GLS weiß das mit den 2m auch nicht so recht...
Gilt das nun kumulativ oder alternativ (hier fehlt jeglicher Hinweis)?
Wenn man die Marke selbst kauft, kommt kein Hinweis mehr auf die 2m Maximallänge (nur aufs Gurtmaß):
Ein Blick in die AGB verrät dann:
"6.2 Ferner sind Pakete von der Beförderung ausgeschlossen, deren Gewicht mehr als 40 kg beträgt oder deren Gurtmaß (2 x Höhe + 2 x Breite + 1 x längste Seite) mehr als 3 m, deren Länge mehr als 2 m, deren Höhe mehr als 0,6 m oder deren Breite mehr als 0,8 m misst."
2m soll wohl die Grenze sein, egal was das Gurtmaß sagt. Da ist aber schon fraglich, ob man die Höchstmaße einfach die die AGB schreiben kann, aber dann beim Kauf der Versandmarke (also dem Vertragsschluss) kein Hinweis auf die 2m bringen darf, sondern nur aufs Gurtmaß. Ich halte die 2m für rechtlich nicht haltbar, da es eben in den AGB versteckt ist. Es ist auch schon eine Irreführung des Kunden beim Kauf der Versandmarke nur auf das eine Maß (Gurtmaß), nicht aber das andere Maß (Gesamtlänge) hinzuweisen.
Rein praktisch gedacht, muss man nur die Hürde des Shops überwinden. Nimmt der das 2,1m Rohr an, geht es durch. Der Aufwand für GLS ist nahezu identisch, das Rohr zuzustellen oder es Retoure zu bringen. Da vertrauen selbst diverse Angel-Shops drauf

Ich habe locker schon 10 Ruten über 2m bekommen oder verschickt. Nie Probleme gehabt. Im Worst Case würde ich halt 3 Shops abfahren, musste ich aber noch nie. Meine Standardtrinkhalle nimmt alles blind an. Da könnte man auch nen 4m Rohr hinstellen.