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Simon D

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Hallo an alle angelnden Juristen und andere Experten,


unser Behörden- und Reglementdschungel in Deutschland treibt mich erneut auf die Palme. Ich versuche "kurz" zu schildern, wo mein Problem liegt.

Ich befische das Heidelberger Stadtwasser. Dort wurde ich vor zwei Jahren von der Wapo kontrolliert. Kurzum, die meinten ich muss mein "Boot" registrieren blabla Anzeige blabla Bußgeld blabla wie sie halt so sind....ich muss am nächsten Tag aufs Revier und so. Ich also nach Hause, PC an, Recherche und siehe da, ich besitze und benutze eine "Schwimmhilfe" und kein Boot. Ich also hin, auf Irrtum und hingewiesen, eineige große Fragezeichen im Revier, die das telefonisch abgeklärt, alles klar der Herr, Sie haben recht. lediglich Name Adresse muss ich iwo anbringen. Offiziell fahren sie eine Schwimmhilfe und kein Boot. Sprich alles paletti.

Zwei Jahre des friedlichen und problemlosen Fischens nun erneute Komplikationen. Achtung, jetzt wirds heavy.

Ich möchte nun nämlich den Otterstädter Altrhein in der Pfalz befischen. Aus Erfahrungen mit den Behörden und co, also erst mal bei FP in Speyer, der die Karten ausgibt, angerufen. Der nett Herr meinte, ich brauche eine Bootszulassungskarte, ohne die keine Bootskarte. Ich argumentiert mit "Schwimmhilfe", denoch, keine Bootskarte ohne Registrierung beim Schiffahrtsamt HD.
Nun könnte man natürlich sich dumm stellen, keine Bootskarte kaufen, mit Wapo HD Argument (Wir erinnern uns, offizielle Schwimmhilfe) kommen bei Kontrolle. Da Fischereirecht aber bekanntlich Ländersache ist, ist mir das zu heiß. Haben dies zwar letztes Jahr unwissentlich betrieben, wurden sogar kontrolliert (!), es passierte auch nichts, denoch will ich Klarheit haben und nicht ein Jahr voller Unwissenheit und Risiko fischen.

Nun also folgendes: Ich habe beim Schifffahrtsamt in HD angerufen, der nette Herr meinte, dazu brauch ich Perso, Rechnung vom Boot und Konformitätserklärung (kriegt man bei Kauf, beglaubigt dass Objekt schwimmtauglich und nicht aus China etc...halt mal wieder ein Dokument) und so weiter und muss das fette Kennzeichen darauf anbringen, dass sonst das vorderste Viertel des Bugs bei Booten einnimmt. Ich sagte ihm dann, dass ich aber kein Boot habe, und wo ich das anbringen kann. Er fragte, was es denn sei also hab ich es ihm beschrieben (wie ich sitze, wie ich es antreibe) und er sagte, es sei nicht mal ein Schlauchboot, sondern eine Schwimmhilfe und ich muss nur meine Adresse anbringen (ergo konform mit der Info der Wapo HD).

Mein letzter Anruf galt der Wapo Ludwigshafen (also Rheinland-Pfalz). Der Herr an der Leitung hatte keinen blassen Schimmer, von was ich rede und meinte ich werde in spätestens zwei Tagen zurückgerufen.

Meine Frage: Hat jemand Erfahrung und kann mir irgendwie helfen, wie ich in der Pfalz mim Belly fischen kann?
Ich meine, ich weiss a) nicht mal ob ich ne Bootskarte brauche, weil ich nicht weiß wie die Pfalz bzw die dortige Polizei das einordnet und b) wenn es dort de jure ein Boot ist, wie bekomme ich das in HD deklariert und angemeldet, wenn es hier von zwei offiziellen Stellen (WAPO und Schifffahrtsamt) als Schwimmhilfe, die nur mit Adresse zu versehen ist, angemeldet?


Ich stehe aktuell da, wie ein riesen Fragezeichen und will doch nur in der Pfalz Bellyboot angeln! So eine Bürokratiescheiße wieder mal!
Gelber Passierschein A38-Fall!!!!!

*sich wieder in den Griff krieg*

Danke schonmal für die kühlen Köpfe und hoffentlich hilfreichen Beiträge.....

Grüße Simon


Danke schon mal an alle
 

Sacid

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Kannst ja mal versuchen dir die Aussage des Schifffahrtsamts schriftlich geben zu lassen. Wie es offiziell in RLP damit steht weiß ich leider auch nicht, aber Wenn es als Boot angemeldet werden muss, dann ist es nicht mehr weit bis auch jede Luftmatratze als Boot deklariert wird. Nee nee...

Mal im Ernst. Wenn du von offizieller Seite bestätigt bekommst, dass es sich bei einem Belly um eine Schwimmhilfe handelt, dann ist das sogar deutschlandweit gültig. Fischerei ist zwar Ländersache, aber Schifffahrt ist afaik Bundessache. Die Pfälzer im Raum LU müssen ja schließlich auch zum Schifffahrtsamt in Mannheim um ihr Boot anzumelden. Wohnhaft also in der Pfalz und Bootsanmeldung in BaWü.
 
J

joker

Gast
Ich hatte da noch nie Probleme. Bellyboote und Kajaks müssen nicht beim WSA angemeldet sein. daher wurde bei mir in der "Nachenkarte" für RLP eben statt eines "Kennzeichens" nur "Kajak" oder "Bellyboat" eingetragen. Ob das nun 100% Korrekt ist weiss ich nicht, bin auch noch nie kontrolliert worden.
 

Sacid

Echo-Orakel
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Ich hatte da noch nie Probleme. Bellyboote und Kajaks müssen nicht beim WSA angemeldet sein. daher wurde bei mir in der "Nachenkarte" für RLP eben statt eines "Kennzeichens" nur "Kajak" oder "Bellyboat" eingetragen. Ob das nun 100% Korrekt ist weiss ich nicht, bin auch noch nie kontrolliert worden.
"Nachen" ist auch so ein Unwort. Als ich damals hergezogen bin und das zum ersten mal gesehen habe, musste ich erstmal Google befragen was denn ein Nachen ist. Warum man da nicht einfach Kahn oder Boot verwendet entzieht sich mir irgendwie. Schließlich kommt ja nicht jeder aus Süddeutschland, kann althochdeutsch oder ist in altertümlicher Literatur bewandert...
 

iltis

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Bin mir da auch nicht sicher.
Aber ist das Schwimmen im Rhein nicht verboten ?
Wenn das Schwimmen verboten ist,brauchst auch nicht mit dem Belly boot als schwimmhilfe zu kommen.
Bin mir da nicht sicher?
Gruß
iltis
 

Simon D

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Danke euch für eure Einschätzungen erst mal!

Ich warte mal den Rückruf von der WAPO LU ab und dann sieht man weiter. Letztendlich denke ich, dass es über das WSA HD gehen muss, da diese für mich zuständig sind und das Ding als Boot anerkennen werden. Wie gesagt, Danke!
 
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Simon D

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Das hatte ich soeben vor! ;)

Vor etwa zehn Minuten rief mich wohl der erste kompetente Amtsinhaber an, mit dem ich in den letzten drei Tagen telefonieren durfte.
Laut Wasserschutzpolizei LU, darf der Verantwortliche des WSA HD mir gar keine Bootsregistrierung für ein Belly ausstellen, weil dies GANZ KLAR als Schwimmhilfe geführt ist. Zumindest in der Rhein Schiffahrtsverordnung! Er verwies mich an einen weiteren kompetenten Herren des WSA MA, der diesen Fall wohl schon ein paar mal gemacht hat und Bellyfahrer sicher und legal an und aufs Wasser bringt. Er konnte mir zwar keine näheren Infos geben aber verwies mit bestem gewissen auf das WSA MA, wo ich jetzt auch die entsprechende Nummer des Diensthabenden besitze.

Genaueres erfahrt ihr dann also zeitnah...

Nur noch soviel laut WAPO LU:

Ich fragte: Da es ganz klar eine Schwimmhilfe ist und auch als solche gehandelt wird, bräuchte ich theoretisch keine Bootskarte. Er meinte theoretisch ja, verlasssen kann man sich aber nicht drauf. Würde, da aber nach wie vor Grauzone, wohl maximal zu ner Verwarnung führen... Denoch gibt das WSA LU anscheindend einfach eine Art Bescheinigung mit nem Phantasienamen für sein Gefährt aus, den man selbst wählen kann (Bsp.: Belly-Lover II). Mit diesem Dok ist es wohl ausreichend und man bekommt seine Bootskarte ohne den ganzen zuvor beschriebenen Aufwand...


Wie gesagt, melde mich spätestens zur Schonzeitende, wenn ich aufm Wasser war bzw noch davor, wenn ich alles wasserdicht geklärt hab.

Nach wie vor gelber Passierschein A38-Feeling und die Erkenntnis WSA HD weiß deutlich weniger als WAPO LU und WSA MA.....schönen abend euch allen
 

iltis

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Wie sieht es dann in den Mannheimer Häfen aus?
Wenn du denn von der Wsa Ma anrufst, wäre vielleicht auch noch was(Muskator /Diff)
Ob und wie das da Geregelt ist.
Wäre net von Dir,wenn du das auch fragen könntest.Bist da ja auch als unterwegs.Oder nicht? Danke Gruß
Iltis
 

Simon D

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Da bin ich ehrlich gesagt fast nie, vor allem wegen dem Schiffverkehr der Containerschiffe. Muskator, Ölhafen und das "offene" Hafenwasser, sowie Bonadies sind meines Wissens auch ziemlich save verboten und die WAPO hat 1. BW-Charakterzüge und sind nicht so lässig, wie die Pfälzer und 2. sind dort auch massiv präsent. Wurde letztes Jahr als Uferangler drei mal in Mannheim kontrolliert und da würde ich nicht mal mehr ohne Kescher rumlaufen... Bin mit dem Belly mehr in den vielen Altarmen bei uns unterwegs, bei denen ich von Seiten der RNPG auch die offizielle Erlaubnis bekommen habe.


Allerdings wäre ein da ein Anruf wirklich mal aufschlussreich, da ich mich bisher auf die Infos 2. Hand verlassen habe und ehrlich gesagt auch nie das Bedürfnis hatte im "offenen" Hafenwasser zu angeln. Denoch gäbe es, wenn es im MA HAfen erlaubt wäre durchaus reizvolle Stellen dort. Habe in manchen Bereichen, wenn auch echt wenig, schon geangelt und tw sehr gut gefangen aber war halt immer so ein Unsicherheitsding/Versteckspiel....

Kannst dich allerdings gerne mal telefonisch schlau machen! Sorry aber mir reichts mit Behörden und Regularien erst mal für die nächsten Monate. Bitte habt dafür Verständnis. Denke solange wir den Schwimmhilfen Status haben, ist es vllt auch nicht verkehrt es dabei zu lassen, zumal uns dadurch auch viele Möglichkeiten offen stehen, die Boote nicht haben ;)

Wenn jetzt aber zig BB-Angler in Ma anrufen und den Status Boot wollen und vllt auf den Hafen zu können, wäre folglich auch iwann die Möglichkeit weg in für Boote gesperrten Altarmen zu fischen. Ist halt ein Damoklesschwert und die aktuelle SItuation ist ehrlich gesagt ganz befriedigend. Da verzichte ich lieber auf den stinkenden Mannheimer Hafen :)
 

Asphaltmonster

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"Nachen" ist auch so ein Unwort. Als ich damals hergezogen bin und das zum ersten mal gesehen habe, musste ich erstmal Google befragen was denn ein Nachen ist. Warum man da nicht einfach Kahn oder Boot verwendet entzieht sich mir irgendwie. Schließlich kommt ja nicht jeder aus Süddeutschland, kann althochdeutsch oder ist in altertümlicher Literatur bewandert...

"Nachen" ist eine Bootstypische Bezeichnung für einen Kahn wie er am Rhein schon ewig verwendet wird. Früher waren es klassische Flachbodenrümpfe der Fischer, später Stahlkähne die als Arbeitskähne zum Einsatz kamen.

Vor etwa zehn Minuten rief mich wohl der erste kompetente Amtsinhaber an, mit dem ich in den letzten drei Tagen telefonieren durfte.
Laut Wasserschutzpolizei LU, darf der Verantwortliche des WSA HD mir gar keine Bootsregistrierung für ein Belly ausstellen, weil dies GANZ KLAR als Schwimmhilfe geführt ist. Zumindest in der Rhein Schiffahrtsverordnung!

Hast du von ihm auch den passenden Paragraphen bekommen? Wir haben hier am Rhein eine ähnliche Situation wo die Sgd Nord einen sog. "Nachenschein" ausstellt und auch zusammen mit der Gewässerpächter den Erwerb einer Bootsangelerlaubnis vorschreibt.
Außerdem ist an der Mosel das "Bootsangeln" verboten, könnte aber, wenn ein Belly irgendwo gesetzlich als "Schwimmhilfe" geführt wird, dann aber durchgeführt werden.
 

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