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PhilippPDM

Finesse-Fux
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Wollte mal fragen ob die gesetzlich vorgeschriebende Garantie auch beim 2. Besitzer noch gilt?
 

alexace

Bigfish-Magnet
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Ort
:...:...:...:...:....:...:...:...:...:...:
Ja, denn Sie wird für auf Ware gewährt und nicht für den Käufer.
Kaufbeleg vorausgesetzt, natürlich. Selbst ohne gilt die Gewährleistung, aber der beanspruchte Händler kann die Gewährleistung ablehnen, da Du nicht nachweisen könntest, dass bei ihm gekauft wurde. Macht man den Anspruch beim Hersteller geltend (i.d.R. erstes Jahr nach Kauf Gewährleistung über den Händler, zweites Jahr Garantie per Hersteller, Nachbesserungsoptionen mal ausser acht ..). Den Hersteller dürfte der Beleg nur interessieren, da er den Zeitraum ermitteln möchte, in dem er in der Pflicht steht.
 

schwarze-kerze

Finesse-Fux
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Ist aber nicht ganz richtig.Bei einigen grossen Rutenherstellern heisst es nur für den Erstbesitzer !
 

kleineFische

Echo-Orakel
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harry87 schrieb:
Wollte mal fragen ob die gesetzlich vorgeschriebende Garantie auch beim 2. Besitzer noch gilt?
Gesetzlich vorgeschriebene Garantien sind was anderes als zusätzliche freiwillige Herstellergarantien (z.B. Greys), die auf den Erstbesitzer begrenzt sind.
:arrow: Die gesetzlich vorgeschriebenen Garantien gelten auch für Zweitbesitzer.

So habe ich das zumindest verstanden. :D
 

Eric1987

Echo-Orakel
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Also gestzlich ist das so festgelegt....

die Garantie ist an 2 oder 3 übertragbar, da der Artikel Garantie erhält und das ist personenunabhängig.

allerdings muss ein beleg bzw quittung oder rechnung besitzen um die garantieansprüche geltend zu machen sowohl beim verkäufer als auch beim hersteller.


die gesetzlichen 2 jahre garantie erhält das produkt....
 

mabu80

Gummipapst
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schwarze-kerze schrieb:
Ist aber nicht ganz richtig.Bei einigen grossen Rutenherstellern heisst es nur für den Erstbesitzer !

Das gilt nur für deren "lenenslange" Garantie. das heißt deine gesetzlichen 2 Jahre hast immer( und jeder), natürlich nur bei Vorlage von der Quittung/Beleg.
Die erweiterte Garantie gilt nur für den Erstbesitzer, welcher sich ja auf die Rute anmelden muss...
 

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