Hey Zusammen,
habr ihr es auch schon erlebt, dass der Zoll eine in Japan bestelle Baitcast-Rolle als nicht einfuhrfähig im Sinne des Produktsicherheitsgesetz deklariert? Meine Rolle wird nicht ausgehändigt, da folgende Bedingungen des Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) nicht gegeben sind:
- Kennzeichnung mit Name und Kontaktanschrift des Herstellers, wenn dieser nicht im EWR ist, Kontaktanschrift des Einführers
- Keine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache
- Keine Warnhinweise auf Produkt oder Verpackung in deutscher Sprache, welche Risiken bei der Verwendung des Produktes auftreten können
Daher ist die Rolle nicht einfuhrfähig und muss zurück an den Absender oder wird eingezogen. :evil:
Das ProdSG wird auf alle Sportartikel angewendet laut Zoll.
Hattet ihr hiermit in der Vergangenheit bzw. aktuell Schwierigkeiten?
Danke&VG
Tibo
habr ihr es auch schon erlebt, dass der Zoll eine in Japan bestelle Baitcast-Rolle als nicht einfuhrfähig im Sinne des Produktsicherheitsgesetz deklariert? Meine Rolle wird nicht ausgehändigt, da folgende Bedingungen des Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) nicht gegeben sind:
- Kennzeichnung mit Name und Kontaktanschrift des Herstellers, wenn dieser nicht im EWR ist, Kontaktanschrift des Einführers
- Keine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache
- Keine Warnhinweise auf Produkt oder Verpackung in deutscher Sprache, welche Risiken bei der Verwendung des Produktes auftreten können
Daher ist die Rolle nicht einfuhrfähig und muss zurück an den Absender oder wird eingezogen. :evil:
Das ProdSG wird auf alle Sportartikel angewendet laut Zoll.
Hattet ihr hiermit in der Vergangenheit bzw. aktuell Schwierigkeiten?
Danke&VG
Tibo