Baitcast-Rolle nicht einfuhrfähig wegen Produktsicherheitsgesetz

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Tibo!

Echo-Orakel
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Hey Zusammen,

habr ihr es auch schon erlebt, dass der Zoll eine in Japan bestelle Baitcast-Rolle als nicht einfuhrfähig im Sinne des Produktsicherheitsgesetz deklariert? Meine Rolle wird nicht ausgehändigt, da folgende Bedingungen des Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) nicht gegeben sind:

- Kennzeichnung mit Name und Kontaktanschrift des Herstellers, wenn dieser nicht im EWR ist, Kontaktanschrift des Einführers

- Keine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache

- Keine Warnhinweise auf Produkt oder Verpackung in deutscher Sprache, welche Risiken bei der Verwendung des Produktes auftreten können

Daher ist die Rolle nicht einfuhrfähig und muss zurück an den Absender oder wird eingezogen. :evil:

Das ProdSG wird auf alle Sportartikel angewendet laut Zoll.

Hattet ihr hiermit in der Vergangenheit bzw. aktuell Schwierigkeiten?

Danke&VG
Tibo
 

Fr33

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Servus,

richtig - im Nachbarforum wird da schon fleissig disskutiert. Da gab es auch eine Liste von wegen CE Zeichen. Da tauchen aber Angelsachen eig nicht auf - da Angeln ja eig kein "Sport" ist ;) Die vom Zoll sollen dir mal bitte die Auflistung der Artikel mit CE zeigen..... Und fragst du nett und höflich wo die Angelrolle darin aufgeführt ist....
 

Mozartkugel

Gummipapst
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hab ich noch nicht erlebt, um welche Rolle handelt es sich denn und wo haste es bestellt?
 

Barschbernd

Finesse-Fux
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Machdeburch
Die o.g. Forderungen machen bei Sportgeräten auch Sinn:

§3 (4) ProdSG: "Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind."

§6 (2) ProdSG: "Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Vorkehrungen für geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken zu treffen, die mit dem Verbraucherprodukt verbunden sein können, das sie auf dem Markt bereitgestellt haben; die Maßnahmen müssen den Produkteigenschaften angemessen sein und reichen bis zur Rücknahme, zu angemessenen und wirksamen Warnungen und zum Rückruf."

Die Forderung nach den Kontaktdaten müssen wohl generell erfüllt werden, sollten aber auf der Verpackung stehen:

§6 (1) ProdSG "Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei
der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt
1. sicherzustellen, dass der Verwender die Informationen erhält, die er benötigt, um die Risiken, die mit
dem Verbraucherprodukt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer
verbunden sind und die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen und sich
gegen sie schützen zu können,
2. den Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen
Wirtschaftsraum ansässig ist, den Namen und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers
anzubringen,..."

Stellt sich die Frage nach den Risiken und Regeln beim Gebrauch von Angelgeräten?
 

Paul55oo

Echo-Orakel
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Kann das Gesetz Anwendung finden, wenn jemand (als Privatperson) eine Angelrolle im nicht-europäischen Ausland erwirbt? Im Text der Norm heißt es dazu:[h=3]"§ 1 Anwendungsbereich[/h]
(1) Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. ..."

 

Fr33

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Servus,

anscheinend schon - im anderen Forum geht jetzt die JP Daiwa wieder retoure..... Der Zoll bezieht sich auf das ProdSG und fürht mehrere Punkte auf. Und das anscheinend als Privatperson. Da frage ich aber auch nochmal nach....
 

Evil_Invader

Barsch Vader
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Hatte noch nie Probleme, muss aber zugeben, dass ich ca. n halbes Jahr keine Rolle mehr importiert hab.
Über welches Zollamt reden wir denn? Im Nachbarforum ist glaub Wiesbaden mit Leitstelle in Darmstadt die Wurzel des Bürokratenübels.

Wäre zu krass wenns ein und das selbe Zollamt wäre.
 

FD2312

Finesse-Fux
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Da Fr33 aus Dreieich kommt, müsste es das gleiche Zollamt sein....
Wir hatten auch schon öfters mit denen zu tun, nicht immer einfach der Laden....
 

Fr33

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Moment ;) Das ist nicht meine Rolle... ich hab nur geschrieben dass es im Nachbarforum einen ähnlichen Fall gibt.
 

coreboat

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Die rein private Einfuhr eines Produktes durch einen Endkunden / Verbraucher wird von besagtem Gesetz nicht reglementiert (außer bei bestimmten Produkten).

Eine (amtliche) Erläuterung zu dem Gesetz ist im nachfolgenden Link zu finden:
Der eine entscheidende Satz steht auf Seite 11/12
"Weil es sich beim Inverkehrbringen um eine Bereitstellung auf dem Markt handelt, gilt das ProdSG hinsichtlich der Einfuhr in den EWR nur für die Einfuhr im Rahmen einer Geschäftstätigkeit.

http://lasi-info.com/uploads/media/lv_01.pdf

LASI ist der 'Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik'.

Ich würde zunächst mit einem Ausdruck dieses gesamten Papieres nochmal zum Zoll gehen, im Guten mit dem Sachbearbeiter nochmals reden, dann ggf. dessen Vorgesetzten verlangen und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass die Behörde für Fehlentscheidungen haftet. Zusätzlich / unabhängig davon kann auch eine Anfrage beim zuständigen Ministerium und / oder bei der Hauptstelle des Zoll erfolgversprechend sein.
 

Tibo!

Echo-Orakel
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Au man, bei dem ganzen Stress kann man sich das Japan sourcing wohl bald schenken. Habs mir auf f4m durchgelesen. Der Fall ist genau so gelagert. Offensichtlich hat der Zoll in Hessen wohl eine Schulung gehabt, dass es bei uns jetzt so vermehrt auftritt.

Ich hoffe das es bei Ködern nicht auch so ist. Wobbler hab ich gerne in den USA bestellt, obwohl bei dem Dollar-Kurs auch nicht mehr wirklich der lohnend.
 

blankmaster

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Ich hoffe das es bei Ködern nicht auch so ist. Wobbler hab ich gerne in den USA bestellt, .

Ohne CE-Kennzeichnung und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache ?

Bist Du verrückt geworden ?

Wobbler dürfen niemals in die Hände von Kleinkindern gelangen, diese können sich verletzen oder diese gar verschlucken.

Auch darf man die Drillinge niemals gerade biegen und in Steckdosen stecken.

Zudem handelt es sich um Fischimitate, die sowohl gebraten als auch gekocht -und schon gar nicht roh- nicht zum Verzehr geeignet sind.

War Dir das alles klar ?

Gruß

bM
 
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JFinesse

Echo-Orakel
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Ohne CE-Kennzeichnung und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache ?

Bist Du verrückt geworden ?

Wobbler dürfen niemals in die Hände von Kleinkindern gelangen, diese können sich verletzen oder diese gar verschlucken.

Auch darf man die Drillinge niemals gerade biegen und in Steckdosen stecken.

Zudem handelt es sich um Fischimitate, die sowohl gebraten als auch gekocht -und schon gar nicht roh- zum Verzehr geeignet sind.

War Dir das alles klar ?

Das sollte man sich auf jeden Fall vor Augen halten.
Wobbler sind Lebensgefährlich (!) und ohne CE Kennzeichnung eine Gefährdung der Allgemeinheit! ;o)
 

Tim Kl

Twitch-Titan
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Ihr sprecht mir alle aus der Seele...
Ich habe gerade den selben Fall... auch beim Zollamt in Wiesbaden. :weary:

Habe mir eine Shimano Expride 166ML - 2 in Japan bestellt. Der Zoll will die Rute wegen fehlender deutscher Produktbeschreibung und fehlendem Produktverantwortlichen in Deutschland ebenfalls nicht raus geben.

Habe mit einem sehr netten Mann von Shimano telefoniert. Dieser meinte, dass er gar nicht wisse, ob es solche Papiere für Ruten überhaupt gibt, er sich aber darum kümmern will.

Habe mich ehrlichgesagt schon damit abgefunden, dass die Rute zurück nach JP geht.

Warum kann sowas nicht einfach mal ganz ohne Stress glatt laufen?
 

U-seefischer

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Zum eigentlichen Thema, habe früher (vor mehr als 25 Jahren) viel in den USA bestellt Inzwischen sind die Importvorschriften leider oder aber auch /zum Glück geändert worden. Befürchte von daher, dass es zukünftig komplizierter werden könnte.
 
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