Re: Brandenburg: Angeln auf Friedfische ohne Fischereischein
@Hipken .. erstmal HERZLICH WILLKOMMEN AN BOARD ! 

Schön, dass es Leute wie Dich gibt, die einen Ernst in dieser Sache erkennen.
Nicht alles ist Gold, was glänzt !
@Clausen, es ist doch nicht so, dass ich es ganz vielen Menschen nicht gönnen würde !!!
Auch habe ich kein Problem damit, wenn dann an den Gewässern mehr Stippfischer o.ä. sitzen würden. Warum auch ... ?
	
		
			
				Clausen schrieb:
			
		
	
	
		
		
			Wer bisher richtig Bock auf angeln hatte, wurde bestimmt nicht durch die Prüfung mit dem verbundenen Lehrgang abgeschreckt.
		
		
	 
DOCH ! Da kann ich Dir auf Anhieb 3 Leute in meinem Freundeskreis aufzählen, die liebend gerne angeln wollen würden ... aber einfach keine Zeit/Lust oder was auch immer finden, für die Prüfung zu büffeln.
Ganz ohne lernen klappt das nunmal nicht.
Und ich wette, dass es noch unzählige andere Menschen gibt, die das nicht gebacken bekommen ... warum auch immer !
Zumal ein Lehrgang überhaupt nicht von nöten ist. "Einzig & allein" die Zeit fürs priv. Lernen & der Prüfungstag sind einzuplanen !
	
		
			
				Clausen schrieb:
			
		
	
	
		
		
			Was wurde sich im Vorfeld über die MeckPomm-Urlauberregelung aufgeregt ... und? Als ich letztes Jahr, zwei Monate nach Einführung der Regelung, mit meinem Freund an die Peene zum angeln gefahren bin, war er der zweite der sich in dem Amt in Lubmin einen Urlauberschein geholt hat. Und die netten Jungs der Fischereiaufsicht, die uns auf dem Strom kontrollierten, haben sich gefreut solch einen Schein mal in Natura zu sehen ... kannten sie nämlich noch nicht.
		
		
	 
Kann ich so auch nicht bestätigen ... die Tante meiner Freundin sitzt in Rügen in einem Amt .. ihre Hauptaufgabe mausert sich langsam dahingehend, Dorschgeilen Großanglergruppen aus der gesamten BRD Toursitenscheine auszufüllen ! Ich kann mit Gewissheit sagen, dass auch Einheimische darüber nicht erfreut sind ! Auch wenn sie Hütten dauerhafter vermieten können ! Wer will schon eine Horde Angler in seiner familienfreundl. Pension haben ??? Die Hütten & FeWos waren auch zuvor an der Ostsee immer gut belegt ! Widerum kein wirtschaftlicher Aspekt !
GottSeiDank ist es dennoch so, dass pro Person nur 1x pro Jahr ein Touristenschein erworben werden darf. Allerdings weiss ich nicht, wie das gehandhabt/kontrolliert wird, bei der Übergabe.!?
Du siehtst, hier gibt es eine Reglementierung, die bei der Brandenburger Regelung leider fehlt !
	
		
			
				Clausen schrieb:
			
		
	
	
		
		
			Als ich letztes Jahr, zwei Monate nach Einführung der Regelung, mit meinem Freund an die Peene zum angeln gefahren bin..
		
		
	 
Und ich gebe Dir Brief&Siegel .. das dies nicht nur 10, 100 oder 1000 Leute Deinem Freund gleichtun .. 
	
		
			
				Clausen schrieb:
			
		
	
	
		
		
			Also, ich find die Aufregung immernoch übertrieben, aber wir werden sehen.
		
		
	 
Tja, wenn wir dann event. Gewissheit haben, ist es schon sehr spät.
Daher frage ich wiederholt ... 
WARUM oder WOFÜR das Ganze????
Eine wirkliche Antwort bekam ich ja darauf auch noch nicht !
	
		
			
				Clausen schrieb:
			
		
	
	
		
		
			Ich sehe das eher als Möglichkeit für die vielen Gelegenheitsangler, die ein bis zweimal im Jahr ans Wasser zum angeln wollen und für die ein Lehrgang+Prüfung sich einfach nicht gelohnt hätte. Als ich meinem Kollegen von der neuen Regelung erzählt habe, freute er sich wie ein Kind. Er ist nämlich einer von der Sorte, der gerne ein paar mal angeln gehen würde, aber dafür nicht die Zeit und das Geld für eine Angelprüfung aufwenden will, weil so angelverückt wie wir ist er nämlich nicht...
		
		
	 
Ich weiss nicht genau wie es in Berlin läuft .. aber in Brandenburg besteht KEINE Lehrgangspflicht & die Prüfungsgebühr beträgt 25 €.
Literatur kann in jeder Bibliothek oder im Netz eingesehen werden.
Somit kommt, wie oben schon erwähnt, die Zeit des priv. Lernens+den Prüfungstag+die Abgabe der Gebühr für den Fischereischein (ca. 50 € für 5 Jahre) zustande. Wo man dann angelt bzw. ob man einem Verein beitritt .. von mir aus auch als passives Mitglied im DAV (kostet um die 20-30 € pro Jahr) muss jeder selber wissen.
Somit wären es dann feste 75 € die gezahlt werden müssen .. + z.B. die Tageskarten für das kurzweilige Fischen Deines Freundes .. ich denke, dass wäre machbar gewesen. Selbst ein Lehrgang ist so teuer nicht, lass ich gerade im Netz, für den Bereich Berlin. 
 
	
		
			
				angeliter schrieb:
			
		
	
	
		
		
			andreas, das bleibt hier: deutsche staatsbürger dürfen im ausland ja auch auf alle fische ohne prüfung angeln. so weit ich weiss, praktisch ÜBERALL. denn dieses prüfungsprozedere gibt's nur in D ...
		
		
	 
Österreich & Schweiz bleiben da aussen vor. Abger Du sagtest ja "FAST ÜBERALL" 

 In der Schweiz ist das Fischen NUR mit einfacher Angel mit einem einfachen Haken & einer festen Pose & natürlichem toten Köder für jedermann Fischereischeinfrei. Das Fischen vom Boot oder mit Grundbleien, Pilkern, Blinker etc. etc. erfordert einen Fischereischein.
Österreich ist generell Fischereischeinpflicht !
In Bayern gilt folgendes Recht: Ausländer dürfen in Bayern bis zu 3 Monate ohne Fischereischein angeln, müssen aber auch in Bayern einen örtlichen Fischereierlaubnisschein bei der Tourist - Information beantragen.
	
		
			
				derfinne schrieb:
			
		
	
	
		
		
			aber wisst ihr was das für eine aktion ist,dann nen berechtigungsschein zu bekommen?
einfach zum händler oder amt gehen und nen schein holen ist nicht!
man muss nen schrieb haben,auf dem drauf steht,dass man angler ist.
gibts nur leider im ausland nicht!
ist nicht ganz einfach.also angeltouristen werden bestimmt nicht kommen!
		
		
	 
Hey Finne ... ich verstehe Deine Aussage nicht so ganz. Eben darum geht es ja 

Nun brauchst Du keinen Schein/Fischereischein um Dir zum Beispiel an Gewässer XY eine Friedfischtageskarte zu lösen.
Falls Du dieses meintest !??
MFG
basti