Hilfe bei neuer Formulierung für die Gewässerordnung

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Kuper

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Moin ihr lieben,

ich könnte mal eure Hilfe gebrauchen. Derzeit stehe ich im Kontakt mit dem Vorstand meines Vereins. Grund dafür ist, dass es in unserer Gewässerordnung ein generelles Verbot der Spinnangelei vom 1.1 bis 30.04. gibt.
Grundsätzlich scheint es die Bereitschaft zu geben dies zu ändern. Unser 1. Vorsitzenden hat mich nun gebeten, ihm mögliche Formulierungen für eine Änderung zu schicken.

Erstmal ein Auszug aus der Gewässerordnung:

VII. Geschützte Arten, Mindestmaße und Maßnahmen
1. Mindestmaße / Schonzeiten
Grundsätzlich gelten die Schonzeiten aus dem niedersächsischen Fischereigesetz. Weitergehende Schonzeiten für Fried‐ und Raubfische sind dem jährlichen Fischereierlaubnisschein zu entnehmen. Vom 01.01. bis 30.04. ist das Spinnangeln mit natürlichem und künstlichem Köder untersagt.

Ziel ist es grundsätzlich auf Barsch angeln zu dürfen. Und außerhalb der Forellenschonzeit eben auch auf diese. Wie lösen eure Vereine diese Thematik?

Meine erste Überlegung wäre den letzen Satz der Gewässerordnung einfach ersatzlos zu streichen.
somit gelten weiter die jeweiligen Schonzeiten. Ergänzend könnte man dann noch eine formulierung einfügen wie „ das gezielte Angeln auf geschonte Arten ist strengstens Verboten und führt zu…“

Ergibt es Sinn eine Regelung über die Ködergröße zu formulieren. Beispielsweise:
Gummifische über 12 cm und Wobbler ab Größe x sind verboten. ?

Über Ideen oder Auszüge aus eurer Gewässerordnung würde ich( vermutlich unser halber Verein sich) mich wirklich sehr freuen.

P.s
falls hier falsch einfach verschieben.
 

porbeagle

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Es wird so sein,
Wenn du nur ein kleines Schlupfloch lässt wird es Leute geben die es ausnutzen werden.
Und genau das Problem werdet ihr haben wenn es zb. Die Möglichkeit besteht mit Gummis auf Barsch oder Forelle zu fischen wenn Hecht und Zander noch Schonzeit haben.
 

Pingelig

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Schau erstmal was euch das Land vorgibt.
Was die vorschreiben ist nach unten nicht aufzuweichen , ihr dürft nur verschärfen also die Schonzeit ausweiten und Angelarten verbieten usw. aber nicht zB die Schonzeit verkürzen oder ausgeschlossene Köder/ Angelarten auch nicht nur teilweise zulassen. Ihr dürft euch nur in diesem Rahmen bewegen.
Es sei denn das euer Vorstand zur Landesregierung geht und eine Änderung der Landesfischereiordnung erreichen könnte. Was ich nicht glaube.
 

Kuper

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Es wird so sein,
Wenn du nur ein kleines Schlupfloch lässt wird es Leute geben die es ausnutzen werden.
Und genau das Problem werdet ihr haben wenn es zb. Die Möglichkeit besteht mit Gummis auf Barsch oder Forelle zu fischen wenn Hecht und Zander noch Schonzeit haben.

Da magst du recht haben. Dies soll ausdrücklich nicht mein Ziel sein. Vielleicht muss ich noch ein bisschen genauer unsere Vereinsgewässer benennen.
Zum einen haben wir eine strecke eines kleinen Bachs, ohne Zanderbestand.
natürlich mit Hechten. Hier muss es doch eine Möglichkeit geben, eine Regelung zu finden die es einem zumindest möglich macht dort Barsche zu angeln.

Besteht tatsächlich bei den meisten ein generelles Spinnverbot während der Schonzeit?

vielleicht stört mich auch nur das die Regelung so wenig durchdacht ist.
ab dem 1.1 ist in Niedersachsen nichts außer Forellen geschont, die allerdings schon seit Dezember. Der Hecht dann von 1.2 bis 15.04.
Der Zeitraum der angegebenen Sperrfrist bis zum 30.04 ergibt also gar keinen Sinn… der Zander ist noch wesentlich länger geschont. Oder übersehe ich etwas ?
 

ricardokaka

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Würde immer reinschreiben das Fische die geschont oder zu klein sind bei Verletzungen und Todesfall vergraben werden müssen. So gibt es schonmal keine Ausreden.
Forellen dürfen nur mit Einzelhaken ohne Widerhaken beangelt werden und in Zeitraum xyz nur Köder bis 10cm.
Stahlvorfachpflicht sollte bei Hechtbestand auch rein.
 

Kuper

Twitch-Titan
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Schau erstmal was euch das Land vorgibt.
Was die vorschreiben ist nach unten nicht aufzuweichen , ihr dürft nur verschärfen also die Schonzeit ausweiten und Angelarten verbieten usw. aber nicht zB die Schonzeit verkürzen oder ausgeschlossene Köder/ Angelarten auch nicht nur teilweise zulassen. Ihr dürft euch nur in diesem Rahmen bewegen.
Es sei denn das euer Vorstand zur Landesregierung geht und eine Änderung der Landesfischereiordnung erreichen könnte. Was ich nicht glaube.

Das meinte ich Eingangs mit der Frage, ob nicht der letzte Satz einfach gestrichen werden kann. Dann würden ja die gesetzlichen Schonzeiten gelten.
 

Luemmy

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Es wird so sein,
Wenn du nur ein kleines Schlupfloch lässt wird es Leute geben die es ausnutzen werden.
Und genau das Problem werdet ihr haben wenn es zb. Die Möglichkeit besteht mit Gummis auf Barsch oder Forelle zu fischen wenn Hecht und Zander noch Schonzeit haben.
An den Gewässern, an denen ich angel, gibt es kein generelles Spinnfischverbot. Es gelten die Schonzeiten für die jeweiligen Fischarten. Das klappt auch sehr gut.

Natürlich wird man immer Leute haben, die meinen sich über bestehende Regelungen hinweg zu setzen. Das hat man aber auch außerhalb dieses Spinnverbotes zb beim Thema Mindestmaß. So etwas wird man nie ganz verhindern können. Die Frage ist doch, warum müssen alle vernünftigen Angler unter den paar Typen leiden, die sich nicht dran halten? Ich bin einfach kein Freund von pauschalen Verboten, wenn es auch anders geht.

Jede Vorschrift macht nur Sinn, wenn sie kontrolliert wird und entsprechende Konsequenzen kommen (nicht nur drohen). Das spricht sich dann auch rum und zieht. Gerade in der Anfangszeit der Regeländerung muss dann verstärkt kontrolliert werden.

Man könnte ja auch ein Probejahr einführen. Versuch mit den neuen Regeln und wenn es völlig aus dem Ruder läuft, kehrt man halt zu dem Alten zurück.
 

Kuper

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Würde immer reinschreiben das Fische die geschont oder zu klein sind bei Verletzungen und Todesfall vergraben werden müssen. So gibt es schonmal keine Ausreden.
Forellen dürfen nur mit Einzelhaken ohne Widerhaken beangelt werden und in Zeitraum xyz nur Köder bis 10cm.
Stahlvorfachpflicht sollte bei Hechtbestand auch rein.
Werde ich mir merken, vielleicht aber die Formulierung des vergrabens gegen ein sofort schonend zurücksetzen tauschen.
 

Pingelig

Echo-Orakel
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OK ,entschuldige da hab ich wohl was überlesen. Ja natürlich, wenn die Landesfischereiordnung großzügiger ist und mehr zulässt wäre nur ein Satz nötig in eurer Satzung.: Es gelten die Bestimmungen zu den Schonzeiten der Landesfischereiordnung .
Ich denke damit wäre alles gesagt, das würde es euch sehr vereinfachen.
Was das ausnützen von Gesetzeslücken, Schlupflöchern usw angeht - glaub mir das geschieht immer und überall, so umfangreich kann man nicht formulieren, kontrollieren und einschränken. Wäre auch blöd weil es dann auch die ehrlichen unter den Anglern treffen würde.
 
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Tief im Westen...
Wie soll das funktionieren?
In einem Bach in dem es Forellen und Hechte gibt, darf man dann auch in der Hecht-Schon/Laichzeit mit 10-12cm Köder/Hardbaits fischen…

Merkt jeder selbst, oder?

Dann müsste man für die paar Wochen schon runter auf 3-4cm. Aber auch das ist ja ein Kompromiss.
 

Klausi

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Nun, Brandenburg hat Arten-Schonzeiten, d.h. Hecht darf vom 1.2. bis 31.3. und Zander vom 1.4. bis 31.5. (Rapfen bis 30.6.) nicht beangelt werden. Spinnangeln kann ich das ganze Jahr über. Beißt - was vorkommen kann - der Falsche an, ist er halt unverzüglich schonend abzuhaken und zurückzusetzen. Wenn er versehentlich "zu tief" geschluckt haben sollte, muß er auch zurück. Ein paar Krebse werden sich freuen... Man darf ihn sich jedenfalls nicht aneignen.
Ein Fischereiaufseher hat mir mal erzählt, er habe einen Angler mit 7 untermaßigen Zandern in der Tasche zur Anzeige gebracht. Dieser sei zu einer Strafe von 450 € verurteilt worden - wogegen er Berufung einlegte. Die nächste Instanz kasierte das Urteil sofort und verunteilte ihn zu 450 Tacken PRO untermaßigen Fisches. - Das nenne ich mal cool. Und: Schlupflöcher werden nicht nur von Anglern gesucht, auch von sonstigen Individuen, die sich am geltenden Recht vorbei Vorteile verschaffen wollen. Zum einen könnte Bildung helfen, zum anderen frißt Gier gerne Hirn und wenn die letzten Fische weg sind, wird das Geschrei sicher groß sein....
 

JvP

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Ich schreibe jetzt mal kurz meine Gedanken doof runter (sorry, wenn's langweilt):
Das Spinnfischverbot wird genau deshalb bestehen, weil man den geschonten Fischen kein 'Anbeißverbot' vermitteln kann - bedeutet, dem Verein ist es (oder war es mal) lieber, dass Barsche nicht mit Spinnködern beangelt werden können als dass versehentlich geschützte Fische gehakt werden. Verwirrender Weise wäre das Angeln mit totem Köderfisch ja noch erlaubt, oder?
Frage 1: Gab es für diese Priorisierung einen Grund und besteht dieser Grund noch? Falls nein: Passus einfach streichen.
Falls ja: Frage 2: Gibt es Spinnköder, die mit höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit nur Barsche zum Ziel haben? Antwort: Am ehesten kleine Creature Baits, oder Zeugs am NedRig. Bei kleinen Hardbaits, Spinnern, Blinkern etc. hätte ich schon Bedenken.
Frage 3: Kann man den spinnfischverbotsbegründenden (allein schon für dieses Wort hätte ich einen Doktortitel verdient) Sachverhalt möglicherweise anders sichern? Um das zu beantworten müsste man die Gründe kennen.

Nach all diesem Gesappel folgende Annahme:
Es weiß eigentlich niemand mehr, warum das Spinnfischen ursprünglich mal verboten wurde und ob der Grund dafür noch besteht. Deshalb kann man es - sofern in Einklang mit der LFVO - erlauben. Also den Satz streichen.
 

Munni

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Kleiner Beitrag von mir:
Hier is spinnfischen an einem Gewässer vom 1.1. Bis 31.5. Verboten.
Fliegenfischen nur in einer Größe bis 1 cm Abstand Schenkel zu spitze.

Ich halte ein Verbot vor allem während der Zander Schonzeit für gut.
(5 Monate fühlt sich grausam an, vor allem aufgrund weniger Aternativen)
 

fragla

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bei uns ist ab 15.02 bis 30.05 an den Mischgewässern Schonzeit ohne wenn und aber und das ist auch gut so. Je weniger Schlupflöcher um so einfacher. Ich habe die Erfahrung gemacht, das gerade in der kalten nassen Jahreszeit deutlich weniger kontrolliert wird als im Sommer bei schönen Wetter. Auch die "guten" Angler befinden sich hier in der Minderzahl und wie Klausi schon sagt, Gier frisst Gehirn und das schnell.
Um Barsche zu fangen hat man immer noch die Möglichkeit einen Wurm an zu bieten. Soll mit Pose auch spannend sein.
Ich verstehe diese Grundsatzdiskussion nicht, warum man die Bestimmungen vom Land unterwandern möchte?
Denk doch einfach mal auch an die anderen Fische die während der Laichzeit belästigt, verangelt oder abgeschlagen werden.
Nur um weiter Barsche angeln zu können werden andere Fische in Mitleidenschaft gezogen, was für die Nachhaltigkeit möglicherweise Konsequenzen hat.
Ich würde auch gern das Ganze Jahr auf Raubfisch angeln aber wie schaut es dann in ein paar Jahren aus?
 

dietmar

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Lüneburg....wir reden also von Fließgewässern in denen auch Meerforellen, Bachforellen, vielleicht auch Äschen vorkommen? Dann würde ich den Teufel tun und diese Fische zum Abschuß frei geben. Denn genau das wird passieren. Oh, die Forelle hatte so tief geschluckt, die mußte ich abschlagen. Es gibt schlicht keine Möglichkeit dies zu verhindern außer einem Verbot der Spinnfischerei in dieser Zeit.
 

Uidu

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Warum nicht einfach kein Kunstköderverbot aber eine Vorgabe zur Größe (in dem Fall bis 4 oder 5cm) des Kunstköders bis 30.4? Risiko bleibt bestehen für einen Beifang..

Keiner der Verbände schreibt ein generelles Kunstköderverbot vor, lediglich die Schonzeit.

Generell macht ohnehin jeder was er möchte und es gibt beide Seiten zum Thema Schonzeit. In Niederbayern geht’s dieses Jahr sogar bis 30.6 … Sinnvoll? Ich bezweifle es, sind einfach zu viele verschlossene Senioren im Verband, das tut einem „wachsenden Sport“ nur bedingt gut.
 
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ricardokaka

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Werde ich mir merken, vielleicht aber die Formulierung des vergrabens gegen ein sofort schonend zurücksetzen tauschen.
Ja klar, aber wenn die nicht released werden können. Das sagen viele um Fische die zu klein oder geschont sind mitzunehmen.
Bei uns funktioniert das ganz gut, dazu noch obere und untere Schonmaße.
Alles was zu klein oder geschont ist und den release nicht überlebt, muss vergraben werden. So besteht nicht die Möglichkeit dass Leute einfach untermaßige, oder geschonte mitnehmen.
 
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Kuper

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Vielen dank erstmal allen die sich hier beteiligt haben.
Mit allen meine ich ausdrücklich auch diejenigen, die einer Veränderung bzw. einer Lockerung skeptisch gegenüber stehen.
Ich will hier nochmal erwähnen, dass es nicht mein Ziel ist Fische in ihrer Schonzeit zu beangeln. Unsere Gewässerordnung gilt nur gerade für sämtliche Vereinsgewässer identisch. Vom Karpfenteich mit Barschbestand bis hin zur Elbe. Hier würde ich mir eine Differenzierung wünschen.
Richtig ist, wie Ditmar schreibt, das wir auch über ein Fließgewässer mit Meer- und Bachforellen sprechen. Für diese gilt jedoch ein generelles Fangverbot, sofern kein Besatz stattfindet. (Über die Auswirkungen von Besatzmaßnamen will ich hier nicht weiter diskutieren.)
Mit der Formulierung zum Abschuss frei geben kann ich jedoch nicht mitgehen und ich verstehe nicht ganz wie du darauf kommst.
Ich habe jetzt mal einen Text neu formuliert und stelle ihn hier gleich rein.
 

Kuper

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VII. Geschützte Arten, Mindestmaße und Maßnahmen
1. Mindestmaße / Schonzeiten
Grundsätzlich gelten die Schonzeiten aus dem niedersächsischen Fischereigesetz. Weitergehende
Schonzeiten für Fried‐ und Raubfische sind dem jährlichen Fischereierlaubnisschein zu entnehmen.
Fische die geschont sind oder nicht das Mindestmaß (bei gelegenheit könnte man auch direkt über ein Entnahmefenster nachdenken) ererichen, sind augenblicklich wieder dem Gewässser zuzuführen.
Dies gilt auch für verangelte Fische (Schließen von Schlupflöchern).
Forellen dürfen nur mit Schonhaken beangelt werden. Da es in der Illmenau einen gesunden Hechtbestand gibt, ist das verwenden eines Stahlvorfachs- oder einer anderen Hechtsicheren alternative( Hardmono ab 0.9mm), pflicht.
Die Länge ist von der Kopfspitze bis zum äußeren Ende der Schwanzspitze zu messen.
Der Fang ist einem Zustand aufzubewahren, der die Kontrolle des Mindestmaßes zulässt.
Das angeln mit totem Köderfisch ist während der Hechtschonzeit und Zanderschonzeit verboten.

In Meinen Augen habe ich hier die meisten eurer Anmerkungen berücksichtigt?!
 
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