Fischereischein auf Lebzeit.. aber was ist bei Umzug in anderes Bundesland?

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Reddevelx

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Bei mir steht gerade die Verlängerung des Fischereischeins an.
Da ich mal wieder in den 5 Jahren umgezogen bin und ich wieder 35Euro Bearbeitungsgebühr für die Neuaustellung im neuen Bundesland zahlen muss stellt sich mir schon die Frage ob ich nicht den auf Lebzeit mache.
Da ich aber sehr wahrscheinlich in einem Jahr wieder Umziehe, eventuell auch wieder in ein neues Bundesland, stellt sich die Frage nach der Gültigkeit..
Ich habe gelesen dass es da Probleme geben könnte wenn der Wohnsitz z.B. in Sachsen Anhalt ist aber der Schein in Bayern ausgestellt wurde.
 

LazyS

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Also ganz genau rechtlich weiß ich es auch nicht. Als ich nach Sachsen-Anhalt gezogen bin und einen Schein aus BW hatte, wurde mir gesagt, dass der - wenn ich den Hauptwohnsitz in SA habe - nur bis Ende des Umzugsjahres gilt. Danach muss man ihn umschreiben lassen. Bei mir war es so, dass meiner aus BW dann eh ablief und ich eben einen neuen in SA beantragt habe, insofern lief das alles recht einfach. Angaben ohne Gewähr, wurde mir da im Verein und der Fischereibehörde so gesagt.

Dass man bei Hauptwohnsitz in einem Bundesland auch den Schein aus diesem Bundesland haben muss, ist, glaube ich, in allen Bundesländern so. Ob er bis Ende des Jahres oder bis Ende der Gültigkeit noch gilt, hängt evtl vom Land ab. Und ob lebenslange Scheine überhaupt in Bundesländern umgeschrieben werden können, in denen es diese gar nicht gibt, weiß ich nicht.
 

Reddevelx

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Also ich bin schon viel Umgezogen und hatte oft noch 3-4Jahre den Schein aus dem letzten Bundesland. Da hat noch nie einer was hinterfragt.Auf die Idee, der könnte nicht mehr gültig sein wäre ich gar nicht gekommen.
Das würde ja den Sinn eines lebenslangen Fischereischeins völlig untergraben. Lebenslang ja, aber umziehen darfst in deinem Leben nicht?
 

Stefan_M

Bigfish-Magnet
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Lebenslang ja, aber umziehen darfst in deinem Leben nicht?

Klar darfst du umziehen ... nur nicht in ein anderes Bundesland! :grimacing:

Das würde ja den Sinn eines lebenslangen Fischereischeins völlig untergraben.

Fischereirecht ist Ländersache. Das regelt jedes Bundesland selbst. Da liegt der Hund begraben. Neues Bundesland, neue Regeln ... musst dich also jedes Mal wieder neu informieren. :rolleyes:
 

Reddevelx

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Gibts da ne rechtlich verbindende Aussage dazu? noch kann ich die lebenslange Ausstellung eventuell verhindern :fearscream:
 

LazyS

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Ich habe mir grade mal beispielhaft die Verordnungen von Bayern und Sachsen-Anhalt dazu durchgelesen. Da steht auch drin, was in dem von @schlotterschätt verlinkten Dokument steht. Einige Infos in dem Dokument sind allerdings nicht aktuell, z.B. der sächsische Fischereischein gilt mittlerweile lebenslang. Also am besten noch mal genau die Verordnung des jeweiligen Bundeslandes lesen, in das ein Umzug in Frage kommt (heißen meist soetwas wie "Verordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes").

Edit: Was aber mit einem Schein, bei dem man die lebenslange Fischereiabgabe bezahlt hat, passiert, wenn man in ein Bundesland zieht, in dem es eine lebenslange Fischereiabgabe gar nicht gibt und das ein Umschreiben des Fischereischeins nach Umzug verlangt, weiß ich auch nach dem Lesen der Verordnungen nicht.
 

DurtyPerch

Finesse-Fux
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Als ich aus S-H nach M-V gezogen bin, wollte ich meinen Schein hier in Rostock verlängern mit einer neuen Jahresmarke. Da wurde mir gesagt, dass ich einen Schein aus M-V bräuchte, da hier ja mein Hauptwohnsitz sei. Den könne ich aber nicht einfach beim Hafen- und Fischereiamt beantragen, sondern ich müsse mir vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei erst bescheinigen lassen, dass mein die Fischereischeine in MV und SH gleichwertig seien ... Mit der Bestätigung konnte ich dann endlich einen neuen beantragen... Da wurde mir auch gesagt, dass ich das eigentlich innerhalb von drei Monaten nach dem Umzug hätte zun müssen ...
 

Reddevelx

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Hm.. klingt doch gut.. also darf ich nur nicht nach Hamburg oder Berlin ziehen. Alle anderen "schreiben um" oder lassenteilweise auch direkt bis zum Ablaufdatum (also Lebenslang) weiter gelten.. bzw. Baden W. schreibt auch nach 2 Jahre ist Schluss.
 
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Yoshi

BA Guru
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die Maus...
Mir wurde vor 4 Jahren von der unteren Fischereibehörde in Halle gesagt, dass der lebenslange Fischereischein nur gültig sei, während mein Wohnsitz in S-A liege, und dass ich bei Umzug in ein anderes Bundesland einen neuen Schein erwerben und ggf zahlen müsste... Alle 5 Jahre nervt der Kram...
 

Old-Tom

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Es gibt keine lebenslange Fischereiabgabe.In BRB entweder 1Jahr oder 5Jahre.
Der Schein an sich gilt wohl Lebenslang.
 

Reddevelx

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Danke @Machete, @schlotterschätt , ist leider auch nicht mehr aktuell.
Z.B. in BW gelesen "nur bis ende des Kalenderjahres nach Wohnsitz ummelden"
Bedeutet leider, die Fischereiabgabe auf Lebenszeit zu bezahlen sollte man sich gut überlegen und kann nach hinten losgehen.
 

LazyS

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Es gibt keine lebenslange Fischereiabgabe.In BRB entweder 1Jahr oder 5Jahre.
Der Schein an sich gilt wohl Lebenslang.

In Bayern gibt es eine lebenslange Fischereiabgabe. In Sachsen gibt es nur noch den lebenslangen Fischereischein, die Fischereiabgabe wurde da abgeschafft. Insofern ist ein Fischereischein auch nicht mit weiteren Gebühren verbunden, nachdem ich ihn einmal bezahlt habe.
 

Maggus

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Danke @Machete, @schlotterschätt , ist leider auch nicht mehr aktuell.
Z.B. in BW gelesen "nur bis ende des Kalenderjahres nach Wohnsitz ummelden"
Bedeutet leider, die Fischereiabgabe auf Lebenszeit zu bezahlen sollte man sich gut überlegen und kann nach hinten losgehen.

Für mich neu und Du hast absolut recht, allerdings:

Nachdem ich im KVR in München bei jeder Verlängerung wie ein lästiger Bittsteller und unerwünscht behandelt vorkam war es mir jedes Geld der Welt wert nie wieder dorthin zu müssen.
 

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