Hi,
man sollte erstmal 2 Dinge unterscheiden, die gerne vermischt werden. Handelt es sich um einen Gewährleistungsfall (innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf/Erhalt) oder einen Garantiefall? Bei ersterem sind die Regeln klar. Gewährleistungspflichtig ist der Verkäufer, nicht der Hersteller oder der Vertrieb. Welche Abmachungen es zwischen Händler und Vertrieb gibt, braucht euch nicht zu interessieren. Kommt es zum Gewährleistungsfall, so hat der Verkäufer 2 Wochen Zeit diesen zu "regeln". Passiert nach zwei Wochen nichts, so kann man dem Verkäufer schriftlich eine Frist von einer weiteren Woche einräumen. Danach sieht der Gesetzgeber neue Ware oder eine Erstattung des Kaufpreises vor. Sprüche wie "der Hersteller hat sich noch nicht gemeldet" sind völlig belanglos und unbedeutend. Die Gewährleistung ist Sache des Verkäufers!!! Ist es ein Garantiefall, dann sind die jeweiligen Garantiebdingungen der Rahmen.
Petri, Dietmar