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Wolf

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janfischt schrieb:
Als Berliner habe ich einen brandenburger FS. Der ist selbstverständlich in Brandenburg gültig, sowie in allen anderen Bundesländern. Nur in Berlin nicht.

Darüber lässt sich durchaus diskutieren. Es steht hier die Frage im Raum, wie "zuständige Fischereibehörde" (i.d.R. der erste Absatz des jeweiligen Landesfischereigesetzes) zu interpretieren ist. Für den Geltungsbereich des Gesetzes oder für den Fischereischeininhaber? Bei Ersterem gäbe ich Dir Recht, für Letzteres gälte meine Aussage.

Ich tendiere jedoch dazu, "zuständig" auf den Fischereischeininhaber zu deuten, also wohnortbezogen. Denn die Fischereibehörden sitzen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, was nun bei einer gewässerbezogenen Zuständigkeit bedeuten würde, dass innerhalb eines Bundeslandes mehrere Fischereischeine - nämlich die der jeweilig zuständigen Fischereibehörde - erforderlich wären. Was aber nicht der Fall ist.

Aber ich kann auch vollkommen daneben liegen.
 

janfischt

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Wolf schrieb:
janfischt schrieb:
Als Berliner habe ich einen brandenburger FS. Der ist selbstverständlich in Brandenburg gültig, sowie in allen anderen Bundesländern. Nur in Berlin nicht.

Darüber lässt sich durchaus diskutieren. Es steht hier die Frage im Raum, wie "zuständige Fischereibehörde" (i.d.R. der erste Absatz des jeweiligen Landesfischereigesetzes) zu interpretieren ist. Für den Geltungsbereich des Gesetzes oder für den Fischereischeininhaber? Bei Ersterem gäbe ich Dir Recht, für Letzteres gälte meine Aussage.

Ich tendiere jedoch dazu, "zuständig" auf den Fischereischeininhaber zu deuten, also wohnortbezogen. Denn die Fischereibehörden sitzen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, was nun bei einer gewässerbezogenen Zuständigkeit bedeuten würde, dass innerhalb eines Bundeslandes mehrere Fischereischeine - nämlich die der jeweilig zuständigen Fischereibehörde - erforderlich wären. Was aber nicht der Fall ist.

Aber ich kann auch vollkommen daneben liegen.

Du liegst vielleicht nicht daneben, sondern nur noch nicht ganz drauf.^^

Als juristischer Laie werde ich mich aber lieber nicht zu weit aus'm Fenster lehnen. Nur soviel:

Die Landesfischereigesetze berücksichtigen den Zusammenhang zwischen Hauptwohnsitz und Fischereischein anscheinend nur, wenn ihnen sonst die Fischereiabgabe entgeht.

Im brandenburger Fischereigesetz liest sich das z.B. so:
(5) Gültige Fischereischeine anderer deutscher Bundesländer, die dem Fischereischein gemäß
§ 17 Abs. 1 Nr. 2 gleichstehen, gelten auch im Land Brandenburg, es sei denn, der Inhaber hat
seinen ständigen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes.

Zum Vergleich mal was aus dem Berliner Gesetz:
(4) Fischereischeine anderer Bundesländer, die dem Fischereischein A oder dem
Jugendfischereischein gleichstehen, gelten auch im Land Berlin, es sei denn, der Inhaber hat
seinen ständigen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes.

Gruß
 

Wolf

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Hallo,

die Argumentation hatte ich auch in dem Sinne verstanden. Nur heißt es z.B. im brandenburgischen Gesetz:

BbgFischG schrieb:
§ 17 Fischereischeine

(1) Die Ausübung der Fischerei bedarf der Genehmigung (Fischereischein) durch die zuständige Fischereibehörde. Diese wird erteilt:

- für Berufsfischer zur Ausübung des Fischfangs mit allen zugelassenen Fischfanggeräten;
- für Angler zur Ausübung des Fischfangs mit Angelgeräten.

M.E. ist also die Frage, welche Form der Zuständigkeit gemeint ist. Das ist der Punkt, den ich oben erläutert habe.

Im berliner Gesetz findet sich das übrigens nicht so formuliert, sondern konkret auf das Fischereiamt bezogen. Hier käme somit für Personen mit einem Wohnsitz außerhalb Berlins dann nur der von Dir zitierte Absatz zum tragen, wonach also ein Bayer auch einen gültigen niedersächsischen Fischereischein haben könnte - was aber wiederum gar nicht ginge, weil das niedersächsische Fischereigesetz die Ausgabe von Fischereischeinen nur an in Niedersachsen gemeldete Personen zulässt... Naja, so hat wohl jedes Gesetz seine Tücken :lol:

Grüße,

Wolf
 

Bluenight

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Ich z.b. habe einen Niederächsichen FS da ich zum Zeitpunkt wo ich Ihn gemacht hatte dort gelebt habe das war zu meiner Jugendzeit. Nun bin ich vor 5 Jahren nach Sachsen gezogen und bin immer noch in dem Besitz des Niedersächsischen da dieser ein Leben Lang gültig ist. Der alte Wohnort darf nur nicht gegen den neuen ausgetauscht werden . Somit brauche ich mir keinen Sächsischen zulegen.
Aber wenn ein Neuling seinen FS beantragt dann muss der Wohnort auch dort in dem Bundesland liegen wo er Ihn beantragt.

Allerdings besteht in Niedersachsen eh keine FS Pflicht denn dort reicht auch das Prüfungszeugnis welches man nach bestandener Prüfung ausgehändigt bekommt, Natürlich auch für immer das jeweilige Gewässer den Erlaubnisschein.
 

Wolf

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Das ist aber auch wieder eine - im Übrigen mal wirklich bürgerfreundliche und unbürokratische - Sonderregelung von Sachsen.

SächsFischG schrieb:
§ 20 Fischereischeinpflicht
(1) Wer die Fischerei ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen, diesen bei sich führen und auf Verlangen der Fischereiaufsicht zur Einsichtnahme vorzeigen. Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen bedürfen eines Fischereischeins der Fischereibehörde. Wird der Hauptwohnsitz in den Freistaat Sachsen verlegt, bleiben die in anderen Bundesländern ausgestellten Fischereischeine im bisherigen Umfang gültig.

Aber solange Fischereiabgaben in den Ländern erforderlich sind, wird man wohl vergeblich auf die flächendeckende Einführung dieser Regelung warten können.

Unter dem Strich bleibt also: immer ins jeweilige Fischereigesetz des Landes gucken. Und Jan liegt mit seiner Aussage hoffentlich häufiger richtig, als ich mit meiner :wink:
 

Bluenight

Nachläufer
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Die Fischereiabgaben sind überall unterschiedlich irgendwo sind die doch aus dem Stehgreif daher gegriffen.... um die Länderkassen zu füllen. Ich bin der Meinung das ein FS so wie ein Führerschein ist und so auch seine Gültigkeit bis Lebensende haben sollte im ganzen Land und nicht nur in einem Bundesland. Unabhängig von Wohnort und Prüfungsort oder auszustellende Behörde, aber darauf das es ein Einheitliches Fischereigesetz gibt können wir wohl lange warten.
 

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