Schonzeit für Privatgewässer in Niedersachsen

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Tidus

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Hallo zusammen,

da ich Zugriff auf einige Privatgewässer habe, stellt sich mir die Frage ob ich dort auf Fische angeln darf, die eigentlich durch die Schonzeit geschützt werden.
Die Gewässer sind Teiche und befinden sich auf Privatgrundstücken.
Kann mir jemand von euch Genaueres sagen?

Beste Grüße
 

Tidus

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Mir stellt sich da eine andere Frage - wozu gibt es denn die Schonzeiten ?
Naja, sie dient der Nachhaltigkeit der Fischbestände.

Die Frage ist ob die Fischbestände auch in solchen Gewässern gesetzlich geschützt werden, die sich auf Privatgrund befinden und deren Bestände erst von dem Besitzer geschaffen worden sind.
 

Philipp666

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Abhängig vom zuständigen Landesfischereigesetz darf ein Bewirtschafter Schonzeiten verlängern, Schonmaße erhöhen, oder vollständige Fangverbote aussprechen, die über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehen.

Nicht erlaubt ist die Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben.

Prinzipiell ist aber ein Bewirtschafter an die übergeordneten vorgegebenen Schonzeiten und Schonmaße gebunden.
Gesetze werden nicht deshalb unwirksam, nur weil es sich um einen privaten Besitz handelt.

EDIT: eventuell sind Fischzuchten (Forellenteiche?) über eine Sonderregelung anders zu betrachten.
 

Tidus

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Abhängig vom zuständigen Landesfischereigesetz darf ein Bewirtschafter Schonzeiten verlängern, Schonmaße erhöhen, oder vollständige Fangverbote aussprechen, die über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehen.

Nicht erlaubt ist die Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben.

Prinzipiell ist aber ein Bewirtschafter an die übergeordneten vorgegebenen Schonzeiten und Schonmaße gebunden.
Gesetze werden nicht deshalb unwirksam, nur weil es sich um einen privaten Besitz handelt.
Danke dir. Das habe ich so zwar auch gelesen, aber warum darf dann an Forellenteichen während der Schonzeit geangelt werden? :emoji_thinking:
Das Gesetz liest sich sehr eindeutig, aber die gewerblichen Angelteiche passen damit nicht überein oder?
 

blankmaster

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Unabhängig von der Gesetzeslage sollte es für ein "bewirtschaftetes", naturnahes Gewässer (ohne wirtschaftlichen Hintergrund, wie z.B. Fischzuchten) das Ziel sein, ein sich selbst regulierendes, stabiles Ökosystem - auch wenn das vielerorts utopisch erscheint- aufzubauen, in das der Bewirtschafter nicht oder nur mit viel Augenmaß eingreift.
Sollte Fische drin sein, die "raus müssen", ist in der Vergangenheit idR ein Besatzfehler begangen worden. Diese Fische kann man auch außerhalb der Schonzeiten beangeln.
 

Philipp666

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Danke dir. Das habe ich so zwar auch gelesen, aber warum darf dann an Forellenteichen während der Schonzeit geangelt werden? :emoji_thinking:
Das Gesetz liest sich sehr eindeutig, aber die gewerblichen Angelteiche passen damit nicht überein oder?
Wenn in erster Linie Regenbogenforellen besetzt werden, dürfen die ohnehin dauerhaft entnommen werden, ich finde keine Schonzeit für Regenbogen Forellen.
Zusätzlich werden oft sterile Fische wie Tigerforellen besetzt, die ebenfalls keine Schonzeit haben.
Wenn der Teich keine Ausnahme Genehmigung hat, müssten die geschützten Fische offiziell zurückgesetzt werden.
 

blankmaster

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Danke dir. Das habe ich so zwar auch gelesen, aber warum darf dann an Forellenteichen während der Schonzeit geangelt werden?

Forellenteiche haben mit naturnahen Gewässern für mich so viel zu tun wie "Rehwiesen" auf der Waldlichtung mit Intensivtierhaltungsställen.
Die Fische werden da reingekippt, um wieder rausgeholt zu werden. Mir sind keine Forellenteiche bekannt, in denen die Forellen laichen - selbst wenn sie es wollten/könnten würden sie aufgrund der Aufenthaltsdauer im Teich gar nicht dazu kommen, weil sie zu schnell in einer Plastiktüte landen.
 

Tidus

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Wenn in erster Linie Regenbogenforellen besetzt werden, dürfen die ohnehin dauerhaft entnommen werden, ich finde keine Schonzeit für Regenbogen Forellen.
Zusätzlich werden oft sterile Fische wie Tigerforellen besetzt, die ebenfalls keine Schonzeit haben.
Wenn der Teich keine Ausnahme Genehmigung hat, müssten die geschützten Fische offiziell zurückgesetzt werden.
Ah, das erhellt das Ganze für mich.
Besten Dank:emoji_thumbsup:
 

Maggus

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Hallo,

nachdem RBF in Bayern auch eine Schonzeit hat:

Forellenteiche sind geschlossene Gewässer zum Zwecke der Zucht und Entnahme. In Bayern kannst Du an nem Forellenteich auch kein C&R betreiben sondern musst entnehmen. Deshalb kannst Du dort auch während der Schonzeit auf Zuchttrutten fischen - bei denen will auch kein Angler wirklich dass die sich in naturnahen Gewässern fortpflanzen.

Bei uns habe ich aber noch keine Teichforelle gefunden die nicht komplett moorig geschmeckt hat - k.A. ob das am Futter oder am Wasser liegt. Erstaunlicherweise sind die Fische über Züchter oder aus dem Geschäft nicht so. Aber uns haben sie nie geschmeckt. Da mache ich lieber bis Mitte April Pause wenn die RBF wieder aufgeht.

Februar und März sind die schlimmsten Monate für bayrische Raubfischangler. Ab Mai wird die Welt dann wieder richtig schön ;)

LG
Markus
 

Dominikk85

Barsch Vader
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Danke dir. Das habe ich so zwar auch gelesen, aber warum darf dann an Forellenteichen während der Schonzeit geangelt werden? :emoji_thinking:
Das Gesetz liest sich sehr eindeutig, aber die gewerblichen Angelteiche passen damit nicht überein oder?

Refos sind nicht heimische fische die entweder keine Schonzeit haben oder nur geschont sind um beifänge heimischer salmoniden zu schützen.
 

punkarpfen

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Hi,
die Schonzeit für Regenbogenforellen gilt nicht für Forellenteiche.
 

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