Diskussionsthread: Bestimmungen fürs Bellyboot

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hevilp

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Nur gut, dass das Belly qua Definition kein Boot ist.
Ich hatte jahrelang auch immer einen Anker dabei (Fließgewässer!). Benutzt habe ich ihn aber nie, darum bleibt er mittlerweile zuhause…
Woher nimmst du das? In Sachsen Anhalt gilt es in der Gewässerordnung als Boot
 
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WildLife

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Ich beziehe meine Aussage auf die Veröffentlichung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die fühlten sich zur rechtlichen Einordnung verschiedenster Gerätschaften bemüßigt.

Wo genau steht da für Sachsen-Anhalt was anderes? (zum Zeitpunkt der Nachfrage stand im Post darüber noch „Angelgesetz“ und nicht „Gewässerordnung“)
 
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hevilp

Echo-Orakel
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Ich beziehe meine Aussage auf die Veröffentlichung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die fühlten sich zur rechtlichen Einordnung verschiedenster Gerätschaften bemüßigt.

Wo genau steht da für Sachsen-Anhalt was anderes?
In der Gewässerordnung, erste Seite.

Wasserfahrzeuge


Festlegung:
Als Wasserfahrzeuge werden alle Gegenstände zur Fortbewegung bezeichnet, derer sich der Mensch mittels Hilfsmittel bedient, um sich auf einem Gewässer zu bewegen oder Gegenstände auf einem Gewässer zu transportieren.


Die Entscheidung darüber, ob Wasserfahrzeuge, Boots- und Angelstege im jeweiligen Gewässer benutzt oder gebaut werden dürfen, trifft der betreuende Verein in Abstimmung mit der zuständigen
Umweltbehörde, dem Eigentümer und dem LAV Sachsen-Anhalt e.V
 

WildLife

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Danke. Das ist ja aber schon mal was grundlegend anderes als ein Gesetz. Das sind lediglich die Spielregeln eines privaten Verbandes. Die können sowas natürlich schreiben. Die können auch schreiben, dass nur rosa Angelruten eingesetzt werden dürfen. Kann man akzeptieren (oder rechtlich dagegen vorgehen, so man das ernsthaft möchte…)
Ein Gesetzgeber muss sich da an anderen Maßstäben messen lassen und im Gesetzt steht dazu nichts.
Aber so ein Verband ändert mit seiner privaten Definition eben nichts an der Rechtslage bzw. der rechtlichen Einordnung durch eine Bundesbehörde. Er macht halt ggf. eigene Spielregeln für seinen Zuständigkeitsbereich.
 

hevilp

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Falsch, die Gewässerordnung ist von keiner privaten Stelle von einem eingetragenem Verein im Land. Aber selbst wenn dem so wäre, wir reden hier übers angeln. In Sachsen Anhalt gilt ein belly Boot als Wasserfahrzeug und von dem darfst du nicht überall angeln. Deine Aussage ist bezogen aufs angeln also erstmal falsch. Alle öffentlichen Gewässer unterstehen diesem Verband in Sachsen Anhalt, es wäre also einfach sinnvoll, wenn du solche Aussagen nicht weiter verbreitest, nicht das jemand das ohne zu hinterfragen glaubt und dann Ärger bekommt. Wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.
 
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hevilp

Echo-Orakel
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Danke. Das ist ja aber schon mal was grundlegend anderes als ein Gesetz. Das sind lediglich die Spielregeln eines privaten Verbandes. Die können sowas natürlich schreiben. Die können auch schreiben, dass nur rosa Angelruten eingesetzt werden dürfen. Kann man akzeptieren (oder rechtlich dagegen vorgehen, so man das ernsthaft möchte…)
Ein Gesetzgeber muss sich da an anderen Maßstäben messen lassen und im Gesetzt steht dazu nichts.
Aber so ein Verband ändert mit seiner privaten Definition eben nichts an der Rechtslage bzw. der rechtlichen Einordnung durch eine Bundesbehörde. Er macht halt ggf. eigene Spielregeln für seinen Zuständigkeitsbereich.
Ergänzend hierzu: es gibt die Straßenverkehrsordnung, eine Verordnung auf Bundesebene, wer macht die die Spielregeln? Ein Verband ? Eine Ordnung ist bindend im Anwendungsbereich
 

WildLife

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Danke für die ausführliche Belehrung… nur kurz zur Einordnung:
Der Verband ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, also eine private Körperschaft. Und die können für ihre eigenen Gewässer, auch wenn das jede einzelne Pfütze ist, natürlich eigene Regeln, sogar fernab jeglicher geltenden Gesetze niederschreiben. Und so lang die jeder akzeptiert, werden sie auch so gelebt. Es gibt erst erst mal keine staatliche Instanz, die das reguliert.
Gesetzescharakter haben sie halt trotzdem nicht. Ggf. auftretende Konsequenzen könnte man dann wiederum rechtlich prüfen lassen. Und ob das Gericht dann der Argumentation eines Vereins oder einer Bundesbehörde folgt, kann man vorher schwerlich wissen.
Das ist jetzt natürlich alles Theorie, in der Praxis wird mans einfach dort nicht machen, wo der örtliche Verein nur Uferangler sehen will. Will man das anders, muss man sich vor Ort engagieren und um Mehrheiten in den Entscheidungsgremien ringen.

Aber zusammengefasst: Es ist und bleibt ein himmelweiter Unterschied, ob deine Bundesbehörde rechtliche Einordnungen vornimmt oder ein Verein sich interne Spielregeln für seinen Bereich ausdenkt. Und damit bleibt ein einfaches Bellyboat erst mal eine Schwimmhilfe im Sinne der gesetzlichen Regelungen.

Der Vergleich mit der StVO … puh... wie in unserem Land Gesetze und Verordnungen entstehen und in Kraft gesetzt werden scheint dir nicht ganz bewusst zu sein. Das solltest du dir mal näher ansehen und das meine ich jetzt wirklich ernst und ohne blöden Unterton. Das sind die Grundlagen für ein gesundes Demokratieverständnis und wirklich wichtig für unser Land und unsere Gesellschaft.
 

hevilp

Echo-Orakel
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Für alle anderen: Leider ist in Sachsen Anhalt ein belly Boot ein Wasserfahrzeug laut Gewässerordnung des anglerverbands und darf nur in entsprechenden Gewässern genutzt werden.
 

BST_M

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@WildLife
Hast du einen entsprechenden Paragraphen, dass ein Bellyboot gesetzlich als Schwimmhilfe gilt?

Nach meiner (kurzen) Recherche ist es eher ein Boot als eine Schwimmhilfe.

Stichwort: ein eigenständig schwimmfähiges Fortbewegungsmittel ist, das für die Nutzung auf Wasser vorgesehen ist.
Schwimmhilfen (z.B. Schwimmring) unterstützen nur, ein Bellyboot trägt den Nutzer.

Die DIN Normen die ich gefunden (und versucht habe zu lesen) habe ich durch ChatGPT:
(DIN EN ISO 6185 („Aufblasbare Boote“)
DIN EN ISO 12402 („Schwimmhilfen“).... Dem vertraue ich aber nicht zu 100%

Auch das ich eine Versicherung abschließen kann, spricht für mich eher dafür, dass es als Boot anstatt einer Schwimmhilfe gewertet wird.


Edit:
2006 gab es hier schon mal die selbe Unterhaltung.
 

hevilp

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Es ist in dem Link beschrieben paar Beiträge weiter oben. Laut der Tabelle ist es eine schwimmhilfe und ein Schwimmkörper (mit Motor) ändert aber nix daran, dass die anglerverbände es anders definieren
 

BST_M

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Hier stand Mist.....

Danke @hevilp für den Hinweis.

Sorry @WildLife für den Angriff am frühen Morgen.
Hab die KFT-G Tabelle erst jetzt gesehen.

Scheint dann wohl richtig zu sein, auch wenn es sich nach meiner Interpretation mit den anderen Normen beißt.

Schönen Tag euch
 
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hevilp

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Ich habe ein Anfrage an den LAV Sachsen-Anhalt gestellt: folgendes kam als Antwort, gekürzt um alles persönliche, Anrede etc.
abweichend von den Regelungen zu Wasserfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen verfolgt die Gewässerordnung einen anderen Ansatz. Sie muss regeln, an welchen Gewässern die Fischereiausübung ausschließlich vom Ufer aus erfolgen darf und unter welchen Bedingungen auch Wasserfahrzeuge gestattet werden können. Dabei kann nicht unterschieden werden, welche Arten von Wasserfahrzeugen eingesetzt werden. Dies würde zu einer Ungleichbehandlung führen. Wenn vom einem Belly Boot aus geangelt wird, ist se keine Schwimmhilfe mehr, sondern ein zur Fischereiausübung genutztes Wasserfahrzeug. Dies trifft gleichlautend auch auf alle anderen Arten von Schwimmhilfen zu.

Die Aussage von @WildLife ist damit faktisch falsch und widerlegt. Die Gewässerordnung gilt für die im Gewässerverzeichnis gelisteten Gewässer.
In Sachsen-Anhalt ist das so geregelt und wer dagegen verstößt kann ich sich ein Hausverbot einhandeln. Es ist auch nicht irgendein Verein, sondern der Verein, der die Gewässer verwaltet und zum größten Teil Eigentümer der Gewässer ist.
Gerade ich habe das größte Interesse, dass ich mit dem Belly überall hin darf, leider ist dem nicht so.
Ein Mod kann auch gerne diese Offtopic-Ordnungs-Kram ausgliederen - ist, auch wenn es hier nicht direkt hin gehört, insgesamt nicht ganz unwichtig.
Sich zu organisieren und eine Änderung der Gewässerordnung anzustrengen, ist natürlich möglich und nicht der Erwähnung wert.
 
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hevilp

Echo-Orakel
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Leider nicht, ich darf auf meine nahen Gewässer nicht mit meinem Boot
 

WildLife

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Du hast ja recht, wo nur Uferangeln erlaubt ist, darf man auch nur Uferangeln, alles super.
Nur den Unterscheid zwischen Gesetzen, sprich Regeln, die der Gesetzgeber ( Staat) erlässt, und Regeln, die eine private Körperschaft für ihren privaten Bereich erlässt, will dir noch nicht ganz einleuchten…
Tipp: lass dich mal mit dem Belly bei dir erwischen und danach mit einem richtigen Boot irgendwo, wo das gesetzlich verboten ist. Du wird feststellen, dass die Polizei da ganz andere Register zieht als der Kontrolleur vom Verband
 

moissac

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Die Aussage von @WildLife ist damit faktisch falsch und widerlegt.

Die Aussagen von WildLife sind alle richtig. Ich kommentiere das nur, weil ich deinen rechthaberischen Auftritt in Kombination mit dem aggressiven Tonfall für unangebracht halte. Mehr werde ich dazu nicht schreiben.
 

hevilp

Echo-Orakel
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Du hast recht.
 
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benwob

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Habe mal einen passenden Thread für die Diskussion der Bellyboot Bestimmungen erstellt und packe die passenden Beiträge aus dem anderen Thread hier rein.
 

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