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pataman225

Echo-Orakel
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Ein paar Freunde und ich wollen einen Angelverein gründen, weil wir uns von den bestehenden Vereinen nicht vertreten fühlen. Es soll ein Verein nur für Kunstköderangler werden. Dem entsprechend sollen auch die internen Regelungen ausfallen.
Hat irgendwer Erfahrung mit so einer Gründung?
Wie geht man das am besten an? Ist sowas überhaupt möglich?
Oder gibt es bereits solche Vereine innerhalb Bayern´s?
Ich nehme gerne Tipp´s und Anregungen jeder Art entgegen.
mfg Philipp
 
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Börnie

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Wo wären Eure Gewässer denn?
Dann man über die Bestimmungen in der Karte die Fangmethoden einschränkt ist sicher möglich. Ich denke nur, dass Ihr dadurch vielleicht nicht genug zahlende Mitglieder bekommt um Euch die Pacht leisten zu können.
 

Paul55oo

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Mit Deinem Ansinnen wendest Du Dich vertrauensvoll an einen Anwalt mit ausreichender Erfahrung in Sachen Vereinsrecht. Der kann dann die Sache mit der Satzung und den dreihundert anderen Parametern, die es zu beachten gilt, klären. Dann klappt das. Vielleicht.
 

Daniel_Helmers

Bibi Barschberg
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Im Grunde ist das ein ganz normaler Verein, der nur Kunstköder zulässt, verstehe ich das richtig? Das ist doch wie die zahlreichen "Fly only" Vereine, damit dürfte es also keine Probleme geben.
 

pataman225

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@ burn77
Wir wollten erstmal einen Verein gründen und dann über den Verein Gewässer anpachten.
Das einzige was wir bisher haben sind Zuchtanlagen also die Grundlage für ne Bewirtschaftung von Gewässern ist vorhanden.
@ Paul55oo
Das sehe ich optimistischer, da die Bundesregierung es ziemlich einfach gestaltet Vereine zu gründen. Klar muss die Satzung rechtlich ok sein aber dazu muss nen Jura Student reichen
Deswegen auch meine Frage gibt es bereits Kunstködervereine in Bayern oder Deutschland, dann könnte man dort ein wenig spicken.
@ Daniel_Helmers
kennst du nen Fly only Verein?
@ lala
danke das noch ein wenig ausführlicher als die Seiten die ich habe
 

coreboat

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Der wohl entscheidende Punkt wird sein, dass ihr die Satzung vor der Gründung! vom Finanzamt prüfen lasst, um eine Gemeinnützigkeit zu erreichen, sonst werdet ihr wie eine ganz normale Firma besteuert, mit Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuerpflicht etc. Das ist teuer und aufwändig.

Um eine Gemeinnützigkeit zu erreichen, könnt ihr z.B. nur sehr schwer irgendwelche speziellen Aufnahme- / Mitgliedschaftshindernisse in eure Satzung einbauen.
 

pataman225

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Dachten das wir als Interessengemeinschaft zählen können, die nicht im Sinne hat Geld zu erwirtschaften. Wir wollen in erster Linie das machen was alle Angelvereine in ihren Satzungen haben, Gewässer pflegen, erhalten, schützen usw. nur halt auf unsere Art.
Die Verbote oder Bedingungen wollten wir dann über Erlaubnisscheine regeln.
Im Grunde kann ja jeder beitreten, das wollen wir nicht beschränken. Wir wollen nur spezielle Angelarten verbieten wie z.B. Zanderangeln mit toten Köderfisch, weil dort sehr viele untermaßige Zander verangelt werden.
Nächstes Beispiel Naturköderangeln mit Made oder Wurm, weil bei uns die Barsche alle verangelt werden und keiner so ein Röhrchen hat zum Haken lösen. Da macht sich keiner die Mühe und mir blutet jedes mal das Herz wenn ich nach dem Anangeln an den Gewässern hunderte Barsche tot sehe.
Auch der Aal sollte ganzjährig geschont werden oder besser gesagt in Bayern gar nicht mehr gesetzt werden. Zumindest in Gewässern wo er sich so schwer tut mit dem abwandern.
So könnte ich immer weiter Fortfahren über sinnlose Besatzpolitik usw.
Ich werde auf jeden Fall über die Entwicklung berichten. Ich werde da trotz Komplikationen usw. nicht aufgeben.
 

coreboat

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Die Pacht und die Bewirtschaftung eines Gewässers ist eine zweite Baustelle. Erlaubnisscheine müssen in Bayern von der Kreisverwaltungsbehörde abgesegnet werden. Änderungen bezüglich der Schonzeit / Schonmaß etc. bedürfen der Genehmigung durch die Fachbehörde (= Landesfischereianstalt). Das ist aber dann schon der zweite Schritt.

Was du weiter ansprichst, ist eigentlich schon gesetzlich geregelt, von wegen waidgerechtes Verhalten, Tierschutz etc. - theoretisch ;)
 

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