Klärung der Angelkarte für Potsdam

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AaBoy

Schusshecht-Dompteur
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Ich bin ein wenig neu in Deutschland und alle Ihre Fischereigesetze und wer besitzt welches Gewässer. Ich habe die https://www.fsv-havel.de/, aber ich brauche Klarheit darüber, welche Seitenarme, Kanäle und Gräben/Polder ich fischen kann.

Ich benutze die App `Alle Angeln`, um besser zu verstehen, wem was gehört, die Flüsse, Teiche, etc. Aber dann habe ich Teiche und kleine Kanäle/Gräben/Polder gefunden, die weder in der App noch auf https://www.lavb.de/gwsmaps/ gekennzeichnet sind. Zum Beispiel der Polder Golm-Zernsee https://www.potsdam.de/sites/default/files/documents/Polder10.1.pdf oder die Teiche bei Nattwerder, Potsdam. Wo kann ich die Tickets dafür kaufen?

Ich möchte nicht etwas tun, was ich nicht tun sollte. Und ich möchte besser verstehen, ob ich Mitglied in einem Angelverein sein muss oder im KAV Potsdam - Land oder sonst wo.
 

Mohrchen

Finesse-Fux
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  1. Du willst doch bestimmt Raubfischangeln machen, also brauchst Du 1. einen Fischereischein für das Wohnortbundesland Brandenburg. Dafür musst Du zuerst die Fischereiprüfung machen;
  2. Du musst die Fischereiabgabe entrichten, entweder für das geltende Kalenderjahr oder gleich für die nächsten 5 Jahre;
  3. Du musst nicht unbedingt Mitglied in einem Angelverein des Landesangelverbands Brandenburg (LAVB) sein, aber 1. und 2. müssen erfüllt sein, wenn Du in den Havel-Gewässern (Große Havelkarte oder kleine Havelkarte) angeln möchtest ;
  4. Wenn das Gewässer, wo Du angeln möchtest, weder im Gewässerverzeichnis des LAVB noch in den Gewässern der Großen Havelkarte noch anderer Angelkartenverkäufer (Große Oderkarte, Spreekarte, diverse Fischer bzw. Fischereigenossenschaften etc.) im Land Brandenburg aufgeführt sind, darfst Du dort grundsätzlich überhaupt nicht angeln - Vorsicht Fischwilderei ist eine Straftat!
  5. Wenn Du 1. und 2. geregelt hast und z. B. Mitglied in einem Verein des LAVB bist, kannst Du im Allgemeinen vergünstigt Angelkarten anderer Anbieter kaufen, s. z. B.: https://www.lavb.de/angelkarten/#
Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen!
 

Pikepete

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Ansonsten gibt es eine App - Fischroute heißt die. Da werden alle DaV Brandenburg Gewässer kartiert. Das könnte auch hilfreich sein für dich um rauszufinden wem das Gewässer gehört.
 

Mohrchen

Finesse-Fux
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Ansonsten gibt es eine App - Fischroute heißt die. Da werden alle DaV Brandenburg Gewässer kartiert. Das könnte auch hilfreich sein für dich um rauszufinden wem das Gewässer gehört.
Jepp, Bon ist ja Berliner und angelt auch viel in den Brandenburger Gewässern.
Von "Seeland Oder-Spree" gibt es auch schöne Broschüren/Karten mit den jeweiligen Pächtern. Ob es das auch von Potsdam oder Potsdam-Mittelmark gibt, weiß ich leider nicht.
 
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michaZ

Gummipapst
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Wenn das Gewässer, wo Du angeln möchtest, weder im Gewässerverzeichnis des LAVB noch in den Gewässern der Großen Havelkarte noch anderer Angelkartenverkäufer (Große Oderkarte, Spreekarte, diverse Fischer bzw. Fischereigenossenschaften etc.) im Land Brandenburg aufgeführt sind, darfst Du dort grundsätzlich überhaupt nicht angeln - Vorsicht Fischwilderei ist eine Straftat!
das stimmt so nicht, denn das Fischereirecht ist ein Eigentumsrecht. Fischer, LAVB und meist alle anderen haben von den Eigentümern nur die Berechtigung zur Ausübung der Fischerei gepachtet. Fischwilderei kann somit nur der Eigentümer oder der Pächter anzeigen, weil nur diesen ein Schaden am eigentum bzw. den gepachteten Nutzungsrechten zugefügt werden kann.

Davon ab sind die Polder i.d.R. nicht verpachtet, hat der Eigentümer nichts dagegen und man hat einen Fischereischein kann man dort auch fischen. Problem dürfte nur sein die Eigentümer ausfindig zu machen.
 

Mohrchen

Finesse-Fux
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das stimmt so nicht, denn das Fischereirecht ist ein Eigentumsrecht. Fischer, LAVB und meist alle anderen haben von den Eigentümern nur die Berechtigung zur Ausübung der Fischerei gepachtet. Fischwilderei kann somit nur der Eigentümer oder der Pächter anzeigen, weil nur diesen ein Schaden am eigentum bzw. den gepachteten Nutzungsrechten zugefügt werden kann.

Davon ab sind die Polder i.d.R. nicht verpachtet, hat der Eigentümer nichts dagegen und man hat einen Fischereischein kann man dort auch fischen. Problem dürfte nur sein die Eigentümer ausfindig zu machen.
"Grundsätzlich" heißt in Anwaltssprache: "Es gibt da auch Ausnahmen".
Ich wollte nur zur Vorsicht raten. Ich hatte schon mal durch Unwissen ein negatives Erlebnis und möchte nicht, das es Anderen auch so ergeht.
 

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