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Barschlars

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Naja so schwer ist es nicht.
Die LAV muss diese Information an die Vereine weitergeben und die Vereine haben die Pflicht die Mitglieder über Neuerungen/Änderungen zu informieren. Und sei es auf dem Postweg oder per Mail, dafür bezahlen wir Vereinsmitglieder schließlich Beitrag.
Ich finde es nicht gut das nur der ortsansässige Verein, die Mitglieder informiert, schließlich ist jeder betroffen der eine LAV-Karte besitzt, ob er nun in Schwerin, Ludwigslust oder Stralsund wohnt...
 

BarschGuido

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Ja genau das sind die neuen Regeln. Und auch das einzige was man dazu finden kann. Ich habs erst gesucht nachdem ein anderen Angler uns darauf angesprochen hat. Wäre es ein Kontrolleur gewesen wären wir aber am A... gewesen.

Man kann die Information aber an andere Vereine weiter geben. Bzw es erkennbar machen. Außerdem, wieviele Angler haben überhaupt Internet um zuchecken was sich so geändert hat. Naja ist ja nochmal gut gegangen.

Am besten war auf jedenfall der andere Angler der fleißig am Dropshoten war. Zitat "Mir hat keiner zuverbieten wie ich auf Barsch angle. Da soll erstma wer kommen und mir das persöhnlich sagen". Sprich, er war Ortsansässig, wusste bescheid und ihm war es trotzdem egal.
 

monkeyman

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Solche Fälle wird es immer wieder geben und ich denke nicht, dass bei nachgewiesenem Informationsmangel sofort der Fischereischein weg ist. Fehler passieren und bei der Gewässeranzahl (für die Angler aus den alten Ländern: wir sprechen von einem Gewässerpool mit einigen hundert Gewässern in ganz MV) ist es schon jetzt eine Meisterleistung, den Überblick zu behalten!
 

Meridian

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Ich glaube dass das anders läuft Matze.
LAV zahlst Du Deinen Beitrag durch Deinen Ortsverein o.ä.
Ich bin halt im DAV Verein so und so....übergeordnet ist es der LAV auf Landesebene.

Du bekommst Deine Marke eingeklebt nachdem Du den Jahresbeitrag entrichtet hast und fertig.

Es gibt natürlich für MV ein Gewässerverzeichnis sowohl in Papier- als auch Digitalform im Netz.
Dort muss man sich über die geltenden Regeln informieren, da dies von Gewässer zu Gewässer, wie Monkeymann auch sagte, sehr differenzieren kann.
Nun wurde auch gesagt, dass es bei schnellen Änderungen, gerade zum Jahresende, nunmal passieren kann, dass die gedruckten Gewässerverzeichnisse schon fertig gestellt wurden, ohne die neuen Änderungen zu enthalten. Im Netz wirds vermutlich schneller geändert.(?)
Somit kann es sein, dass Du ein Heft hast, in welchem die Bedingungen des Vorjahres enthalten sind. Was ich auch nicht wirklich verwerflich finde in Anbetracht der Entstehungsursache.

Allerdings ist es zumindest beim Salmonidenschein für MV so, dass dieser nur als Gültig erachtet wird, wenn Du gleichzeitig das GZ mit vorweisen kannst. Damit wird für den LAV, bzw. für mich, oben genanntes Problem schon einmal ausgeschlossen, bzw. gibt es keine Diskussionsgrundlage. Ich habe das Heft dabei und dort steht DIESES UND JENES und man könnte mir nun zwangsläufig nichts Vorwerfen können.

Ist aber offen, wie oder wo ich mich informieren MUSS, kann ich mich NICHT aufs GZ in Papierform berufen. Damit wird die Sachlage sicherlich schwieriger.

Eventuell gibt es aber auch Kontrolleure, die etwas Verständnis mitbringen.
Zumindest kenne ich solche Menschen. Meist ergibt sich ein Bild des Gegenüber ja während eines Gespräches und man kann abwägen, ob ein mutwilliger Vorsatz vorliegt, oder aber wirklich eine unabsichtliche Informationslücke.

Übrigens bin ich mir da auch fast sicher, dass Dir der Schein nicht gleich entzogen worden wäre, als Inhaber eines gültigen F-Scheines, ohne tote mindergroße Fische neben Dir, bzw. zappelnden Köfis an der Rute.. ;)
Da gehört etwas mehr dazu.
 

BarschGuido

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südberlinMatze schrieb:
Hm was ich nicht verstehe ... Wenn du an dem gewässer fischen wolltest wirst du dir ja sicherlich einen erlaubnisschein für dieses gekauft haben!!?? Da steht das doch alles drauf!!!?????? Hatte einen fall da ging es um den berliner teltowkanal!! Die guten strecken sind oft nur für anliegende vereine die dann dort fischen dürfen, das ist dann aber auf den karten angegeben!!! Doch dann gab es dieses eine jahr wo einer dieser abschnitte vergessen wurde einzutragen und schwup die wupp war ich dort angeln!! Aufstand des vereins inkl.kontrolle vor ort!! Alles hinter mich gebracht unterlagen vorgezeigt und siehe da ->aussage vom kontrolletti wenn das hier nicht auf der karte steht woher soll es der angler wissen!!!!!!!?????
Bißchen anderes thema aber auf der karte muß doch sowas eingetragen sein

Wir haben die LAV Jahresberechtigung. Mit der darfste dann 25.000ha Wasserfläche beangeln. Einschließlich des besagten Abschnitts. Da sind zwar paar Informationen drauf aber bei weitem nicht alle. Würd ja auch niemals Raufpassen. Siehe Hier
 

südberlinMatze

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Ok ok!! Muss zustimmen das es ganz wat anderes ist!!25000 ha unglaublich!!! Da wäre der schein wohl mit anhang so dick wie unser berliner telefonbuch!!
 

Zanderlui

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monkeyman schrieb:
Nochmal: in MV gibt es in Binnengewässern keine gesetzlichen Schonzeiten für Hecht und Zander! Jeder Pächter kann aber eigene Regeln erlassen oder (so wie an unseren Gewässern, Fischerei Müritz-Plau GmbH und Salemer Fischerei und Handelsgesellschaft mbH - dort gibt es keine Hechtschonzeit!)
Und ja, wenn ich mir eine Karte kaufe, dann muss ich mich über die Regeln informieren! Im Normalfall weist der LAV (ich nehme stark an, dass Du die Karte über den LAV erworben hast) auf den jeweiligen Regelsetzer hin. In Einzelfällen kann es aber sein, dass der LAV die Infos zu spät bekommt und sie daher nicht mehr auf der Karte vermerken kann.

genau dies geschah vor zwei jahren oder wann das genau war beim eisangeln direkt im neuen jahr...
dort wurde auch etwas geändert aber es stand nicht in den karten und auch noch nicht auf der seite des lav MV somit haben wir einfach geangelt....
wurden dann auch kontrolliert und darauf hingewiesen das dies jetzt nicht mehr möglich sei zu dieser zeit eigentlich, aber wir durften aufgrund der weiten anreise(ich war ja aus hannover :wink: ) den tag auf dem see weiterhin verbringen aber eben nur noch den barschen nachstellen...
den einen hecht den wir zur entnahme bisher aufm eis hatten wurde nicht weiter beachtet und auch nicht geahndet...
denke wenn es wirklich solche strittigen themen gibt ist eben auch der umgang von beiden seiten damit wichtig...


man muss aber trotzdem sagen das es eben schwach ist bei den heutigen möglichkeiten, das es eben zu solchen fällen kommt wo man infos zu spät raus gibt erhält oder nirgends nachlesen kann...
 

BarschGuido

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Und wie siehts eigentlich aus wenn ich bei so einem Verbot "Raubfischangeln verboten" mit C- T-Rig, Dropshot fische, wenn als Köder Wurm dran gehängt wird? Und wie siehts mitn Kunstwurm aus? Damit kann man doch auch rein theoretisch Brassen angeln und somit hab ich keine Raubfischangel in der Hand.
 

Meridian

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Theoretisch kann ich Brassen auch mit der Fliege angeln.

Da herum zu moscheln finde ich pers. nicht gut und nicht richtig.

Ein KUNSTwurm, ist demnach ein KUNSTköder.
Einen Wurm AKTIV an einem Rig zu fischen, fällt meiner Meinung nach unter das Verbot, da die MOntage als solche ja eine Raubfischmontage darstellt.
Da gibts zwar nach wie vor Diskussionsmaterial, aber wie gesagt....MEINER MEINUNG entspricht dieses.

Im Übrigen, wie auch schon oft erwähnt....kann es bei der Montage/Angelart zu häufigen Kontakten mit geschonten Arten kommen, versuche ich doch als pflichterkennender und -bewusster Angler, diese Art des Fischens schnellstmöglich einzustellen.

Wer auf Barsche fischen möchte, darf gerne seine Pose mit einem Würmchen in die Fluten werfen. Unwahrscheinlich, dort regelmässig einen Hecht oder Zander drauf zu fangen. Anders beim Fischen mit dem Rig.
 

NorbertF

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Es ist doch ganz einfach. Selbst wenn ein Wurm am Rig nach aktuellem Schrieb vorschriftsmäßig wäre. Was würde passieren? Und das ausgenutzt wird, obwohl man weiss was gemeint war.
In der der nächsten Verordnung wird auch der Wurm verboten. Worüber sich dann die Schleien-Matcher sicher sehr freuen werden.
Ist doch ganz einfach: der Rechteinhaber will nicht dass in der Zeit auf irgendwelche Räuber gefischt wird. Also tuts nicht. Egal mit welchen Methoden. Ist das so schwer?
 

NorbertF

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Nicht dass ich das Angelverbot gut finde. In "meinem" Verein gibts keins. Das geht aber nur, wenn keiner es ausnutzt...
 

monkeyman

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Um sowas zu vermeiden sind (wenn möglich und sinnvoll) Schonbezirke mit komplettem Angelverbot am besten. Leider trifft man damit auch die ehrlichen Angler.
 

Fr33

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Was willst du mit Schongebieten?`Keiner weiss 100% wo die Fische laichen... je nach Wasserstand, Temperaur, Sauerstoffgehalt usw. verschieben sich nicht nur die Laichzeiten, sondern auch die Laichplätze des öfteren mal....

Daher halte ich von Schonbezirken während der Laichzeit eig nichts. Dann lieber komplette Raubfischschonzeiten, in denen jegliches Spinnfischen und alle bekannten Raubfischmethoden untersagt werden.
 

Zanderlui

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Fr33 schrieb:
Was willst du mit Schongebieten?`Keiner weiss 100% wo die Fische laichen... je nach Wasserstand, Temperaur, Sauerstoffgehalt usw. verschieben sich nicht nur die Laichzeiten, sondern auch die Laichplätze des öfteren mal....

Daher halte ich von Schonbezirken während der Laichzeit eig nichts. Dann lieber komplette Raubfischschonzeiten, in denen jegliches Spinnfischen und alle bekannten Raubfischmethoden untersagt werden.

ich denke monkeyman weiß schon was an seinen gewässern wo laicht :wink: und wird daher die aussage getroffen haben....
kann nur zustimmen was an der müritz eben gemacht wurde ist gut, habe ich mittlerweile auch eingesehen, aber anfangs sind solche regelungen für alle angler schwer verständlich, da man eben um angelplätze und fisch gebracht wird...
 

monkeyman

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@Fr33: Bestimmte Angelmethoden zu verbieten macht meiner Meinung nach zum Beispiel beim Zander keinen Sinn. Denn wenn der sein Nest bewacht, dann kann ich ihn mit einem Tauwurm oder einem Boilie provozieren.
Und die Diskussionen um erlaubte und illegale Methoden während der Raubfischschonzeit (siehe etliche Threads hier im Forum) zeigen doch, wie schwer eine genaue Grenzziehung ist. Und dann werden garantiert spitzfindige Angler die Grenzen zu ihren Gunsten verschieben oder es zumindest versuchen. Zudem ist dann der nötige Kontrollaufwand deutlich höher, weil man jeden Angler einzeln beobachten, seine Angelmethode beleuchten und die Fänge kontrollieren muss. Bei einem Schonbezirk ist schon von weitem klar, dass der Angler dort nicht stehen darf.
Daher ist bei unseren Gewässern, an bestimmten Schwerpunkten, ein Schonbezirk sinnvoll. Wir sprechen von einer Gesamtfläche von 26.000 ha! Da kann man großzügig sein und mal eben ein Gebiet von mehreren Hektar (Zanderlui weiß besser wie groß die Wünnow ist :) ) absperren. Und ja, da weiß ich ziemlich genau wo die Zander laichen. Und ja, dieses Gebiet ist klar abgrenzbar, also gibts auch keine Diskussionen mit Anglern.
Und ja, es bringt was! Der Zanderbestand entwickelt sich auch dank dieser Maßnahme positiv. Überhaupt halte ich Schonzeiten für Hechte oder Barsche (zumindest mit dem Argument der Schonung während der Laichzeit) für Unsinn. Sinnvoll ist sie lediglich beim Nestverteidiger Zander.
 

BarschGuido

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Meine Frage bezüglich des aktiv gefischten Wurm war eher rhetorisch. Wie gesagt das ist nur ein Gewässerabschnitt der geschont wird. In MV habe ich mehr als genug Auswahlmöglichkeiten um den Gestreiften nachzustellen ohne das ich rumtricksen muss.

Ich bin aber gespannt wie sich der Fishcbestand durch den Besatz und die ausgeweitete Schonzeit entwickeln wird.
 

AssAssasin

Barsch Vader
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monkeyman schrieb:
Überhaupt halte ich Schonzeiten für Hechte oder Barsche (zumindest mit dem Argument der Schonung während der Laichzeit) für Unsinn. Sinnvoll ist sie lediglich beim Nestverteidiger Zander.

Natürlich ist eine Hechtschonzeit sinnvoll.
Erstens sind sie in der Laichzeit extrem leicht zu lokalisieren und auch wesentlich einfacher zu fangen.
Die Schonzeit soll diesen Fischen ein ungestörtes Ablaichen ermöglichen.
Durch den Stress des Drills ist ein Laichvorgang stark erschwert.
Das kann man leicht sehen wenn Fische die unbeabsichtigt gehakt werden während des Drills Rogen oder Milch abgeben.

Große und sinnvoll positionierte Schonbezirke sind vermutlich die sinnvollste Art des Schutzes.
 

monkeyman

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Also dass sie in der Laichzeit leichter zu fangen sind, glaube ich nicht wirklich, zumindest nicht direkt während des Laichvorgangs. Zumal es für die erfolgreiche Fortpflanzung nicht von Bedeutung ist, ob der Fisch im März (kurz vorm Ablaichen) oder im Juli (weit vorm Laichen) gefangen wird. Und wegen der Störungen müsste man dann eher Schonbezirke oder sogar komplette Ruhezonen (auch andere Naturnutzer können stören) einrichten.
Im Gegensatz dazu ist eine Zanderschonzeit (oder generell bei Fischen, die Brutpflege betreiben) absolut sinnvoll, denn bekanntermaßen beißen die Laichverteidiger auf fast alles und der Laich kann dann im schlimmsten Fall komplett verloren sein.
Wir machen an unseren Gewässern ja seit einigen Jahren eine Art Großexperiment (keine Schonzeit und mit 60 cm ein recht hohes Mindestmaß) und haben (sicherlich auch und gerade aufgrund der Struktur unserer Gewässer) eigentlich den Eindruck, dass der Hechtbestand nicht zurückgeht, sondern eher zunimmt.
Dass mag an anderen Gewässern anders sein, Pauschalisierungen bringen sowieso nichts, ich kann nur unsere Erfahrung wiedergeben.

Sebastian
 

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