Hi Fritze,
Da die Rolle ja fallengelassen wurde (nennt sich ja auch Selbstverschulden) muss dein Händler in diesem Falle keine Garantie gewähren. So isses einfach. Aber nun kommt das große ABER
Anhand eines Beispieles: Ich hab vor nem guten Jahr meine Shimano Exage 2500 (also ähnliche Preisklasse) beim Staubwischen vom Regal gefegt, Fallhöhe 180cm auf nackte Fliesen... Totalschaden.
Ich ab zum Händler, dem die Sachlage erklärt. Nach 5 Minuten Gelächter (beiderseits), hat er die Rolle eingeschickt mit der Bitte sie doch auf Kulanz zu reparieren (Ich meine mich noch zu erinnern, das er sie ein paar Tage darauf dem Vertreter mitgegeben hat). Und siehe da, 2 wochen später erhielt ich eine Nagelneue Rolle. Ok, ich musste 4,50Euro Versand berappen, aber besser als eine neue Rolle kaufen. Fazit, sprich nochmal mit deinem Händler, viele Firmen sind kulanter als man denk.
Zum Thema Haftplicht, bevor du wegen einer 50Euro Rolle die Versicherung bemühst, informiere dich erstmal ob du durch die aktion in der Beitragszahlung steigst, das wird leider sehr oft vergessen (Eventuell wird ändert sich der Beitragssatz nicht, bei minderen Summen, aber bei den ganzen Versicherungen raff ich eh bald nimmer durch...)
So long
Jörg
Tante Edit kam grade rein und schrie mir ins Ohr: Mails an den Herstellen können auch Wunder bewirken, grade als "Nachwuchs" ist man doch eine sehr geschätzte Kundschaft