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Barschpozilei

Twitch-Titan
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Also, folgendes Problem:
Wenn ich an meinem Hausgewässer, der Müggelspree an Stege(Ohne Boote!) ranwerfe gibt es einen gewissen Stamm Menschen, die das irgendwie nicht abkönnen und sich dann bei mir beschweren, ich dürfte nicht X m vor ihrem Grundstück angeln, da dieser Bereich der Spree von ihnen gepachtet ist. Nun bin ich absolut kein Mensch, der sich besonders gut mit irgendwelchen Pachtgesetzen o.Ä. auskennt und hoffe hier im BA auf Information, ich bin ja sicherlich nicht der einzige mit diesem Problem. Ich würde mich freuen, wenn sich irgendeiner meiner Frage widmet :)
Grüße aus Friedrichshagen!
 

smion

Echo-Orakel
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Also, folgendes Problem:
Wenn ich an meinem Hausgewässer, der Müggelspree an Stege(Ohne Boote!) ranwerfe gibt es einen gewissen Stamm Menschen, die das irgendwie nicht abkönnen und sich dann bei mir beschweren, ich dürfte nicht X m vor ihrem Grundstück angeln, da dieser Bereich der Spree von ihnen gepachtet ist. Nun bin ich absolut kein Mensch, der sich besonders gut mit irgendwelchen Pachtgesetzen o.Ä. auskennt und hoffe hier im BA auf Information, ich bin ja sicherlich nicht der einzige mit diesem Problem. Ich würde mich freuen, wenn sich irgendeiner meiner Frage widmet :)
Grüße aus Friedrichshagen!
Hi,
Ich würde mal davon ausgehen, dass du da angeln darfst ,da du eine gültige Karte für das Gewässer hast. Sollte dies in der Lizenz anders angegeben sein, gilt natürlich das was auf der Karte steht.
Du hast ja eine Lizenz für das Gewässer und darfst somit auch alle Bereiche, die nicht explizit herausgenommen wurden, befischen.
Eine automatisches Uferbegeungsrecht hast du nicht ,darfst also nicht von ihrem Grundstück aus angeln.
So würde ich das aus logischer Sicht sehen.
Klar haben einige Leute vielleicht keinen Bock nen Boot mit Anglern vor der Nase zu haben, aber verbieten kann man es dir nicht. Denke ich :tearsofjoy:
 

m_herbst

Belly Burner
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Du dürftest sogar vom Grundstück/Steg angeln. Daher sollte vom Boot kein Thema sein.
 

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smion

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Selbst wenn die einen Steg mit Liegefläche gemietet haben oder dies denen gehört hat das ja nichts mit dem Fischereirecht zu tun. Ich weiß allerdings nicht welche Abstände du mit deinem Boot zu privaten Steganöagen halten musst.
 

TeamTock

Master-Caster
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Das Wasser ist nicht gepachtet und kann auch nicht gepachtet werden! Was das betreten der gepachteten Stege betrifft ist der Pächter vorübergehender „Eigentümer“ —> siehe Satz 2 im Text. Also fällt das komplett flach! Es sei denn Du hast Bock auf Ärger. Wird aber nichts bringen außer schlechte Laune mit dem Ergebnis das Du dann sowieso kein Bock mehr hast da zu Angeln. Also gegenseitige Rücksichtnahme ist hier Mittel zum Zweck. Wenn jmd. auf dem Grundstück ist, einfach mal höflich nachfragen, mit den Anwohnern reden. Gehört einfach mit dazu!
 

Lukasss

Echo-Orakel
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Du dürftest sogar vom Grundstück/Steg angeln. Daher sollte vom Boot kein Thema sein.
Direkt nach deiner Markierung kommt der Absatz, der deiner Aussage widerspricht. Wenn das der Hof von jemandem ist (was es bei einem Grundstück wohl immer sein sollte?) gilt die Befugnis nicht.
 

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