Waldseen und Gräben ohne Erlaubnisschein?

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stadtangler

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Beim Spaziergang mit dem Hund komme ich immer wieder an kleinen Seen im Wald vorbei, wo deutliche Zeichen zu sehen sind, dass da geangelt wird. Es sind aber weder DAV- noch Fischereigewässer. Heute habe ich an einer Stelle im Summter Wald vier Leute getroffen, die da seelenruhig angelten und meine Frage, wo man denn eine Erlaubnis für dieses Gewässer kriegen könnte, haben sie ehrlich überzeugt geantwortet, man bräuchte nur den Fischereischein. Ich würde sie doch hoffentlich nicht als Schwarzangler ansehen.... Nun hatte ich mich aber die Woche davor nach diesen Teichen beim Fischer in Summt erkundigt, der behauptete, diese Gewässer gehören zu seinem Bestand, er könne aber nicht dauernd nachsehen....
Wie ist das generell mit solchen Gewässern? Darf man da einfach angeln? Die Frage erstreckt sich auch auf Gräben in den Wiesen, wo man im Frühjahr gut Aale fangen kann.
Und weiss jemand, wie das in Summt nun genau ist?

Gruß

Jürgen
 

bundyman

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Der Besitzer sollte darüber Auskunft geben können, wenigstens aber, wem er das Fischereirecht übertragen hat. Ist kein Besitzer ermittelbar, bzw. besitzt dieser kein Fischereiecht, ist die untere Wasserbehörde des jeweiligen Bundeslandes dafür zuständig...
 

plaadug

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Liebe Leute,
ich möchte diese sehr alte Frage mal aufwärmen und spezifizieren: Weiß jemand von euch, wie es mit Entwässerungsgräben in Brandenburg aussieht? Sind sie DAV-Gewässer, wenn sie in ein DAV-Gewässer münden? Dürfen sie überhaupt beangelt werden? Auf Nachfrage in einem lokalen Angelgeschäft in Zehdenick, konnte mir auch keine konkrete Antwort gegeben werden. Das Fischereirecht BB ist auch nicht wirklich hilfreich, da Gräben dort nur an einer Stelle und in einem anderen Zusammenhang erwähnt werden. Fichroute hilft auch nicht. Wie soll/kann man also herausfinden, ob so ein Graben oder andere kleinere Gewässer befischt werden dürfen bzw. wo man ggf. Angelkarten erwerben kann.

Danke für die Hilfe und Grüße aus Berlin!
 

bundyman

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Das das Fischereirecht da nicht weiter hilft ist klar….
Ob die Gewässer LAVB Gewässer sind, kannst du dem Gewässerverzeichnis entnehmen…
Tauchen die da drin nicht auf, sind es sehr wahrscheinlich auch keine LAVB Gewässer….
Dann gilt es den Fischereirechteinhaber ausfindig zu machen. Entweder der Gewässereigentümer, der Grundstückseigentümer , oder die untere Wasserbehörde…
 

plaadug

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Vielen Dank. Da die meisten der Gräben keinen Namen haben, tauchen sie auch nicht im Gewässerverzeichnis auf. Da habe ich zuerst geschaut. Es bleibt also nur der lange Weg des vor Ort Erfragens.
 

bundyman

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Lang muss der Weg nicht zwingend sein ;)
Der Grundstückseigentümer kann dir sagen, ob ihm das Fischereirecht obliegt….
Falls ja, weißt du, bei wem du nach der Erlaubnis fragen musst…
Falls nein, kann er dir sagen, wem er das Fischereinrecht übertragen hat…
 

plaadug

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Ja, danke. Ich werde das auf jeden Fall das nächste Mal versuchen. Ich habe jetzt aber auch mal die untere Wasserbehörde angeschrieben. Ich habe sogar den Namen des Grabens herausgefunden.
 

plaadug

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Was passiert, wenn der unteren Fischereibehörde kein Fischereiausübungsberechtigter bekannt ist? Kann das Gewässer dann einfach befischt werden? Darauf habe ich leider keine Antwort von der unteren Fischereibehörde bekommen.
 

plaadug

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Es bleibt dabei, das Fischereiausübungsrecht bleibt beim Grundstücksbesitzer.
 

Wolf

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Zudem: der LV Brandenburg pachtet ja tatsächlich selbst noch den hinterletzten Graben, unabhängig davon, ob es da überhaupt noch Fische geben könnte oder nicht. Und die sind dann auch im Gewässerverzeichnis. Was Du darin nicht findest, ist auch nicht Teil der Karte.
 

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