Zanderfreak42
Nachläufer
- Registriert
- 15. Dezember 2007
- Beiträge
- 23
- Punkte Reaktionen
- 0
- Alter
- 59
Hallo ich angele an der Weser und habe da ein kleines Problem.
Mein Angelplatz befindet sich innerhalb eines Wasserschifffahrtamtgelände.
Laut meines Angelscheines darf ich dort angeln.Ich werde aber jedes mal
zum verlassen meines lieblingsplatzes aufgefodert.
Jetzt mein frage
Wie sieht das rechtlich aus, darf ich angeln oder darf ich nicht angeln ?
Noch eine frage kann ich Strafrechtlich (Hausfriedensbruch) belangt werden , wenn ich das Gelände betrete ?
Danke das waren meine Fragen
Mein Angelplatz befindet sich innerhalb eines Wasserschifffahrtamtgelände.
Laut meines Angelscheines darf ich dort angeln.Ich werde aber jedes mal
zum verlassen meines lieblingsplatzes aufgefodert.
Jetzt mein frage
Wie sieht das rechtlich aus, darf ich angeln oder darf ich nicht angeln ?
Noch eine frage kann ich Strafrechtlich (Hausfriedensbruch) belangt werden , wenn ich das Gelände betrete ?
Danke das waren meine Fragen