backlash63
Dr. Jerkl & Mr. Bait
Hallo liebe KanaljägerInnen!
Gerade habe ich 'ne Pressemitteilung des Landesfischereiverbands Westfalen-Lippe gelesen. Demnach haben sich seit Anfang des Monats unsere (in dem Fall die Nordrhein-Westfalen und die Niedersachsen) räumlichen Möglichkeiten erheblich erweitert:
"LFV-Mitglieder, die bereits einen Gesamterlaubnisschein (NRW-Kanäle, Lippe, Seen) haben, können mit dem „Großen Kanalschein zusätzlich etwa 70 Kilometer des niedersächsischen Mittellandkanals und den Zweigkanal bei Osnabrück befischen. Der Schein kann über die LFV-Geschäftsstelle bezogen werden."
Ich kenne jetzt nur die Angaben des LFV, wonach der Schein 30 Euro zzgl. Versand kostet. Anscheinend bekommt man den direkt auch als einzelne Person und nicht bloß über den Verein, so wie es beim "kleinen" Erlaubnisschein der Fall ist. Während die Nordrhein-Westfalen nur ausgewählte Bereiche in Niedersachsen beangeln dürfen, scheint umgekehrt das gesamte Kanalnetz sowie alle weitern Gewässer des LFV in NRW frei zu sein. Aber da machen sich die Niedersachsen am besten selber mal schlau.
Und hier der Link zum selber Nachlesen: https://www.lfv-westfalen.de/conten...ng_nwa_niedersachsen_grossser_kanalschein.php
Gerade habe ich 'ne Pressemitteilung des Landesfischereiverbands Westfalen-Lippe gelesen. Demnach haben sich seit Anfang des Monats unsere (in dem Fall die Nordrhein-Westfalen und die Niedersachsen) räumlichen Möglichkeiten erheblich erweitert:
"LFV-Mitglieder, die bereits einen Gesamterlaubnisschein (NRW-Kanäle, Lippe, Seen) haben, können mit dem „Großen Kanalschein zusätzlich etwa 70 Kilometer des niedersächsischen Mittellandkanals und den Zweigkanal bei Osnabrück befischen. Der Schein kann über die LFV-Geschäftsstelle bezogen werden."
Ich kenne jetzt nur die Angaben des LFV, wonach der Schein 30 Euro zzgl. Versand kostet. Anscheinend bekommt man den direkt auch als einzelne Person und nicht bloß über den Verein, so wie es beim "kleinen" Erlaubnisschein der Fall ist. Während die Nordrhein-Westfalen nur ausgewählte Bereiche in Niedersachsen beangeln dürfen, scheint umgekehrt das gesamte Kanalnetz sowie alle weitern Gewässer des LFV in NRW frei zu sein. Aber da machen sich die Niedersachsen am besten selber mal schlau.
Und hier der Link zum selber Nachlesen: https://www.lfv-westfalen.de/conten...ng_nwa_niedersachsen_grossser_kanalschein.php