Deutung der neuen Gewässerverordnung für Sachsen !?

  • Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

mk209

Echo-Orakel
Registriert
27. Juli 2013
Beiträge
238
Punkte Reaktionen
33
Alter
38
Ort
Markkleeberg
Hallo,

habe eben mal in der neuen Verordnung für Sachsen gelesen und dann fiel mir auf das ich womöglich ohne Grund am Schonzeitkoller leide.

Das Meiste steht auf Seite 9.
Wie deutet ihr denn den Inhalt?? Für mich steht da, dass ich mit z.B.Goldkopfnymphen bis 2cm fischen darf weil diese als Friedfischköder zählen.


Mal ein Link zur Verordnung:

http://www.landesanglerverband-sachsen.de/user_content/files/Informationen/gewaesserverzeichnis.pdf

Jetzt der interessante Auszug:

"Ob die Flug-, Sbirolino- oder sonstige Angel zum Friedfisch-, Salmoniden-oder Raubfisch-Fang einsetzbar ist, wird durch den verwendeten Köderbestimmt. Köder, die mit mehreren oder mit mehrschenkligen Haken ver-wendet werden, sind grundsätzlich Raubfischköder.
Die Flug-, Sbirolino- oder sonstige Angel gilt als Friedfischangel, sofern dieverwendete Fliege (Trocken- oder Nassfliege, Nymphe) eine Gesamtlängevon 20 mm nicht überschreitet. Brotfliegenimitationen und Glo Bugs geltenebenfalls als Friedfischköder, insofern diese größer als 20 mm sind. Streamerund Fischei-Imitationen sind Raubfischköder.











MFG
Micha
 
Registriert
12. Dezember 2008
Beiträge
2.540
Punkte Reaktionen
5.841
Ort
Berlin
Moin

Heißt es dann nicht auch, du könntest nen Wobbler mit EINEM Einzelhaken verwenden?

Ich würde es so deuten, dass du jede fliege die nicht größer als 20mm ist fischen darfst.
 

Zanderlui

BA Guru
Gesperrt
Registriert
8. September 2008
Beiträge
4.397
Punkte Reaktionen
240
Ort
30419 im Herzen 17207
Fliegen Nymphen usw. maximal 20mm und Attacke, Brotfliegen und Glo Bugs gelten auch als Friedfischköder wenn diese größer als 20mm sind, steht doch super verständlich da.
 

chrisi1989

Dr. Jerkl & Mr. Bait
Registriert
13. September 2013
Beiträge
252
Punkte Reaktionen
104
ein Wobbler ist mMn keine Fliege, das einzige was ich mir vorstellen könnte und auch machen würde....
Du kannst dir ja sinkende Käfer Imitate binden die die 20mm nicht überschreiten und die an der UL Rute anbieten
 

Blank

Twitch-Titan
Registriert
4. Februar 2013
Beiträge
87
Punkte Reaktionen
0
In den Absatz geht es um die Definition von Ruten. Was ist eine Fried-, Raubfischrute usw. Ab und an entscheidet eben auch der verwendete Köder über die Definition der Rute.
In der Schonzeit wird jedoch kein definiertes Rutenverbot sondern ein Kunstköderverbot ausgesprochen.


Ich wäre da etwas vorsichtig.

Einfach mal den Landesverband anschreiben. Ist der sicherste Weg.
 
Zuletzt bearbeitet:

Paul55oo

Echo-Orakel
Registriert
1. Mai 2013
Beiträge
194
Punkte Reaktionen
30
Ich zitiere den Abschnitt mal komplett:

"2. Angelgeräte und Köder
2.1. Friedfischangel (Definition: Handangel zum Friedfisch-Fang)
Die Friedfischangel ist eine beliebige Rute mit oder ohne Rolle und mit
einem einschenkligen Haken, der mit für den Fang von Friedfischen zugelassenen
natürlichen oder künstlichen Ködern versehen ist. Die Mormyschka-
Angel ist eine Sonderform der Friedfischangel, bei der als Köder
ein einschenkliger, beschwerter Haken in Größe 8 oder kleiner verwendet
wird.
2.2. Köderfischangel (Definition: Handangel zum Raubfisch-Fang)
Die Köderfischangel ist eine beliebige Rute mit oder ohne Rolle. Der als
Köder verwendete tote Köderfisch oder Teilstücke von einem Köderfisch
kann mit bis zu 3 Haken (Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken) versehen
werden, welche in Ihrer Gesamtheit jedoch nur eine Anbissstelle darstellen
dürfen. Lebende Wirbeltiere (inkl. Fische) dürfen nicht als Köder verwendet
werden.
2.3. Spinnangel [ 1 ] (Definition: Handangel zum Raubfisch-Fang)
Spinnangeln sind Angeln, mit denen eine Anbissstelle zum Fangen von
Fischen ständig durch das Wasser bewegt wird.
Es dürfen künstliche Spinnköder oder ein toter Köderfisch (auch im Spinnsystem)
verwendet werden. Die Anzahl der zulässigen Angelhaken und
deren Anordnung entspricht den Erläuterungen zur Köderfischangel unter
Pkt. 2.2. dieser Gewässerordnung.
[ 1 ] Ob die Spinnangel zum Raubfisch-Fang einsetzbar ist, wird durch den
verwendeten Köder bestimmt. Kunstköder bzw. Köder, die mit mehreren
oder mit mehrschenkligen Haken verwendet werden, sind grundsätzlich
Raubfischköder.
2.4. Flugangel [ 2 ] (Definition: Handangel)
Die Flugangel ist eine Gerätekombination bestehend aus spezieller Flugrute,
Flugschnur und entsprechender Rolle. Die Flugschnur mit Vorfach ist das
Wurfgewicht.
2.5. Sbirolinoangel [ 2 ] (Definition)
Die Sbirolinoangel ist eine Gerätekombination aus spezieller Rute, Angelrolle
und dem Sbirolino (spezielles Wurfgewicht).
[ 2 ] Ob die Flug-, Sbirolino- oder sonstige Angel zum Friedfisch-, Salmonidenoder
Raubfisch-Fang einsetzbar ist, wird durch den verwendeten Köder
bestimmt. Köder, die mit mehreren oder mit mehrschenkligen Haken verwendet
werden, sind grundsätzlich Raubfischköder.
Die Flug-, Sbirolino- oder sonstige Angel gilt als Friedfischangel, sofern die
verwendete Fliege (Trocken- oder Nassfliege, Nymphe) eine Gesamtlänge
von 20 mm nicht überschreitet. Brotfliegenimitationen und Glo Bugs gelten
ebenfalls als Friedfischköder, insofern diese größer als 20 mm sind. Streamer
und Fischei-Imitationen sind Raubfischköder."

und nicht zu vergessen: auf Seite 18 (Anlage 3) heißt es:

"In der Zeit vom 01.02.-30.04. ist in allen Angelgewässern die Benutzung von
Handangeln zum Raubfischfang und die Benutzung der Senke untersagt."

Bezüglich der Auslegung des vorgenannten überlasse ich Euch das Feld.
 

Rossko

Belly Burner
Registriert
8. August 2010
Beiträge
44
Punkte Reaktionen
7
Ort
Bautzen
Hi,

also das wurde auch in der Fischer&Angler, welche es hier gibt:
http://www.anglerverband-sachsen.de/wp-content/uploads/2013/03/2014_4_FuA.pdf
auf Seite 18 genau beschrieben. Demnach ist das Fliegenfischen mit Fliege (Trocken, Nass, Nymphe) bis 20mm Gesamtlänge erlaubt, um den Fliegenfischern den Fang von Friedfischen auch in der Raubfischschonzeit zu ermöglichen. Du solltest aber die generellen Angelverbote in Salmonidengewässern (z.B. grüne Strecke) beachten.

Ich war die letzten Wochen auch ein paar Mal unterwegs. Leider sind die Fische hier noch nicht wirklich aktiv, so dass es bei Wurfübungen geblieben ist.

Viel Spaß beim Fischen.
 

mk209

Echo-Orakel
Themenstarter
Registriert
27. Juli 2013
Beiträge
238
Punkte Reaktionen
33
Alter
38
Ort
Markkleeberg
Ich meine eigentlich auch das ich in dieser Ausgabe nichts von Kunstköderverbot gelesen habe. Schau ich aber auch nochmal nach.
Ansonsten verstehe ich es auch so, dass ich mit Fliegen/Nymphen usw. fischen darf insofern sie nicht größer sind als 20mm.

Muss da mal weiter rumfragen.
Danke für die Beteiligung

Edit:
@Rossko, ich würde wie oben schon jemand erwähnt hat, mit Goldkopfnymphen an der UL auf Barschjagd gehen.


MFG
Micha
 
Zuletzt bearbeitet:

Rossko

Belly Burner
Registriert
8. August 2010
Beiträge
44
Punkte Reaktionen
7
Ort
Bautzen
Ohh Sorry, ich hatte das jetzt so geschrieben als wenn es nur für das Fliegenfischen gilt, aber da steht ja deutlich drin, dass es auch für "Sbirolino- oder sontige Angel" gültig ist. Liegt wohl daran, dass ich nur noch mit der Fliegenpeitsche unterwegs bin. Also um ganz auf Nummer sicher zu gehen kannst du ja nochmal beim entsprechenden Verband (LVSA oder Regionalverband) oder beim "Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie" anfragen.
 

Zanderlui

BA Guru
Gesperrt
Registriert
8. September 2008
Beiträge
4.397
Punkte Reaktionen
240
Ort
30419 im Herzen 17207
Und wenn du dort dann anrufst und den schilderst, um was es geht und noch zig Varianten, der Auslegung der Regel, die eigentlich klar da steht, nennst dann kann man sich im nächsten Jahr freuen das die Verordnung vielleicht sogar um einige Absätze sinnloser Beschränkungen erweitert wurde.

Nicht böse gemeint, aber kann man nicht einfach mit denkendem Kopf an die Sache gehen und fischen gehen, als alles haarklein zerlegen und sich vorschreiben und aufschreiben lassen zu müssen?!
 

Rossko

Belly Burner
Registriert
8. August 2010
Beiträge
44
Punkte Reaktionen
7
Ort
Bautzen
Also für mich ist das ganze ja auch klar und ich gehe auch seit mindestens zwei Jahren den ganzen Winter mit der Fliege fischen, auch wenn das meist keine Fische bringt :D. Aber andere wollen halt auf Nummer sicher gehen und da seh ich auch kein Problem, wenn da nachgefragt wird - muss ja nicht unbedingt bei der Behörde sein, denn da wird man wahrscheinlich sowieso keine eindeutige Antwort bekommen. Ich denke gerade im Bereich was die Definition von erlaubten und verbotenen Ködern angeht ist Sachsen ziemlich weit im Vergleich zu anderen Bundesländern, und die nochmals abgeänderte Regel finde ich persönlich klar und verständlich. Diese sind ja eben auch erst durch Anregungen und Fragen entstanden.

Das ständige Ausloten von Grauzonen kann ich natürlich auch nicht verstehen, aber darum ging es meine Meinung nach bei dieser Frage auch nicht wirklich.
 

NorbertF

Master of Desaster
Moderator im Ruhestand
Registriert
21. August 2006
Beiträge
7.848
Punkte Reaktionen
2.186
Ort
Am See
Website
nobbone.de
Für mich würde ich das ohne persönlichen Zweifel so auslegen, dass ich Fliegenfischen darf. Solange es keine Streamer oder generell Fliegen > 2cm sind.
Ob eine Flugangel oder was anderes verwendet wird spielt keine Rolle.
So verstehe ich das.
Mit den genannten Ködern fischt mand efinitiv auf Friedfische / Salmoniden. Kann mir keiner erzählen dass man solche Köder zum Hechteln verwenden kann. Somit geht es auch keineswegs um Grauzonen, sondern einfach darum dass es keinen Sinn macht künstliche Fliegen in der Hechtschonzeit zu verbieten.
 

Saturday

BA Guru
Registriert
18. Juni 2018
Beiträge
3.746
Punkte Reaktionen
4.160
Hi,

also das wurde auch in der Fischer&Angler, welche es hier gibt:
http://www.anglerverband-sachsen.de/wp-content/uploads/2013/03/2014_4_FuA.pdf
auf Seite 18 genau beschrieben.

Dein Link hilft mir gerade richtig gut weiter, weil ich die Regelung in der Gewässerordnung früher bereits mehrmals gelesen hatte und mir leider nie wirklich sicher war, wie die Größe von Fliegen konkret zu messen sei. Die Abbildungen im Magazin sind diesbezüglich wirklich Gold wert und der Tipp, doch einfach ein 5-Cent-Stück (mit seinem Durchmesser von 21mm) als "Messlehre" zu nehmen, klingt ungemein praxistauglich!

Eigentlich lese ich das Magazin regelmäßig, aber dieser Einseiter war mir damals wohl unbemerkt entgangen.

Kann mir evtl. jemand Auskunft geben, ob man mit solchen Glo Bugs noch etwas anderes anfangen kann, als sie als Boilieersatz zu verwenden? Ich möchte doch auch in der Schonzeit so viel lieber aktiv mit Rigs & Sbiro angeln denn anzusitzen. Zielfische sind natürlich Barsch sowie "die friedlichen Räuber" (Aland, Döbel, Rapfen, ... Brasse).
 
Zuletzt bearbeitet:

Onkel Pauli

BA Guru
Registriert
5. März 2016
Beiträge
4.049
Punkte Reaktionen
8.485
Ort
Leipzig
Schonzeit so viel lieber aktiv mit Rigs & Sbiro angeln denn anzusitzen. Zielfische sind natürlich Barsch sowie die friedlichen "Räuber" (Aland, Döbel, Rapfen, ... Brasse).
Verstehe ich das richtig, dass Du mit diesen Dingern aktiv angeln möchtest? Ansonsten bestimmt in Sachsen der Köder die Angelart. Dropshot-Rig etc mit Wurm an einem einschenckligen Haken sind erlaubt

https://www.landesanglerverband-sachsen.de/user_content/files/Downloads/Mitteilungsblatt_Web_End.pdf
Kapitel 17 Angelgeräte- und Köderverwendung (auf Seite 20)
 

Saturday

BA Guru
Registriert
18. Juni 2018
Beiträge
3.746
Punkte Reaktionen
4.160
Ja, ich würde in der Schonzeit gern weiterhin die eine Art der Angelei ausführen, die mich zu jeder Zeit am meisten reizt: Aktiv mit "Nicht-Naturködern" auf "räuberische" Fische.

Da bleiben mir in Sachsen lediglich Fliegen & Nymphen (<20mm) sowie diese Glo Bugs (>20mm). Das finde ich jedoch gar nicht verkehrt, denn selbst auf kleinste Hard- oder Softbaits beißen unvermeidbar Hecht und Zander.

Vielleicht hat hier jemand bereits Erfahrung, ob und wie Fliege, Nymphe, Glo Bug (in den genannten Größen) erfolgreich an die genannten Zielfische (Barsch, Aland, Brasse, Döbel, Rapfen, etc.) gebracht werden können.
 

Oben