger Hecht, Wels etc. gefangen wird, für den ich keine Verwendung habe, kann ich ihn wieder einsetzen...?
 

Angelspass

BA Guru
Moderator im Ruhestand
Registriert
15. Februar 2015
Beiträge
5.068
Punkte Reaktionen
11.370
Ort
im goldenen Käfig
Wenn z.B. auf Barsch geangelt wird, mit der Absicht des Verzehrs, das komplette Tackle auf Barsch ausgerichtet ist, ein mäßiger Hecht, Wels etc. gefangen wird, für den ich keine Verwendung habe, kann ich ihn wieder einsetzen...?
Willst Du jetzt eine Rechtsberatung? Schau einfach in die Gewässerverordnungen, da steht drin was man darf und was nicht, darüber steht nur noch das Gesetz.
Beispiel Kanäle in NRW, Punkt 20 und 21:
Kennt man doch als Kanalangler in Dortmund, oder?

 

Hufish

Dr. Jerkl & Mr. Bait
Registriert
13. Januar 2019
Beiträge
470
Punkte Reaktionen
1.715
Kurze Frage zum rechtlichen....
Wenn ein Fisch nicht sinnvoll verwertbar ist, muss er nicht getötet werden, oder?
So etwas hatte ich mal gelesen, meine bei einem Anwalt.
Wenn z.B. auf Barsch geangelt wird, mit der Absicht des Verzehrs, das komplette Tackle auf Barsch ausgerichtet ist, ein mäßiger Hecht, Wels etc. gefangen wird, für den ich keine Verwendung habe, kann ich ihn wieder einsetzen...?
Bei dem Barsch/ Hecht Problem weiß ich es nicht, aber in vielen Gewässern musst du den waller beispielsweise entnehmen egal ob du ihn verwertest oder nicht. Er gilt ja in De gemein hin als Schädling bzw nicht einheimische Art. Wenn du ihn nicht verwertest musst du ihn vergraben. Daher bist du in den Augen der Gesellschaft immer am Arsch, salopp gesagt.
 

BarschDO

Master-Caster
Registriert
7. August 2019
Beiträge
523
Punkte Reaktionen
748
Alter
43
Ort
Dortmund
Willst Du jetzt eine Rechtsberatung? Schau einfach in die Gewässerverordnungen, da steht drin was man darf und was nicht, darüber steht nur noch das Gesetz.
Beispiel Kanäle in NRW, Punkt 20 und 21:
Kennt man doch als Kanalangler in Dortmund, oder?

Ich will keine Rechtsberatung, bin ja nicht in einer solchen Situation.
Vielen Dank aber für Deinen Link, da steht es ja nochmal klar beschrieben.
Es muss eben nicht zwingend alles geknüppelt werden, damit man rechtlich auf der sicheren Seite ist.
 

GandRalf

Echo-Orakel
Registriert
29. Januar 2015
Beiträge
130
Punkte Reaktionen
339
Ort
Osnabrücker Tiefebene
Eigentlich nichts verkehrt gemacht.
Sich aber zu unflätigen Diskussionen hinreissen lassen, ist nicht gut.
Einfach ordentlich versorgen und in Ruhe auf die Rennleitung warten.
Die werden dann den Sachverhalt ordentlich erklären können.
 

Philipp666

Master-Caster
Registriert
8. Oktober 2018
Beiträge
500
Punkte Reaktionen
832
Alter
51
Ort
Hannover
Tja ... hier prallen die extreme unserer Gesellschaft aufeinander.

Zum einen die Leute, die vermutlich nie ein Tier selbst geschlachtet haben, sich "sauberes" Fleisch aus dem Supermarkt holen und im Internet über die bösen Schlachthöfe und Tiertransporte auf Facebook aufregen.
Zum anderen Leute die Tiere "jagen" und in der Öffentlichkeit töten, wohl wissend dass unsere Gesellschaft dafür keinen Nerv mehr hat.

Beide Seiten haben sich hier in ihrem schlechten Licht gezeigt. Der "Mob" fängt natürlich sofort mit Polizei und Beleidigungen an. Der Angler ballert dem Wels vor aller Augen den Totschläger auf den Schädel und beleidigt zurück.

Ich vermute in diesem Fall wird es nie zu einem Miteinander kommen weil viel zuviel emotionaler Ballast auf beiden Seiten vorhanden ist.


Mein einziger Gedanke dazu ... total bescheuert so in der Öffentlichkeit mit viel Publikum auf Waller zu angeln ...

P.S. ich habe meinen ersten Hasen mit 9 oder 10 Jahren geschlachtet und betreibe (trotzdem?) C&R ... (außer wenn ich mal Fisch essen möchte ;))
 

Philipp666

Master-Caster
Registriert
8. Oktober 2018
Beiträge
500
Punkte Reaktionen
832
Alter
51
Ort
Hannover
Eigentlich nichts verkehrt gemacht.
Sich aber zu unflätigen Diskussionen hinreissen lassen, ist nicht gut.
Einfach ordentlich versorgen und in Ruhe auf die Rennleitung warten.
Die werden dann den Sachverhalt ordentlich erklären können.
Das Problem mit der Rennleitung ist aber, dass die teilweise auch solche zarten Blümchen sind wenn es um das töten von Tieren geht.
Ich habe von einem Bekannten gehört wie er einen Platzverweis am Vereinsgewässer bekommen hat, weil sein "treiben" die Badegäste beunruhigt und stört.

An einem See an dem Baden, mit etlichen Schildern markiert, verboten ist und die Badegäste im staubtrockenen Naturschutzgebiet im Hochsommer grillen ... o_O
 

Fr33

BA Guru
Registriert
1. Juni 2007
Beiträge
4.704
Punkte Reaktionen
3.133
Alter
39
Ort
63303 Dreieich
Ist ja quasi bei mir vor der Haustür passiert. Kenne die Ecke.. hab da schon mal auf Barsch geangelt und aufgrund der vielen Passanten und zu späteren Stunden auch ganz anderen Gestalten wird man mich dort nicht mehr angeln sehen...… ist nicht meins!

Wenn das Video aktuell ist, dann ist der Waller quasi am ersten Tag der "Raubfischsaison" am Main in FFM gefangen worden und hat für Aufregung gesorgt. Mal sehen ob die Zunft reagiert und ggf., Maßnahmen verschärft.... (dann darf nur noch im Winter auf Raubfisch geangelt werden...)
 

Ruti_Island

BA Guru
Registriert
28. Januar 2016
Beiträge
3.165
Punkte Reaktionen
5.676
Bei dem Barsch/ Hecht Problem weiß ich es nicht, aber in vielen Gewässern musst du den waller beispielsweise entnehmen egal ob du ihn verwertest oder nicht. Er gilt ja in De gemein hin als Schädling bzw nicht einheimische Art. Wenn du ihn nicht verwertest musst du ihn vergraben. Daher bist du in den Augen der Gesellschaft immer am Arsch, salopp gesagt.
Würde ich es drauf ankommen lassen. Der Einzige der über das Leben des gefangenen Fisches entscheidet bin ich.
 

Jigging_Glory

Dr. Jerkl & Mr. Bait
Registriert
15. November 2019
Beiträge
363
Punkte Reaktionen
877
Ort
Frankfurt am Main
Mal sehen ob die Zunft reagiert und ggf., Maßnahmen verschärft.... (dann darf nur noch im Winter auf Raubfisch geangelt werden...)
Meinste? Wieso sollten sie? Die 2 Typen (ich verkneife mir jetzt jede andere Bezeichnung;)) haben doch nach geltendem Recht gehandelt. Vielleicht wird in Zukunft einfach das ganze Stadtgebiet gesperrt. Das könnte ich mir vorstellen.

Das Video habe ich schon letzte Woche gesehen. Ich finde es amüsant wie der Kerl mit dem Knüppel demonstrativ in Richtung der Menge schaut. Gibt halt solche und solche, Leute die mehr oder weniger Feingefühl für Situationen haben. Das Video ist einfach ein Paradebeispiel dafür, wie man es nicht machen sollte. Egal ob die Menschen, die drumherum stehen, zartbesaitet sind oder nicht. Und egal, ob es Städter sind oder was weiß ich. Man fischt in einem Stadtgebiet, da sollte man sich dementsprechend verhalten.
 

Nick Adams

Echo-Orakel
Registriert
24. April 2020
Beiträge
233
Punkte Reaktionen
324
Ort
FFM
Meinste? Wieso sollten sie? Die 2 Typen (ich verkneife mir jetzt jede andere Bezeichnung;)) haben doch nach geltendem Recht gehandelt. Vielleicht wird in Zukunft einfach das ganze Stadtgebiet gesperrt. Das könnte ich mir vorstellen.

Das Video habe ich schon letzte Woche gesehen. Ich finde es amüsant wie der Kerl mit dem Knüppel demonstrativ in Richtung der Menge schaut. Gibt halt solche und solche, Leute die mehr oder weniger Feingefühl für Situationen haben. Das Video ist einfach ein Paradebeispiel dafür, wie man es nicht machen sollte. Egal ob die Menschen, die drumherum stehen, zartbesaitet sind oder nicht. Und egal, ob es Städter sind oder was weiß ich. Man fischt in einem Stadtgebiet, da sollte man sich dementsprechend verhalten.
Im Endeffekt sind in dem Video alle Gründe zusammengefasst warum ich nicht an der Stadtstrecke in FFM fische (obwohl es von meiner Arbeit bis dahin nur ein paar Minuten wären). Erstens möchte ich als Angler in den Augen der Öffentlichkeit nicht mit solchen Gestalten, die den Wels gefangen haben und dort recht zahlreich vertreten sind, in Verbindung gebracht werden.
Zweitens ist die Uferpromenade zu wirklich jeder Uhr- und Jahreszeit mit unzähligen Leuten überlaufen, die zwar aus sehr unterschiedlichen sozialen Milieus stammen, aber in der Regel eines gemeinsam haben: Objektiv mit ihnen diskutieren kann man nicht...
Gilt in der Form wahrscheinlich leider für viele Gewässer in Großstädten in Deutschland.
 

GandRalf

Echo-Orakel
Registriert
29. Januar 2015
Beiträge
130
Punkte Reaktionen
339
Ort
Osnabrücker Tiefebene
Das Problem mit der Rennleitung ist aber, dass die teilweise auch solche zarten Blümchen sind wenn es um das töten von Tieren geht.
Ich habe von einem Bekannten gehört wie er einen Platzverweis am Vereinsgewässer bekommen hat, weil sein "treiben" die Badegäste beunruhigt und stört.

An einem See an dem Baden, mit etlichen Schildern markiert, verboten ist und die Badegäste im staubtrockenen Naturschutzgebiet im Hochsommer grillen ... o_O
Dann wäre aber direkt eine Dienstaufsichtsbeschwerde anhängig, wenn mir nicht ein eindeutiger Verstoß gegen irgendeine Verordnung nachgewiesen wird.
 

Fr33

BA Guru
Registriert
1. Juni 2007
Beiträge
4.704
Punkte Reaktionen
3.133
Alter
39
Ort
63303 Dreieich
Hmmm wenn das Video noch aus dem Mai ist.... dann weiss ich ja auch nicht :D Mit was wurde der Gefangen? Sicher auf Wurm :D

1591219533665.png
 

PM500X

BA Guru
Teammitglied
Moderator
Registriert
19. Juni 2015
Beiträge
4.899
Punkte Reaktionen
22.979
Ort
Lörrach
Und zu Punkt 4.) Dein Schein ist allerdings auch schnell weg und das Bussgeld kann noch um einiges hoeher sein. In dem Fall freuen sich Freunde und Familie ueber kostenlose Wallerfilets ;-)

Der Schein ist nur bei Verstößen gegen das Fischereigesetz bzw Landesfischereiverordnung weg. Zumindest hier in BW.

Wenn man beim z.b. barschangeln nen wels fängt darf man ihn zurücksetzen da er nicht die gewünschte fischart ist glaube ich zumindest mal gelesen zu haben

Würde ich es drauf ankommen lassen. Der Einzige der über das Leben des gefangenen Fisches entscheidet bin ich.

Der Landesfischereiverband BW *klick*, verschiedene Experten *klick* und auch ich -nach eigener Recherche- interpretieren die Rechtslage sehr ähnlich, nämlich das ein unerwünschter Beifang bzw. nicht verwertbarer Fisch zurückgesetzt werden darf. Alle anderen (gezielten) Fänge müssen natürlich entnommen werden. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass C&R erlaubt ist, sondern nur, dass man manche Fische (unter gewissen Voraussetzungen) nicht entnehmen muss. Ist natürlich alles recht schwammig. Wer so dämlich ist und ggü. den Behörden / Kontrolleuren sagt, dass er absichtlich C&R betreibt und/oder zB Fische über Nacht anleint, nur um am nächsten Tag ein tolles Foto machen zu können, dem ist natürlich nicht mehr zu helfen.

Das Problem mit der Rennleitung ist aber, dass die teilweise auch solche zarten Blümchen sind wenn es um das töten von Tieren geht.

Das hat nichts mit der persönlichen Meinung der Polizisten zu tun. Aber letztendlich kann man es sowieso niemandem Recht machen, denn selbst wenn die Polizei gerufen wird, kommt...

...und macht nichts, dann regen sich die Zuschauer auf.
...und macht etwas, dann regen sich die Angler auf.

Ich habe von einem Bekannten gehört wie er einen Platzverweis am Vereinsgewässer bekommen hat, weil sein "treiben" die Badegäste beunruhigt und stört. An einem See an dem Baden, mit etlichen Schildern markiert, verboten ist und die Badegäste im staubtrockenen Naturschutzgebiet im Hochsommer grillen ... o_O

Wie kann es denn ein Vereinsgewässer und gleichzeitig ein Naturschutzgebiet sein? Selbst wenn der See zB in verschiedene Abschnitte eingeteilt ist, wieso angelt er dann im geschützten Abschnitt (weil sich ja dort scheinbar die Badegäste aufhielten)? Und wenn er sich im "Angler Bereich" aufgehalten hat, wieso sollten sich die Leute im Naturschutzgebiet von ihm gestört fühlen?

Dann wäre aber direkt eine Dienstaufsichtsbeschwerde anhängig, wenn mir nicht ein eindeutiger Verstoß gegen irgendeine Verordnung nachgewiesen wird.

Zur Erteilung eines Platzverweises muss die Person nicht zwangsläufig gegen eine Verordnung bzw. ein Gesetz verstoßen (ich beziehe mich, wie oben schon, wieder nur auf die Rechtslage in BW). Also bitte kein Halbwissen verbreiten, insbesondere über Rechtsbereiche, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden :)
 

Oben