Das hatten wir ja schonmal, die Frühjahrsschonzeit gilt an allen Gewässern der Liste und ihren Nebengewässern. Ist Landesfischereiverordnung.
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-FischGDVRPV4P18 Im Geltungsbereich ist da nichts freiwillig. Hier noch eine Karte dazu:
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-FischGDVRPV4Anlage3/part/G.
Und für alle anderen Gewässer in RLP gilt dann die Winterschonzeit ;-).
Addendum: bezieht sich auf *offene* Gewässer.
@TE:
Barsche entnehmen darfst Du das ganze Jahr, nur nicht immer auf KuKö gefangene - es sei denn, der Gewässerpächter hat individuell eine Schonzeit festgelegt.
Es ist halt die Frage, ob man das will. Ja, nach der Laichzeit ist vor der Laichzeit, die Mädels fangen ja im Spätjahr schon wieder an, Laich anzusetzen, aber rein aus dem Bauch heraus sollte man, wenn man Entnahme im Sinn hat, ihnen erst noch die Chance geben, was für die Nachkommenschaft zu tun. Sprich abzulaichen.