Kauf eines Waldgrundstückes inkl. Teichanlage (ehemalige Forellenzucht)

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Eldoctore

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Hallo zusammen

Ich bin gerade kurz vor Kauf eines Grundstückes welches im Aussenbereich einer Gemeinde liegt - der Notartermin steht.

Auf dem Grundstück wurde durch den ehemaligen Besitzer, welcher leider verstorben ist, liebevoll eine Fischzucht betrieben. Die Teiche ( 3 Stück an der Zahl) sind gemauert & die Stauhöhe wird durch Mönche geregelt. Die Weiher werden von einem kleinen Bach, welcher aus dem Wald ins Tal fliesst, mit Wasser versorgt.
Genehmigungen der Teiche und der Wasserentnahme liegen soweit vor (alles über 50 Jahre alt; Bach fliesst in den obersten Weiher hinein und wird durch den untersten Weiher wieder gespiessen).
Die Weiher haben jeweils Grössen um 120 - 400 m2.

Als passionierter Angler und Naturfreund ist ein derartiges Grundstück natürlich ein Traum, jedoch kann ich als "Laie" schwer abschätzen, was da neben Instanthaltung des Grundstückes & des Waldes auf mich zukommt.


Besitzt jemand ein ähnliches Grundstück & möchte seine Erfahrungen mit mir teilen?

Liebe Grüsse
 

sepp

Finesse-Fux
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Servus Eldoctore!

Du bist vielleicht ein Glückspilz, das Ding kann aber, wenns blöd läuft auch in die Hose gehen.

Leider bin ich nicht im Besitz einer solchen Immobilie.

Bedenke aber bitte, daß u.U. eine gewässerrechtliche Erlaubnis zur Nutzung des Bachwassers von Nöten sein könnte. Falls Du in Deutschland bist. Diese laufen i.d.R. 10 bis maximal 20 Jahre. D.h. nach dem Ablauf der wasserrechtlichen Erlaubnis kann es passieren, daß Du den Bach um Deine Weiher herumleiten mußt und logischerweise nur noch einen geringen Teil davon entnehmen darfst für Deine Fische. (so geschehen bei einem örtlichen Angelverein, der halt wie früher üblich einen Bach aufgestaut hat um einen Stausee zu bilden. Der Vorgang mußte vor 10 Jahren dahingehend revidiert werden, daß der Bach um den Stausee herumgeleitet werden mußte.)

Gibts dort Fischotter? Der wurde Freunden von mir z.B. schon mal zum Verhängnis. Gibt dafür z.B. in Bayern zwar schon etwas Entschädigung und auch Unterstützung wenn Du die Weiher dann entsprechend einfrieden und unter Strom setzen mußt.

Wahrscheinlich hat der Vorbesitzer das aber alles schon gemacht und geregelt.

Will Dich nicht abschrecken, aber ggf sinds Kostenpunkte die Du berücksichtigen mußt, sei es beim Kauf oder dann eben später als zusätzliche Unterhaltsmaßnahmen an die man nicht sofort denkt.

Beste Grüße
Sepp
 

Eldoctore

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Hi Sepp

Besten Dank für Deine Nachricht!
Das Wasserrechtliche war eines der ersten Dinge, welche wir mit den Behörden geprüft haben.
Die Anlage geniesst aufgrund des langen bestehens bereits Bestandsschutz & die Teiche wurden damals in den Lauf des Baches integriert, sprich der Bachlauf wurde nicht künstlich verändert. Die Teiche sind auch offiziell registriert, somit sollte das Risiko in diesem Punkt nicht all zu hoch sein.

Danke für Deinen Input! :)

Viele Grüsse
 

benwob

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Pflege des Grundstücks, wie Mäharbeiten, Schneiden von Sträuchern und Bäumen, Laub entfernen, in gewissen Abständen Teiche ablassen und Schlamm entfernen, usw. hast Du sicher auf dem Schirm, kann einen aber schnell über den Kopf wachsen.

Mein Schwiegervater teilt sich mit drei anderen Freunden von ihm ein Waldgrundstück mit etwa 600qm und da befindet sich ein Teich von etwa 200-250qm in dem sie Refos großziehen und dann 2-3x im Jahr zum Räuchern fangen.

Da hat mein Schwiegervater schon mehrfach erwähnt, dass er das nie alleine machen würde, da sie selbst zu viert damit zeitweise schon genug ausgelastet sind.
 

ErikHbt

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Im Außenbereich wird es schwer neue Gebäude etc. aufzubauen.
Da gibt es deutlich mehr Vorgaben wie km
Innenbereich
(Falls du das überhaupt vor hast)
 

Eldoctore

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Pflege des Grundstücks, wie Mäharbeiten, Schneiden von Sträuchern und Bäumen, Laub entfernen, in gewissen Abständen Teiche ablassen und Schlamm entfernen, usw. hast Du sicher auf dem Schirm, kann einen aber schnell über den Kopf wachsen.

Mein Schwiegervater teilt sich mit drei anderen Freunden von ihm ein Waldgrundstück mit etwa 600qm und da befindet sich ein Teich von etwa 200-250qm in dem sie Refos großziehen und dann 2-3x im Jahr zum Räuchern fangen.

Da hat mein Schwiegervater schon mehrfach erwähnt, dass er das nie alleine machen würde, da sie selbst zu viert damit zeitweise schon genug ausgelastet sind.
Absolut, da bin ich ganz bei Dir.
Glücklicherweise würden Family + Freunde mit anpacken; aber ja, wie Du sagst, ein grosses Projekt.
Da es aber primär um einen Ort zum abschalten und sich neben der Büroarbeit etwas zum verausgaben/körperlich aktiver werde geht - sicher gut möglich.

Im Außenbereich wird es schwer neue Gebäude etc. aufzubauen.
Da gibt es deutlich mehr Vorgaben wie km
Innenbereich
(Falls du das überhaupt vor hast)
Genau; mit Aussenbereichen habe ich mich die letzten Wochen viel beschäftigt. Glücklicherweise bereits eine genehmigte Hütte + genehmigte Teiche vorhanden; da müsste erstmal baulich wenig verändert werden :)
 

Cybister

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Wo Du Dich auch schlau machen musst: Du fällst damit ins Beuteschema der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Hier würde ich auch nicht abwarten, ob sie sich irgendwann melden, sondern aktiv Kontakt suchen. Die dürfen nämlich auch über lange Zeiträume Beträge nachfordern, wenn du Dich nicht aus irgendwelchen Gründen befreien lassen kannst. Woher ich das weiss? Bin selbst Zwangsmitglied der SVLFG :-( Hier in RLP ist Hobby kein Schutz.
 

Eldoctore

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Das ist tatsächlich ein Thema, von dem ich das erste mal lese/höre.
Aus meiner Sicht sollten die erst dann anrücken, wenn sie einen gewerbliche landwirtschaftl. Nutzung nachweisen können, oder?

Wie wurden die Kollegen auf Dich aufmerksam?
 

blankmaster

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Wie wurden die Kollegen auf Dich aufmerksam
Irgend ein Amt oder eine "engagierte Privatperson" findet sich immer....

Ich habe von dieser Materie null Ahnung.
Aber : Es ist vermutlich nicht unklug, noch einige (kleine) finanzielle Reserven in Hinterhand haben. Es wäre nicht verwunderlich, wenn irgendwann ein Brief im Sinne von "nach § 32 Abs 5 der xy-Verordnung sind sie verpflichtet, den Uferrand einmal jährlich mindestens einen Meter tief umzugraben. Sollten bei ihnen Kröten leben, haben sie ersatzweise 670.- Euro jährlich zu überweisen." oder irgend so ein shit . Das ist nicht wahrscheinlich, völlig ausgeschlossen ist es aber nicht, und wenn man den Kauf nicht "auf Kante genäht hat" sicher kein Problem. Als ich unser Haus gekauft habe, trudelten "Rechnungen" von Ämtern und Behörden ein, von denen ich vorher noch nie gehört habe. Wie gesagt, wahrscheinlich ist es nicht, aber auch nicht völlig ausgeschlossen, und sicher nicht dramatisch aber vielleicht relevant.

Ansonsten ein tolles Projekt, Glückwunsch dazu und viel Spaß !

Achso : Solltest Du bei Dir "seltene Tiere" entdecken - genieße es, gib auf sie und ihre Bedürfnisse acht und - behalte es für Dich.
 

Cybister

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Das ist tatsächlich ein Thema, von dem ich das erste mal lese/höre.
Aus meiner Sicht sollten die erst dann anrücken, wenn sie einen gewerbliche landwirtschaftl. Nutzung nachweisen können, oder?

Wie wurden die Kollegen auf Dich aufmerksam?
Ich wusste von dem Sachverhalt und bin selbst auf die zugegangen. Das wäre aber spätestens in dem Moment ruchbar geworden, wenn die Vornutzer meiner Flächen die bei der BG abgemeldet hätten. Landwirtschaftliche Nutzung ist aber zunächst einmal unerheblich. Grundsatz: Liegt eine wirtschaftliche Zweckbestimmung vor, kann auch bei vermeintlichen Hobby- oder Freizeitgrundstücken (z. B. ab einer bestimmten Nutzung oder Bewirtschaftungsart) eine gesetzliche Unfallversicherungspflicht greifen.Aber: du bist bei Tätigkeiten auf der Anlage durch die BG unfallversichert.
Was für ein Bundesland?
 

Eldoctore

Master-Caster
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Irgend ein Amt oder eine "engagierte Privatperson" findet sich immer....

Ich habe von dieser Materie null Ahnung.
Aber : Es ist vermutlich nicht unklug, noch einige (kleine) finanzielle Reserven in Hinterhand haben. Es wäre nicht verwunderlich, wenn irgendwann ein Brief im Sinne von "nach § 32 Abs 5 der xy-Verordnung sind sie verpflichtet, den Uferrand einmal jährlich mindestens einen Meter tief umzugraben. Sollten bei ihnen Kröten leben, haben sie ersatzweise 670.- Euro jährlich zu überweisen." oder irgend so ein shit . Das ist nicht wahrscheinlich, völlig ausgeschlossen ist es aber nicht, und wenn man den Kauf nicht "auf Kante genäht hat" sicher kein Problem. Als ich unser Haus gekauft habe, trudelten "Rechnungen" von Ämtern und Behörden ein, von denen ich vorher noch nie gehört habe. Wie gesagt, wahrscheinlich ist es nicht, aber auch nicht völlig ausgeschlossen, und sicher nicht dramatisch aber vielleicht relevant.

Ansonsten ein tolles Projekt, Glückwunsch dazu und viel Spaß !

Achso : Solltest Du bei Dir "seltene Tiere" entdecken - genieße es, gib auf sie und ihre Bedürfnisse acht und - behalte es für Dich.
Absolut korrekt was Du sagst.
Wir sind aktuell noch in finalen Prüfungen; sollte da nichts unerwartetes mehr aufkommen, dann werden wir das Grundstück definitiv kaufen.
Ich wusste von dem Sachverhalt und bin selbst auf die zugegangen. Das wäre aber spätestens in dem Moment ruchbar geworden, wenn die Vornutzer meiner Flächen die bei der BG abgemeldet hätten. Landwirtschaftliche Nutzung ist aber zunächst einmal unerheblich. Grundsatz: Liegt eine wirtschaftliche Zweckbestimmung vor, kann auch bei vermeintlichen Hobby- oder Freizeitgrundstücken (z. B. ab einer bestimmten Nutzung oder Bewirtschaftungsart) eine gesetzliche Unfallversicherungspflicht greifen.Aber: du bist bei Tätigkeiten auf der Anlage durch die BG unfallversichert.
Was für ein Bundesland?
Bundesland ist BaWü
 

Cybister

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Aber nur zur Richtigstellung: da kommen p.a. keine 4-stelligen Beträge auf dich zu seitens der SVLFG. Für meine Rindviecher (mit erhöhtem Risiko sozusagen) und >5ha Fläche sind das keine 300 p.a.. Das sollte kein Showstopper sein. Der Vorbesitzer war wahrscheinlich Mitglied, wenn das eine ehem Forellenzucht war.
 

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