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Wolf

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Aber mal zurück zum Thema:

wieso schicken die Luxemburger das THW nach hause (freundlich ausgedrückt)?

Wenn der WKA-Betreiber von seinen Stauzielen abweicht, benötigt er eine wasserrechtliche Genehmigung durch die zuständige Wasserbehörde. Im Grenzfluss aus beiden Ländern. Diese würde zumindest von deutscher Seite nur mit Auflagen erteilt, da hier grundsätzliche eine Abfrage bei der Naturschutzbehörde erfolgen würde. Und die würde das ganz sicher nicht einfach so bewilligen.

Die Einholung der Genehmigung bei den deutschen Behörden scheint ja zumindest unterlassen worden zu sein. Daraus erwachsen nun verschiedenste Konsequenzen, vom Bußgeld bis zu privatrechtlichen Schadensersatzansprüchen der Fischereirechtsinhaber.

Einfach so machen geht zwar, wird aber teuer, wenn es verfolgt wird. Dann wiederholt sich das auch nicht so schnell.

PS: Profs reden eben auch gerne, wenn der Tag lang ist. Ein Physik-Prof hat mal gesagt: BWL - da nehmen sie sich abends mal ein Buch... Fand ich zwar sympathisch und unterhaltsam, deshalb ist es aber nicht gleich wahr :wink:
 

Desperados

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Wieso das THW wieder nach Hause geschickt wurde kann ich auch nicht erklären.
Laut mundpropaganda soll dies wohl der fall sein weil bis jetzt nicht klar ist wer bezahlen soll, da werden Helfer dan lieber mal nach hause geschickt anstatt das nachher offene Rechnungen vorliegen für die niemand bezahlen will.
Wieso auch nicht, wer um 18 Uhr bei dienstschluss die pumpen ausstellen kann, kann auch helfer nach hause schicken, desto weniger Leute einbezogen sind desto leichter wird es sich wohl unter den Teppich kehren lassen.
 

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