Die EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Brandenburger Gewässer

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Thomsen

Gummipapst
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Die im Jahr 2000 verabschiedete EU-Wasserrahmenrichtlinie, die durchaus hohe Ansprüche stellt, muss bis zum Jahr 2015 umgesetzt werden.

Sie beinhaltet die Naturnähe und ökologische Güte als Richtlinienziele, Fisch- u. Wasserpflanzenbestand sollen dem Zustand von unberührten Flüssen, Bächen oder Seen entsprechen.

Die Gewässergüte wird über Tauchgänge bestimmt, bei denen Gesellschaften von Wasserpflanzen als Indikatoren zur Einteilung herangezogen werden.

Im vergangenen Jahr wurden 222 Seen über 50 Hektar und 9678 Kilometer Fließgewässer untersucht, hier einige Ergebnisse:

1) Die Hälfte aller Seen und mehr als zwei Drittel der Fließgewässer weisen ökologische Mängel auf
2) Für alle größeren Flüsse (Havel, Spree, Oder und Elbe) ist die Umsetzung der Richtlinie bis 2015 gefährdet bzw. unwahrscheinlich
3) Nur 10% der Fließgewässer und weniger als ein Drittel der Seen befinden sich in der von der Richtlinie geforderten Zustand

Es gibt aber auch Positives:
Als intakt gelten z.B. der Scharmützelsee und die Seen um Brandenburg/Havel.
In Brandenburg liegen 7 Referenzseen, die als vorbildlich für Deutschland gelten; Beispiele: Nametz- u. Twernsee nahe dem Stechlin.

Als Hauptbelastungen werden vornehmlich mit Dünger versehene Einleitungen von Feldern ausgemacht.
Weitere Probleme bestünden bei eingedeichten und begradigten Flüssen, die ihre Auen und somit auch einen Teil ihrer Selbstreinigungskräfte eingebüßt haben.


Quelle: Umweltdaten-Bericht des brandenburgischen Landesumweltamtes

Thomas

PS: Andere Bundesländer haben noch wesentlich größere Probleme als Brandenburg (Zitat Präs. d. Landesumweltamtes)
 

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