Saarländischer Fischereischein mit Wohnsitz in Hessen.

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Fischifisch

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Hab meine Prüfung auch im Saarland auch wegen den Terminen gemacht. Konnte damit in Hessen angeln und hab mein Schein in Hessen nun auch verlängert.
Klingt super, vielen Dank für die Antwort hier. Warst du zufällig auch mal in Rheinland Pfalz angeln als du den Saarländischen Schein noch hattest?
 

Fischifisch

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Lass das Ding doch jetzt schon einfach umschreiben. Dann ist das Thema ein für alle Mal durch.
Ich hab den Schein noch nicht, und wollte direkt, wenn ich den Schein habe, angeln gehen. Deswegen die ganzen Fragen ob ich es mit dem Saarländischen darf oder nicht.
 

Cybister

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Die Umschreiberei ist ne Sache von 30min und Du kannst sicher gehen, dass dir niemand einen Strick dreht. Die Rennerei, wenn Dir jmd. ans Bein p…. will ist im Nachgang viel heftiger. Hier bei uns im Verein werden saarländische Fischereischeine bei nicht-Saarländern nicht anerkannt.
 

Fischifisch

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Die Umschreiberei ist ne Sache von 30min und Du kannst sicher gehen, dass dir niemand einen Strick dreht. Die Rennerei, wenn Dir jmd. ans Bein p…. will ist im Nachgang viel heftiger. Hier bei uns im Verein werden saarländische Fischereischeine bei nicht-Saarländern nicht anerkannt.
Bist du in einem hessischen Verein ? Ja ich kann deine Ansicht verstehen nur wie gesagt meine Freunde und ich planen direkt danach angeln zu gehen und am Samstag kannst du dir nichts umschreiben lassen..
 

Fischifisch

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Aber der Verband wird Dir das direkt beantworten können. Halte uns doch hier auf dem Laufenden, ist sicher später noch für andere Prüfungstouristen oder hessische Exil-Saarländer interessant.
Heute die Antwort bekommen:

Sie möchten die Fischerprüfung im Saarland ablegen, wohnen in Hessen und möchten hier auch angeln gehen.



Gemäß dem Erlass des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat aus März 2025 erkennt die oberste Fischereibehörde einen Fischereischein eines anderen Bundeslandes als Fischereischein an, wenn die Voraussetzungen, unter denen er erteilt wurde, denen nach dem Hessischen Fischereigesetz und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen entsprechen.



Diese Voraussetzungen werden derzeit im Saarland erfüllt, Fischereischeine und Fischerprüfungen des Bundeslandes Saarland werden in Hessen anerkannt.



Eine Verlängerung des saarländischen Fischereischeins in Hessen ist jedoch nicht vorgesehen. In diesem Fall muss ein hessischer Fischereischein ausgestellt werden.

Jetzt ist alles klar
 

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