Ja, denn Sie wird für auf Ware gewährt und nicht für den Käufer.
Kaufbeleg vorausgesetzt, natürlich. Selbst ohne gilt die Gewährleistung, aber der beanspruchte Händler kann die Gewährleistung ablehnen, da Du nicht nachweisen könntest, dass bei ihm gekauft wurde. Macht man den Anspruch beim Hersteller geltend (i.d.R. erstes Jahr nach Kauf Gewährleistung über den Händler, zweites Jahr Garantie per Hersteller, Nachbesserungsoptionen mal ausser acht ..). Den Hersteller dürfte der Beleg nur interessieren, da er den Zeitraum ermitteln möchte, in dem er in der Pflicht steht.