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Zanderdrill

Belly Burner
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Hallo alle zusammen!

Da schau 8O ich doch heute in die Zeitung mit den vier großen Buchstaben und entdecke auf Seite 7 den Bericht "TV-Star eine Tierquälerin!". Darin steht, das Ivonne Schönherr ein befremdliches Hobby hat. Sie fängt Fische um sie dann wieder frei zu lassen. Eben Catch & Release. Und nun kommt's. In Deutschland ist das streng verboten, gilt als Tierquälerei, so wörtlich in der Zeitung. Drum fährt diese Ivonne an den Ebro und lässt sich noch mit den 1,70m langen Fisch fotografieren!!! Nach § 1 Tierschutzgesetz darf in D niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schäden, Leiden oder Schmerzen zu fügen, heißt es weiter. Daher wird C&R auch mit Geldstrafen geahndet, weil der Fisch nicht gegessen wird, sondern es nur um den Spaß beim Angeln geht.

Na da brat mir doch einer nen Storch. Also muß ich mir eine Ausrede einfallen lassen um der Geldstrafe zu entrinnen? Oder ist das doch eine Ente? Ich meine den Paragraphen gibt es, das stimmt schon. Aber ein Grund ist doch die Arterhaltung. Nur deshalb setze ich den Fisch doch zurück. Oder sehe ich das falsch :?: Bitte erleuchtet mich :idea:

LG Dirk
 

Tacklefreak_2008

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Hittnau
Scheiss egal, bei uns kommt der Shit auch am 1. September.

1. Man darf keine lebendigen Fische fotographieren, die sich ausserhalb des Wassers befinden.
2. C&R ist verboten.
3. Wenn ein untermässiger Fisch stark blutet, muss man ihn abschlagen und ins Gewässer zurückwerfen.

Bla bla bla :twisted:
Die können mich alle mal, ich mach mit meinen Fängen was ich will.

Gruss
Benjamin
 

NorbertF

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Dabei war der Spruch "wenn der letzte Fisch gegessen ist..." mal ein Leitspruch der Grünen. Wie schnell das doch alles in Vergessenheit gerät.
Das ist halt das Problem wenn Leute ohne Ahnung meinen sich überall einmischen zu müssen.
 

Wakkaputschi

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Mein Tip wenn euch jemand blöde fragt oder anmacht:

"Ich wollte gerade den Haken lösen und mein Kumpel wollte mich dabei fotografieren, da fällt mir doch der schöne große Fisch wieder ins Wasser!!! Und ich hätte ihn so gern gegessen..."

LG Kelle
 

Riccili74

Schusshecht-Dompteur
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Das passiert mir auch immer wieder. Die sind aber auch flutschig die Kumpel`s. Da kann man halt nichts machen. :) So ein Ärger aber auch.
 

lohmann

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Tacklefreak_2008 schrieb:
Scheiss egal, bei uns kommt der Shit auch am 1. September.

1. Man darf keine lebendigen Fische fotographieren, die sich ausserhalb des Wassers befinden.
2. C&R ist verboten.
3. Wenn ein untermässiger Fisch stark blutet, muss man ihn abschlagen und ins Gewässer zurückwerfen.

Bla bla bla :twisted:
Die können mich alle mal, ich mach mit meinen Fängen was ich will.

Gruss
Benjamin

@ Tacklefreak:

Ist das dein Ernst, habt Ihr wirklich solche Bestimmungen?
Sind die von einzelnen Angelvereinen so festgelegt oder gelten die für die Gesamt Schweiz?
 

strasse93

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bei uns im fischerverein ist c&r erlaubt das hilft sehr dem äschen bestand sonst hätten wir owhl keine mehr
 

Tacklefreak_2008

Echo-Orakel
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lohmann schrieb:
Tacklefreak_2008 schrieb:
Scheiss egal, bei uns kommt der Shit auch am 1. September.

1. Man darf keine lebendigen Fische fotographieren, die sich ausserhalb des Wassers befinden.
2. C&R ist verboten.
3. Wenn ein untermässiger Fisch stark blutet, muss man ihn abschlagen und ins Gewässer zurückwerfen.

Bla bla bla :twisted:
Die können mich alle mal, ich mach mit meinen Fängen was ich will.

Gruss
Benjamin

@ Tacklefreak:

Ist das dein Ernst, habt Ihr wirklich solche Bestimmungen?
Sind die von einzelnen Angelvereinen so festgelegt oder gelten die für die Gesamt Schweiz?

Leider haben wir solche Bestimmungen :x , und leider gelten die für die ganze Schweiz :evil:
Diese Regelung tritt aber erst am 1. September 2008 in Kraft.
Ach ja, alle Widerhaken müssen auch eingedrückt werden, an Drillingen sowie an Einzelhaken.
 

ObiWan75

Gummipapst
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strasse93 schrieb:
bei uns im fischerverein ist c&r erlaubt das hilft sehr dem äschen bestand sonst hätten wir owhl keine mehr

Muß dir aber klar sein, dass ihr euch alle damit strafbar macht :wink:
So bescheuert ist die deutsche Gesetzgebung. Sie untersagt doch das zurücksetzen von massigen Fischen.

Ich denke, dass man sich über die ganze Sache zu viele Gedanken macht. HALLO -> es gibt immer noch Bekloppte, die mit lebenden Köfi´s unterwegs sind!!! -> und wie oft werden die erwischt?

Ausserdem - wo kein Kläger, da kein Richter. Die meisten Fischereiaufseher sind doch ganz lässig, wenn es um diese Sachen geht. Oder hat jemand von euch schonmal gehört, dass irgendwelche Kidies die Rotaugen stippen und anschl. zurücksetzen angezeigt wurden??
Sowohl die Aufseher, als auch die Bullen haben auf so einen gesetzlichen Kinderkram kein Bock und mir ist noch keine Polizist mit der Kamera in der Hand hinterhergelaufen -> dann war der Zander, Hecht, Was-auch-immer halt untermassig.

Über diesen Sche.. zerbrech ich mir nicht die Birne. Außerdem weiß ja wohl jeder von uns das es für das Gewässer besser ist, C&R zu betreiben. Wenn Fische reden könnten, würden die uns sagen, dass sie auch lieber mit ´ner Maulverletzung weiterleben, als abgeschlagen zu werden!!!
 

Barschjäger

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Tacklefreak_2008 schrieb:
Tacklefreak_2008 schrieb:
Diese Regelung tritt aber erst am 1. September 2008 in Kraft.
Ach ja, alle Widerhaken müssen auch eingedrückt werden, an Drillingen sowie an Einzelhaken.
Das wiederspricht sich aber ein wenig: Wozu soll man die Drillinge/Haken andrücken? Wenn C&R´verboten ist?! Damit man doch mal den einen oder anderen Fisch im Drill verliert? :wink:

Grüße,
Barschjäger
 
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Tach Leute, ick hatte dazu schon mal 'nen Link beim Thema Isaiasch drinne.
Naja, hat wohl keener jelesen. Hier ist er nochmal LINK :D

MfG Schlotterschätt

schlotterschätt schrieb:
Wakkaputschi schrieb:
Die Jungs sind zwar nicht so gute Fußballer (hihi), aber sie waren so schlau, schon früh zu merken, dass wenn man alles tötet was man fängt, irgendwann Ende der Fahnstange ist und die Population im Ars...
LG Kelle

Yoh, und die Schweizer haben beim Fußball nüscht gelernt und nehmen sich jetzt uns auch noch zum Vorbild :

WER HAT'S ERFUND'N ??? (nich die Schwyzer) 8O . Seit stark Jungs. :wink:

MfG Schlotterschätt
 

strasse93

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@obiwan75
aber es ist im verein gesetzlich vorgeschrieben die haben warscheinlich irgendwie es geschafft das sie das machen dürfen
 

phillip

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warum wiederspricht das mit den angedrückten widerhaken den c&r verbot? man fängt ja auch ab und zu mal untermassige fische. übrigens halte ich das mit den angedrückten widerhaken auch für sinnvoll. der haken ist viel einfacher zu lösen, ohne dass der fisch dabei noch zusätzlich verletzt wird und man verliert auch kaum fische im drill, solange die schnur immer leicht unter spannung ist.
die sollten sich aber mal fragen, warum in holland so gute raubfischbestände sind, obwohl es viel mehr angler gibt!

phillip
 

NorbertF

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Ja und alleine daran sieht man schon wie hirnrissig die Begründung ist.
Einen untermassigen muss man zurücksetzen damit er weiterwächst und einen großen muß man töten weil ihm zurücksetzen schadet? Hallo Hirn?
 

galli

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Fazit der Regelungen ist:
Entweder man nimmt jeden Fisch mit und der Fischbestand der Gewässer wird zurückgehen. Oder man schränkt sein Hobby ein und geht nur noch angeln, wenn man Fisch sinnvoll verwerten kann.
 

Klausi

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....."zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. ....wobei ich mir beim Universum nicht 100-prozentig sicher bin....!"
Albert Einstein

- und ich kann es auf´s Alter schieben, daß sie mir zunehmend aus meinen ungeschickten Händen gleiten.....kann doch mal vorkommen, oder?


Soviel zum Abschlagen müssen:

Das Tierschutzgesetz führt aus, dass einem Tier nur Schmerzen und Leiden zugefügt werden dürfen, wenn dies aus vernünftigen Gründen geschieht. Einer dieser Gründe ist der Verzehr des gefangenen Fisches. Daneben gibt es jedoch weitere Gesetze, denen zu folgen ist. Solche Gesetze sind z. B. die Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer. Diese weisen den Fischereiausübenden z. B. an, untermaßige Fische, Fische, welche in der Schonzeit gefangen wurden oder einer bedrohten Fischart angehören, zurückzusetzen. Der Angler käme in Konflikt mit dem Gesetz, wenn er dies nicht einhielte. Eine ausdrückliche Mitnahmepflicht ist in keinem der deutschen Gesetze festgeschrieben!

Wissenschaftliche Untersuchungen zum genetischen Potenzial von Fischen lassen sogar vermuten, dass das systematische Entnehmen von großen Fischen im Endeffekt zu einer Veränderung der genetischen Architektur der Fische führt, d. h., dass das genetische Potenzial verarmt. Fischpopulationen würden durch die Negativselektion (gezielte Entnahme der kapitalen Fische) kleinwüchsiger, krankheitsanfälliger etc. Ganz abgesehen davon ist es manchem Angler auch nicht möglich, kapitale Fische selbst zu verwerten, sodass er den gefangenen Fisch wieder zurücksetzen möchte.

Aus unterschiedlichen Gründen wird das Tierschutzgesetz von Vertretern verschiedener Verbände missinterpretiert. Es wird von einigen Tierschutzvertretern in der Art ausgelegt, als ob das Zurücksetzen von Fischen eine strafbare Handlung wäre.

Der DAV erklärt deshalb noch einmal ausdrücklich seinen Standpunkt zum catch and release. Wir gehen angeln, um Fische zu fangen und zu verwerten, behalten uns jedoch weiterhin das Recht vor, Fische auch zurückzusetzen!
 

strasse93

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ach die ganzen nuturschutzheinis haben bstimmt noch nie selbst gefischt , und dann so einen scheiss machen , wie beim kormoran ihr müsst ma unter google kormoran bei bilder eingeben ,da sieht man mal wieder was der alles frisst
 

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