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Zanderfreak42

Nachläufer
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Hallo ich angele an der Weser und habe da ein kleines Problem.
Mein Angelplatz befindet sich innerhalb eines Wasserschifffahrtamtgelände.
Laut meines Angelscheines darf ich dort angeln.Ich werde aber jedes mal
zum verlassen meines lieblingsplatzes aufgefodert. :cry:

Jetzt mein frage

Wie sieht das rechtlich aus, darf ich angeln oder darf ich nicht angeln ?

Noch eine frage kann ich Strafrechtlich (Hausfriedensbruch) belangt werden , wenn ich das Gelände betrete ?

Danke das waren meine Fragen
 
D

denyo

Gast
Nur weil du die Weser in diesem Abschnitt befischen darfst, heisst das noch lange nicht, dass du Betriebsgelände oder private Gelände betreten darfst.
Das ist überall so!

Gruß
Denyo
 

todo bien

Barsch Vader
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Recht hast du

aber wie sieht es hiermit aus:
Uferangeln ist in einem bestimmten Bereich verboten. Heißt es das ich da also mit der Wathose im Wasser stehend fischen dürfte???
 
D

denyo

Gast
Ja, theoretisch schon oder vom Boot aus, wenn erlaubt. Es ist auch immer eine Frage des Versicherungsschutzes (Hört sich blöd an, ist aber so).
 
D

denyo

Gast
Wenn du ein abgesperrtes Gelände betrittst und dir etwas zustößt, kann der Eigentümer unter Umständen dafür haftbar gemacht werden. Auch wenn du das Gelände illegal betreten hast. Darauf haben die keinen Bock.
 

todo bien

Barsch Vader
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ne ich Lauf ja im Wasser drum herum, bis ich dann am Angelplatz bin

Bei uns gibts nen See da ist so gut wie alles gesperrt für Angler(Schlösserstiftung und so) aber wenn ich an ner Stelle wo man darf...rein gehe und aufm Wasserweg da hin marschiere ;)
 

alexace

Bigfish-Magnet
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:...:...:...:...:....:...:...:...:...:...:
@ Zanderfreak42

Dein Problem wird u.a. hier: http://www.landesanglerverband-berlin.de/modules.php?name=PDF&aid=41&art=Artikel
aus berliner Sicht angesprochen. Google mal ...

Ich denke aber, dass das Betreten nicht jedes Grundstückes als Inhaber einer Angelscheines gleich dem Uferbetretungsrecht ist, dass scheinbar unterschiedlich pro Region und Fischereigesetz gehandhabt wird.

Eines ist aber Fakt: Ein Recht ist dadurch definiert, dass es einklagbar ist, sonst wäre es kein Recht, also muss es irgendwo für Deine Belange etwas genau Festgeschriebenes geben.

Grüsse
Alex
 

Pitperch

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Kleines Beispiel. ich angel oft in einem Altarm vom Rhein. Dabei laufe ich oft einmal um diesen herum...Mit einer Wathose versteht sich. So kann ich auch Zäune umqueren, die aufgestellt wurden um Passanten am Betreten des Ufers abzuhalten.
Ersten wegen einer Uferneubeflanzung und wegen Grundstücken die direkt an den See grenzen (auch durch Zäune getrennt.)
Das Neubeflanzungsgebiet darf ich rechtlich betreten. hab ich mit nem Ordnungsamt-Typen geklärt, der mich kontolliert hat. Dieser konnte mir allerdings nicht sagen wie das mit dem Betreten der Grundstücke aussieht...
Zum Glück bin ich ja eine freundliche Persönlichkeit, und fast alle der ca 20 Anwohner dulden es wenn ich dort angel...Bis auf 2 oder 3, die mich immer wieder verscheuchen wollen und mir mit der Polizei drohen.
Ich geh diesen Sachen dann einfach aus dem Weg, indem ich mich ein Grundstück weiter stelle, und von da aus die Spots befische, die ich will...
So kan man einigem Ärger aus dem Weg gehen, denn ich glaube wenn man ein Privatgrundstück betritt kann man durchaus für hausfriedensburuch belangt werden...
greetz
 

Havelschreck

Finesse-Fux
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Ja du kannst strafrechtlich verfolgt werden,wegen Hausfriedensbruch.Zudem bist du dadurch nicht versichert, wenn dir etwas passiert,da du ja durch das Begehen einer gesetzlichen Widrigkeit in diese Situation gekommen bist.Deswegen wird dir auch keiner erlauben auf dem Betriebs-oder Werksgelände zu angeln,weil im Zweifelsfall derjenige,der dir das Betreten erlaubt hat, im Falle eines Falles mit zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Klingt voll doof,ist aber leider so.Ich darf von Frühling bis Herbst auch reichlich Radfahrer und Spaziergänger des Grundstücks verweisen,da unser Werk direkt am Rhein liegt.Es ist nun mal nicht so toll jemand plötzlich mit der Staplergabel aufgespießt oder überfahren zu haben.
 

Ademin

Twitch-Titan
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alexace schrieb:
@ Zanderfreak42
Eines ist aber Fakt: Ein Recht ist dadurch definiert, dass es einklagbar ist, sonst wäre es kein Recht, also muss es irgendwo für Deine Belange etwas genau Festgeschriebenes geben.

Grüsse
Alex

Moin,
ganz so ist es nicht. Ein Recht definiert sich eher so: man kann alles machen, soweit es nicht verboten ist. sprich, was mein recht ist, muss im zweifel gerade nicht irgendwo stehen. Kleiner aber feiner Unterschied.

Zur Sache: Grundsätzlich kann man also machen was man will, also auch überall am Wasser rumanegeln. Allerdings steht natürlich das Eigentumsrecht der Grundstückseigner gegen das freie Betreten. Da es aber kein Stück Land gibt, dass nicht irgendwem gehört, braucht man eine regelung. Die hier geposteten Paragraphen sind genau diese Regelungen. Relativ eindeutig sieht man, dass das Angelrecht gewährleitet wird. Sprich auf eigene Gefahr kann man von den genannten Ausnahmen mal abgesehen, überall Angeln.
 

alexace

Bigfish-Magnet
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@Ademin
Na sicher kann man nach dem Motto vorgehen "Wo kein Richter ist, kann ich machen was ich will ... ". Jedoch geht's hier um "Präventiv-Gedanken/Handlung" in Kombination mit einer interpretationswürdigen Festschreibung (Verbriefung).
Wie so oft, werden Gesetze und Rechte zwar festgeschrieben, deren Interpretation in Falles eines angenommenen und aufgenommenen Verstosses ein Richter zu klären hat.
 

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