Fischwilderei - Angeln ohne erfroderliche Angelkarte

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AAK76

Bibi Barschberg
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Hallo zusammen,

ich war an einer der großen Seen in Berlin angeln und habe leider einen Fehler begangen. Leider habe ich an einer privatisierten Bucht geangelt, auf der Angelkarte ist dies angegeben. Dumm von mir anzunehmen, dass die verbotenen Bereiche abgelegen vom See sind, das gestehe ich ein.

Nun habe ich einen Brief von der Polizei erhalten um eine Aussage abzugeben. Würdet ihr mir empfehlen, meinen Fehler zu gestehen oder sollte ich einen Anwalt heranziehen?
Wie hoch wird die Strafe nach eurer Erfahrung ausfallen. Diesen Hobby führe ich erst seit einem Jahr aus und war noch nie in meinem Leben straffällig.

Beste Grüße
 

Jochen_Emsi

Gummipapst
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Hallo zusammen,

ich war an einer der großen Seen in Berlin angeln und habe leider einen Fehler begangen. Leider habe ich an einer privatisierten Bucht geangelt, auf der Angelkarte ist dies angegeben. Dumm von mir anzunehmen, dass die verbotenen Bereiche abgelegen vom See sind, das gestehe ich ein.

Nun habe ich einen Brief von der Polizei erhalten um eine Aussage abzugeben. Würdet ihr mir empfehlen, meinen Fehler zu gestehen oder sollte ich einen Anwalt heranziehen?
Wie hoch wird die Strafe nach eurer Erfahrung ausfallen. Diesen Hobby führe ich erst seit einem Jahr aus und war noch nie in meinem Leben straffällig.

Beste Grüße
Mir wird folgendes nicht ganz klar: ist der Brief Folge einer Kontrolle vor Ort?
 

AAK76

Bibi Barschberg
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Genau, ich wurde von der Wasserpolizei kontrolliert.
 

YaPh

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Du hast einen Fehler gemacht. Steh dazu.
Du wirst schon nicht in Haft müssen.
Absolut.
Letztlich wird das Verfahren wegen Minderwertigkeit eingestellt.
In Zukunft einfach an die Regeln halten bzw. im Vorfeld über die Regeln informieren.
Wissen ist macht..;-)
 

dietmar

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In der Regel wird das Verfahren (leider) eingestell, sofern der Fischreirechtsinhaber nicht klagt. Es läuft dann auf eine Ordnungswidrigkeit hinaus. Ob dir dann das Ordnungsamt einen Bescheid für ein Ordnungsgeld schickt, ist (leider) auch sehr fraglich. In der Regel sind die völlig überlastet und wollen nicht noch mehr Arbeit. Soviel zum Thema Rechtsstaat.

Im einfachen Fall ist es Angeln ohne Erlaubnis. Hast du dabei Fische dem Wasser entnommen, ist es Fischwilderei. Es macht dann auch noch einen Unterschied ob du in einem "einfachen Gewässer" oder einer Bundesschifffahrtsstraße erwischt wurdest. Im Falle des Offlummer Lochs am Rhein in NRW, einem mit dem Rhein verbundenen See, welcher bei Großzanderanglern früher sehr beliebt war, kostete das sich erwischen lassen früher 500 €.
 
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Bonobo291

Finesse-Fux
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Steh einfach dazu und gut ist. Was soll schon, außer einer geringen Geldstrafe, passieren?! Wie hier bereits erwähnt ist es "nur" Angeln ohne Erlaubnis und keine Fischwilderei.
 

flax98

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Ich kann mich natürlich irren, aber nach meinem Kenntnisstand ist das durchaus Fischwilderei...
Ja stimmt, wie aber schon von anderen vorab geschrieben, bekommt man in der Regel einen erhobenen Zeigefinger, packt ein paar Kröten ins Sparschwein der Behörde und der Fall ist erl.
Nur nochmal erwischen lassen würde ich mich nicht
 

Bonobo291

Finesse-Fux
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Ich kann mich natürlich irren, aber nach meinem Kenntnisstand ist das durchaus Fischwilderei...
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es einen Unterschied macht, ob man "nur" beim Angeln ohne Erlaubnis erwischt wird, oder aber zusätzlich Fische entnommen hat und diese bei der Kontrolle sichergestellt werden.
Kann mich aber auch irren. Kommt wahrscheinlich auch aufs Bundesland an.
Es ist aber definitiv ein Unterschied ob man einen Fischereischein besitzt und ohne gültige Erlaubnis fischt, oder ohne Fischereischein (d.h. ohne Kenntnisse) einfach angelt.
Ersteres ist eine Straftat, da davon ausgegangen wird, dass man es als Besitzer eines Fischereischeins besser wissen sollte, zweites ist nur eine Ordnungswidrigkeit.

Nichtsdestotrotz sollte man dazu stehen, wenn man einen Fehler gemacht hat.
 
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benwob

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Aus dem StGB:

IMG_20230905_094323.jpg

Denke das es evtl. nur für das Strafmass eine Rolle spielt, ob schon Fisch entnommen wurde.

Ansonsten sind viele andere Faktoren sicher auch wichtig.
War die "Tat" mit Vorsatz? War der private Gewässerteil klar erkennbar?
Da können Feinheiten in Äusserungen schon einen Unterschied machen.

Natürlich wird sowas oftmals wegen Geringfügigkeit eingestellt oder Strafen fallen recht niedrig aus.
Gibt aber auch Urteile mit recht hohen Strafen, wenn auch selten.

Am besten kann einen da aber ein Anwalt weiterhelfen, der sich mit Fischereirecht auskennt.
 

Oderhavel

Gummipapst
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Ich habe vor ungefähr 15 Jahren mal ohne gültige Gewässerkarte geangelt.
Ich war in Besitz des Fischereischeines und einer Erlaubniskarte für das Gewässer. Nur an dem Abschnitt an dem ich war durfte ich nicht Angeln. Das war aber schwer ersichtlich.
Ich musste damals 75 Euro Strafe bezahlen. Dein Fall scheint ja recht ähnlich zu sein.
 

YaPh

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Ich würde erstmal die Füße still halten und abwarten was passiert.
Im Moment ist noch nicht mal klar was nun genau ansteht und ein Anwalt kann das auch nicht rückgängig machen.

Ich wurde vor vielen vielen Jahren mal beim Angeln im NO Kanal in Kiel ohne gültige Kanal Karte kontrolliert.
Ich hatte keine Karte weil ich es wirklich nicht wusste.
Ich habe das auch so in der Stellungnahme zugegeben und geschildert..am Ende wurde alles wegen Geringfügigkeit eingestellt.
 

yoshi89

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Aus dem StGB:

Anhang anzeigen 263454

Denke das es evtl. nur für das Strafmass eine Rolle spielt, ob schon Fisch entnommen wurde.

Ansonsten sind viele andere Faktoren sicher auch wichtig.
War die "Tat" mit Vorsatz? War der private Gewässerteil klar erkennbar?
Da können Feinheiten in Äusserungen schon einen Unterschied machen.

Natürlich wird sowas oftmals wegen Geringfügigkeit eingestellt oder Strafen fallen recht niedrig aus.
Gibt aber auch Urteile mit recht hohen Strafen, wenn auch selten.

Am besten kann einen da aber ein Anwalt weiterhelfen, der sich mit Fischereirecht auskennt.
Kommt es nicht auch noch drauf an ob offenes oder geschlossenes Gewässer-System? Offen = fischwilderei, geschlossen = Diebstahl (in diesem Fall versuchter)? Keine Ahnung was es für ein See war, könnte aber evtl dann zu geschlossenem System zählen…
 

tzrrl

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Er hat ja jetzt wahrscheinlich keine Kisten voller abgeschlagener Zander neben sich stehen gehabt.
Es ist ja auch eine privatisierte Bucht - vielleicht proaktiv auf den Pächter zu gehen und die Sache erklären?
 

PikeHunter81

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In Deutschland muss sich niemand selbst belasten. Ich würde an deiner Stelle aufgrund einer evtl. drohenden Vorstrafe wg. Fischwilderei die Aussage verweigern / keine Angaben machen und sehen, was passiert oder direkt einen Anwalt einschalten.
 

El-Cattivo

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Ich bin mir ziemlich sicher, dass es einen Unterschied macht, ob man "nur" beim Angeln ohne Erlaubnis erwischt wird, oder aber zusätzlich Fische entnommen hat und diese bei der Kontrolle sichergestellt werden.
Kann mich aber auch irren. Kommt wahrscheinlich auch aufs Bundesland an.
Es ist aber definitiv ein Unterschied ob man einen Fischereischein besitzt und ohne gültige Erlaubnis fischt, oder ohne Fischereischein (d.h. ohne Kenntnisse) einfach angelt.
Ersteres ist eine Straftat, da davon ausgegangen wird, dass man es als Besitzer eines Fischereischeins besser wissen sollte, zweites ist nur eine Ordnungswidrigkeit.

Nichtsdestotrotz sollte man dazu stehen, wenn man einen Fehler gemacht hat.
Ich kürze mal ab. Hin wie auch her, es ist Fischwilderei.
 

Fifi 68

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Ich würde da mal abwarten. Da bekommst du Post. Und dann sieht man weiter.
Ich denke mit 35€ Biste dabei.
 

Sir FishALot

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Wie @benwob schrieb fällt es laut StGB unter Fischwilderei. Allerdings ist das Strafmaß sehr flexibel. Kein Fisch entnommen und dir blüht, wenn überhaupt, die Mindeststrafe. Es ist wahrscheinlicher diese dann auch zu bekommen, wenn du keine Aussage abgibst. Schilderst du dein Vergehen wie oben beschrieben, zeigst Einsicht und es ist dein erstes derartiges Vergehen, hast du die Möglichkeit mit einer Verwarnung (inkl. Verwarngeld) oder Ordnungswidrig davon zu kommen. Somit wäre es dann keine Straftet mehr und gibt auch keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Hängt alles auch immer ein wenig von der Stimmung des zuständigen Sachbearbeiters ab...
Zur Sicherheit kann man immer einen Anwalt fragen. An sich kannst du aber halbwegs entspannt an die Sache ran gehen
 
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