janfischt schrieb:Als Berliner habe ich einen brandenburger FS. Der ist selbstverständlich in Brandenburg gültig, sowie in allen anderen Bundesländern. Nur in Berlin nicht.
Darüber lässt sich durchaus diskutieren. Es steht hier die Frage im Raum, wie "zuständige Fischereibehörde" (i.d.R. der erste Absatz des jeweiligen Landesfischereigesetzes) zu interpretieren ist. Für den Geltungsbereich des Gesetzes oder für den Fischereischeininhaber? Bei Ersterem gäbe ich Dir Recht, für Letzteres gälte meine Aussage.
Ich tendiere jedoch dazu, "zuständig" auf den Fischereischeininhaber zu deuten, also wohnortbezogen. Denn die Fischereibehörden sitzen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, was nun bei einer gewässerbezogenen Zuständigkeit bedeuten würde, dass innerhalb eines Bundeslandes mehrere Fischereischeine - nämlich die der jeweilig zuständigen Fischereibehörde - erforderlich wären. Was aber nicht der Fall ist.
Aber ich kann auch vollkommen daneben liegen.