Allgemeine Auflagen / Einschränkungen bei Bellyboot Nutzung

  • Hi Gast, Du bist neu hier. Um das Forum übersichtlich zu halten, bitten wir Dich, erst die Forensuche (Lupe oben rechts) zu bemühen, bevor Du ein neues Thema eröffnest. Vieles wird hier schon diskutiert. Vielen Dank fürs Verständnis und viel Spaß hier!

Slickerthanu

Echo-Orakel
Registriert
22. November 2011
Beiträge
183
Punkte Reaktionen
83
Wie sind denn allgemein Eure Erfahrungen zum Thema Nutzung /Erlaubnis von Bellyboats in/auf Euren Hausgewässern/Verein?

Ich würde gerne in meinem Verein einen Antrag zur Erlaubnis der Nutzung stellen und würde mich freuen wenn Ihr aus Euren Erfahrungen mit ggf. Einschränkungen oder Auflagen in den Gewässerordnungen bzw. Satzungen berichten könntet...

Vereinseigene Boote sind bei uns erlaubt, die Nutzung eigener Boote ist bisher daran gescheitert dass die Auflagen dazu (Anzahl/Ausstattung, etc. ) nicht richtig ausformuliert wurden.


Danke und TL

Marc
 
Zuletzt bearbeitet:

Saturday

BA Guru
Registriert
18. Juni 2018
Beiträge
3.728
Punkte Reaktionen
4.117
In der aktuellen Gewässerordnung "meines" Landesverbandes (LVSA e. V.) steht:

"Beim Bootsangeln befinden sich Angler und Angeln auf einem Boot bzw. schwimmfähigen Hilfsmittel (z. B. Belly-Boot, Floß usw.). Bei der Bootsbenutzung befinden sich Angler und Angeln nicht zeitgleich auf einem Boot bzw. sonstigen Hilfsmitteln (Futterboote etc.). Ob die Bootsnutzung am jeweiligen Gewässer gestattet, bzw. untersagt ist, ist im Gewässerverzeichnis mit einem entsprechenden Symbol gekennzeichnet und wird im Angelatlas explizit erwähnt. Weitere Erläuterungen sind HIER zu finden:"

Es wird also explizit zwischen "Bootsangeln" und "Bootsbenutzung" unterschieden, jedoch gilt für alle Angelgewässer unter dem Banner des LVSA. e. V., dass Bellys Boote sind. Dementsprechend gibt es für Anträge bei den Vereinen leider keine Grundlage, wenn am Vereinsgewässer das Bootsangeln verboten ist. Immerhin gilt das dann jedenfalls für Alle, die vom Wasser aus angeln wollen, egal ob auf vereinseigenen oder privaten "schwimmfähigen Hilfsmittteln". Im Umkehrschluss dürfen an allen Gewässern, an denen irgendjemand mit irgendeinem "schwimmfähigen Hilfsmitttel" angeln darf, Alle vom Wasser aus angeln.

Insgesamt nicht die schlechteste Lösung, wie ich finde, weil absolut konsequent.
 

Ruti_Island

BA Guru
Registriert
28. Januar 2016
Beiträge
3.165
Punkte Reaktionen
5.676
Bei uns ist das Belly auch erst seit 2 Jahren erlaubt. Ich zähle mal die Regelungen ein, die mir so auf Anhieb einfallen:

Rettungswestenpflicht
Nutzung nur von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang
Signalmittel mitführen (Handy, Pfeiffe, o.Ä.)
mindestens 2 Luftkammern
kein Schleppfischen (driften erlaubt)
Rücksicht auf andere Wassersportler, etc.
Bei Kontrollen muss man ans Ufer kommen
 

Saturday

BA Guru
Registriert
18. Juni 2018
Beiträge
3.728
Punkte Reaktionen
4.117
Das sind doch durchaus vernünftige Regeln :)
 

Oben