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Skeletor4ever

Belly Burner
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Hi BA user habe paar wichtige fragen an euch die regelmäßig am
Großen Brombachsee fischen. Ich fahre Sonntag zum großen Brombachsee und möchte dort auch Fischen! Meine fragen:
Soll ich als Neuling eher den kleinen brombachsee befischen anstatt den großen? Ich bin eine Woche Vorort.
Habe vor ein Boot zu mieten könnt ihr mir da ein bootsverleih empfehlen?
Habe es auf barsch und Zander abgesehen ist es noch aktuell das keine madigen Fische zurück gesetzt werden dürfen ? Könnt ihr mir paar angeltechniken empfehelen wie z.B T-rig? Wie sieht es aus mit Uferangeln ist es erfolgreich? Glaube das das erstmal alle meine fragen waren wenn mir noch welche kommen schreib ich sie :D würde mich sehr über antworten freuen danke schon mal im vorraus :)
 

Skeletor4ever

Belly Burner
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Achja iPhone ist schon super -.- entschuldigt ich meinte keine maßigen Fische zurück gesetzt werden dürfen? Und als Neuling meine ich nur das ich an dem gewässer Neuling bin :)
 

fishinblack

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Kleiner Brombachsee ist aktuell grün ohne Ende....kannste total vergessen...
Am großen gehen paar Barsche..
Zwecks Zander: Bedenke mal bitte lieber, dass noch bis 1.8 Schonzeit ist ;)
 

Skeletor4ever

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Oh ok danke für die Info also bleibt nur noch barsch :/ aber wieso ist bei euch der Zander bis zum 1.8 gesperrt??? Ist es auch noch aktuell das kein maßiger Fisch zurück gesetzt werden darf?
 

fishermensfriend

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Skeletor4ever schrieb:
Oh ok danke für die Info also bleibt nur noch barsch :/ aber wieso ist bei euch der Zander bis zum 1.8 gesperrt??? Ist es auch noch aktuell das kein maßiger Fisch zurück gesetzt werden darf?

Das ein massiger Fisch entnommen werden muss, ist in Deutschland leider Gesetz und wird deshalb auch am Brombacher See so sein!
Da musst du dann schon nach Holland gehen, wenn du C&R betreiben möchtest :wink:

Gruss

Stephan
 

Skeletor4ever

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also quasi nicht erwischen lassen ;) trozdem würde ich mich noch über antworten für die anderen fragen freuen :)
 

NorbertF

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fishermensfriend schrieb:
Das ein massiger Fisch entnommen werden muss, ist in Deutschland leider Gesetz und wird deshalb auch am Brombacher See so sein!
Da musst du dann schon nach Holland gehen, wenn du C&R betreiben möchtest :wink:

Gruss

Stephan

Nein das ist in Deutschland nicht Gesetz.
Über Hegemassnahmen entscheidet der Fischereirechtsinhaber. Falls der entscheidet dass man große Fische aus Hegegründen zurücksetzen darf oder muss, dann ist das legal.
Der Fischereirechtsinhaber kann auch sogenannte Entnahmefenster einführen, wenn es aus Bestandspflege sinnvoll ist (abstimmen mit den Behörden) und dann festlegen dass nicht nur zu kleine, sondern auch große Laichfische zurückgesetzt werden müssen.
Nicht legal ist aus anderen Gründen als dem Nahrungserwerb zu fischen, denn das verstösst gegen das Tierschutzgesetz.
Am großen Brombachsee hat der Fischereirechtsinhaber leider reingeschrieben dass alle maßigen Fische entnommen werden müssen. Somit ist es dort dann doch nicht deine Entscheidung.

Am Brombachsee habe ich immer sehr sehr gut Zander und Barsch gefangen. Vom Ufer mit T-Rig. Im Vergleich zu meinen Hausgewässern sogar phänomenal gut. Allerdings sind sehr viele Bereiche gesperrt, was etwas blöd ist und ein Boot schon praktisch erscheinen lässt. Dann muss man auch nicht über den Krautgürtel werfen ;)
 

FloBT

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NorbertF

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Auch erwähnen sollte man, dass man einen Aufpreis auf die Tageskarte zahlen muss wenn man vom Boot angelt.
Der ist nicht hoch, aber man muss eben dran denken.
 

fishermensfriend

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NorbertF schrieb:
fishermensfriend schrieb:
Das ein massiger Fisch entnommen werden muss, ist in Deutschland leider Gesetz und wird deshalb auch am Brombacher See so sein!
Da musst du dann schon nach Holland gehen, wenn du C&R betreiben möchtest :wink:

Gruss

Stephan

Nein das ist in Deutschland nicht Gesetz.
Über Hegemassnahmen entscheidet der Fischereirechtsinhaber. Falls der entscheidet dass man große Fische aus Hegegründen zurücksetzen darf oder muss, dann ist das legal.
Der Fischereirechtsinhaber kann auch sogenannte Entnahmefenster einführen, wenn es aus Bestandspflege sinnvoll ist (abstimmen mit den Behörden) und dann festlegen dass nicht nur zu kleine, sondern auch große Laichfische zurückgesetzt werden müssen.
Nicht legal ist aus anderen Gründen als dem Nahrungserwerb zu fischen, denn das verstösst gegen das Tierschutzgesetz.
Am großen Brombachsee hat der Fischereirechtsinhaber leider reingeschrieben dass alle maßigen Fische entnommen werden müssen. Somit ist es dort dann doch nicht deine Entscheidung.

Am Brombachsee habe ich immer sehr sehr gut Zander und Barsch gefangen. Vom Ufer mit T-Rig. Im Vergleich zu meinen Hausgewässern sogar phänomenal gut. Allerdings sind sehr viele Bereiche gesperrt, was etwas blöd ist und ein Boot schon praktisch erscheinen lässt. Dann muss man auch nicht über den Krautgürtel werfen ;)

Wo hast du das denn her? In der Landesfischereiverordnung steht:
(5) Die Fischereibehörde kann im Einzelfall für fischereiliche Hegemaßnahmen oder zu fischereiwirtschaftlichen Zwecken durch befristete Allgemeinverfügung Schonzeiten und Mindestmaße erweitern oder für weitere Arten anordnen.

Gruss

Stephan
 

FloBT

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NorbertF

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Und wo hast du her dass es Gesetz ist alle maßigen Fische zu töten?
Im Landesfischereigesetzt BaWü zB steht dass unterhalb der Staustufe Iffezheim alle Brassen und Rapfen entnommen werden müssen.
Was im Umkehrschluss bedeutet dass das ansonsten nicht so ist.

Der von dir zitierte Paragraph ist wieder eine ganz andere Baustelle. Da gehts drum dass die Behörde Schonzeiten und maße dann für alle auch ändern kann. Der Fischereirechtsinhaber kann das für seine Gewässer auch (Einzelgewässer). Nur verringern nicht.
Beispiel: gesetzliches Mindestmaß Hecht: 50cm, an einem gewissen Gewässer durch den Inhaber aber höher angesetzt, aus Hegegründen. Sollte mit der Behörde abgesprochen werden, ist aber grdszl. erlaubt.

Wenn du genaueres wissen willst könntest du zB die aktuelle Verbandszeitschrift des LFV Bayern lesen, da stehts ganz ausführlich drin wie die Rechtslage ist.
Es gibt definitiv kein Gesetz das vorschreibt dass alle maßigen Fische zu töten sind.
Lediglich laut Tierschutzgesetz (bzw. den Kommentaren dazu) hat aller Fischfang zu unterbleiben der nicht dem Nahrungserwerb dient.
Was aber nicht automatisch heisst dass man JEDEN Fisch umbringen muss. Kanns auch gar nicht, denn sonst wären Schonzeiten und maße auch nicht erlaubt. Allerdings ist hier sicherlich Spielraum für allerlei juristische Spielchen, man findet auch jeden Menge juristische Abhandlungen zu dem Thema. Darum geht man auf Nummer sicher wenn man alles abschlägt, klar. Damit ist man auf jeden Fall dann unantastbar. Allerdings toller Tierschutz das :lol: Reichlich pervers nach meinem subjektiven Empfinden.

@FloBT: ich musste vor 2 Jahren für die Tageskarte was zusätzlich drauflegen, kann gut sein dass das nicht mehr aktuell ist. War seit dem nicht mehr vor Ort.
 

fishinblack

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NorbertF schrieb:
@FloBT: ich musste vor 2 Jahren für die Tageskarte was zusätzlich drauflegen, kann gut sein dass das nicht mehr aktuell ist. War seit dem nicht mehr vor Ort.

Wurde dieses Jahr geändert :wink:

Bzw: Melde dich, falls du mal vor Ort bist ;)
 

NorbertF

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Danke! Werde ich machen. Ist allerdings (leider) nichts in Planung.
 

fishermensfriend

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NorbertF schrieb:
Und wo hast du her dass es Gesetz ist alle maßigen Fische zu töten?
Im Landesfischereigesetzt BaWü zB steht dass unterhalb der Staustufe Iffezheim alle Brassen und Rapfen entnommen werden müssen.
Was im Umkehrschluss bedeutet dass das ansonsten nicht so ist.

Der von dir zitierte Paragraph ist wieder eine ganz andere Baustelle. Da gehts drum dass die Behörde Schonzeiten und maße dann für alle auch ändern kann. Der Fischereirechtsinhaber kann das für seine Gewässer auch (Einzelgewässer). Nur verringern nicht.
Beispiel: gesetzliches Mindestmaß Hecht: 50cm, an einem gewissen Gewässer durch den Inhaber aber höher angesetzt, aus Hegegründen. Sollte mit der Behörde abgesprochen werden, ist aber grdszl. erlaubt.

Wenn du genaueres wissen willst könntest du zB die aktuelle Verbandszeitschrift des LFV Bayern lesen, da stehts ganz ausführlich drin wie die Rechtslage ist.
Es gibt definitiv kein Gesetz das vorschreibt dass alle maßigen Fische zu töten sind.
Lediglich laut Tierschutzgesetz (bzw. den Kommentaren dazu) hat aller Fischfang zu unterbleiben der nicht dem Nahrungserwerb dient.
Was aber nicht automatisch heisst dass man JEDEN Fisch umbringen muss. Kanns auch gar nicht, denn sonst wären Schonzeiten und maße auch nicht erlaubt. Allerdings ist hier sicherlich Spielraum für allerlei juristische Spielchen, man findet auch jeden Menge juristische Abhandlungen zu dem Thema. Darum geht man auf Nummer sicher wenn man alles abschlägt, klar. Damit ist man auf jeden Fall dann unantastbar. Allerdings toller Tierschutz das :lol: Reichlich pervers nach meinem subjektiven Empfinden.

@FloBT: ich musste vor 2 Jahren für die Tageskarte was zusätzlich drauflegen, kann gut sein dass das nicht mehr aktuell ist. War seit dem nicht mehr vor Ort.

Bei uns am Hochrhein gilt auch die Regel, dass alle Welse angelandet und entnommen werden müssen!
Aber diesen Satz von dir hab ich noch nie gelesen oder gehört:
"Der Fischereirechtsinhaber kann auch sogenannte Entnahmefenster einführen, wenn es aus Bestandspflege sinnvoll ist (abstimmen mit den Behörden) und dann festlegen dass nicht nur zu kleine, sondern auch große Laichfische zurückgesetzt werden müssen."
Es wäre schön wenn dem so wäre! Auf diesen Satz bezog sich meine Frage wo du das her hast!

Auf den meisten Fischereikarten steht: alle Massigen Fische sind zu entnehmen." Deshalb kam ich darauf, dass das Gesetz ist!

Gruss

Stephan
 

Skeletor4ever

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danke erstmal für die antworten hilft mir sehr weiter! ich finde es von den bootpreisen auch unverschämt aber was will man da machen! würdet ihr mir ein boot mit echolot empfehlen für den ersten tag am wasser oder langt von anfang an das standart boot für 28 flocken?
 

FloBT

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Skeletor4ever

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haha ja denke auch das ich die 50€ investieren :D weil bei dem gewässer alleine schon wegen der größe hoffe doch das ich dann auch das echolot richtig lese :p am kommenden montag werden angelkarte für die woche gekauft und dann gehts auch schon ab ans wasser :D schreib euch dann mal wie es ist und was die fische sagen!
 

NorbertF

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fishermensfriend schrieb:
Auf den meisten Fischereikarten steht: alle Massigen Fische sind zu entnehmen." Deshalb kam ich darauf, dass das Gesetz ist!

Gruss

Stephan

Leider steht das da meistens und somit hat man auch tatsächlich keine Chance.
Gesetz ist das aber keins. Und wenn der Fischereirechtsinhaber das da eben nicht hinschreibt oder vielleicht im Optimalfall sogar Küchenfenster einführt, oder zumindest die Bitte ausspricht große Laichtiere zurückzusetzen zum Bestandsschutz...dann sieht das gleich ganz anders aus.
Der DAV (der zweite deutsche Anglerverband) hat explizit draufstehn, dass die Angler selbst von Fall zu Fall entscheiden ob sie den gerade gefangenen Fisch verwerten oder nicht. Du siehst: es geht.
 

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