Bellyboat = Schwimmhilfe!

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jackazz12

Gummipapst
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Hallo Leute.
Ich hab da ein Problem...und zwar bin ich mir sehr sicher das ein Bellyboat rechtlich gesehen als Schwimmhilfe und nicht als Boot zu betrachten ist.
Deswegen benötigt man auch keinen Anker zum Angeln vom Bellyboat weil nirgendswo steht das eine Schwimmhilfe beim Angeln wie ein Boot zu verankern ist.

Hat eienr einen Tipp ob ich mir da irgendwo etwas ausrucken kann damit ich den Menschen zeigen kann das ein Bellyboat eine Schwimmhilfe ist und kein Boot?
:arrow: gestern hat mich nämlich die Polizei und Fischereiaufsicht und ein Angelladen besitzer vom See geholt und wollten mir eine Strafe aufdrücken weil sie meinten ein Belly zählt als Boot und ich hätte geschleppt weil mein ANker nicht unten war. :? :evil: :twisted: :evil: :x ...gab ne ellenlange Disskusion und ich hab im Endeffekt kein Strafgeld bezahlt. :roll:

Kann mir eienr helfen?
 

Heinzmann

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Hi Jackazz,

das ist so ne Sache. Ich biete diese Saison Guidingtouren im BellyBoat auf dem Neckar an. ( www.neckarguiding.com )
Wollte zu diesem Zweck auch etwas schriftlich haben. Weder die Polizei, noch das Wasser- und Schifffahrtsamt ist dafür zuständig, da meine Strecke der Hegegemeinschaft unterliegt und die hat das Sagen.
Habe mir also die Hände wund telefoniert, bis ich die Chefin an der Strippe hatte. Sie sagte mir, dass es Belly Boat kein Boot, sondern eine Schwimmhilfe ist und dass das Fischen außerhalb der Fahrrinne gestattet ist. Wenn die Polizei stress machen sollte, dann könne ich mich auf sie berufen. So waren ihre Worte.
Schriftlich habe ich auch nichts, aber den Segen der Hegegemeinschaft. Und darauf kommt es letztendlich an.

Hier ein Zitat aus einem Forum von Joachim Stollenwerk (www.raubfisch.com)

Hast Du ein Bellyboat? Das ist ja kein Boot sondern eine Schwimmhilfe. Mit dem könnten wir in See stechen. So bin ich ab und an unterwegs.

Vielleicht nimmst du mal mit ihm Kontakt auf.
Aber ich denke, das ist von Bundesland zu Bundesland, wenn nicht sogar von Gewässer zu Gewässer verschieden.

Good luck

Heinzmann
 

jackazz12

Gummipapst
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Hallo Heinzmann.
Das ein BB eine Schwimmhilfe ist weiss ich ja nmur brauch ich irgend etwas wo das genau steht damit mich die Kontrollfuzzis in Ruhe fischen lasse.

:arrow: Das muss ja irgendwo stehen.....mal sehen ob hier noch ein paar andere sich mit diesem Thema auskennen.
 

Yokari

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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HiHi

Das ein Belly nur als schwimmhilfe gilt ist mir auch bekannt.Nur Schriftlich kann ich leider auch nix finden.Im lavb scheint laut gewässerordnung wohl das belly gleichbedeutend mit einem boot zu sein.
 

bundyman

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Dis scheint nicht nur so.

4.6.1. Benutzungsbefugnis
Soweit nichts anderes bestimmt wurde, ist die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen einschließlich sog. Bellyboote zum Angeln gestattet. Die Befugnis zur Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen beinhaltet die Befugnis zur zeitweiligen Benutzung eines Uferbereiches als Liegeplatz. Die Benutzung des Liegeplatzes darf die Dauer von 24 Stunden nicht überschreiten. Für die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen, deren Transport zum Gewässer und die Benutzung von Liegeplätzen gelten die Bestimmungen nach 1.2, 1.8, 2.1 und 2.5 entsprechend. Der Angler ist nicht verpflichtet, sein Boot bzw. Wasserfahrzeug beim Angeln zu verankern.


BTW sollte sowas eigentlich in jeder geltenden Gewaesserordnung zu finden sein...
 

barschheini

Gummipapst
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na steht doch da!! :lol: :lol: :lol: aber mach dir nix draus. ich kenne das auch noch von früher, wo denn irgend son vereinsar*** sich berufen fühlt seine kameraden zu denunzieren, nur weil vielleicht die neumodische erscheinungform eines bellybootes auf "SEINEM" see, nicht in sein innerhalb des tellerrandes befindlichen weltbildes passt :lol: :lol:
 

Wolf

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Moinsen,

vielleicht weiß bundyman mehr als ich, denn ich weiß nicht, in welchem Gewässer Du angelst. Er zitiert aus der Gewässerordung des DAV-BRB. Das gilt so zunächst mal sowieso nur in DAV-Gewässern und auch da nur wenn es - wie im ersten Satz erwähnt - keine anders lautenden Bestimmungen gibt.

Da Du aber von der Polizei und Fischereiaufsicht angequatscht wurdest nehme ich an, dass es kein DAV-Gewässer war? In dem Fall kann Dir letztlich nur derjenige die richtige Auskunft geben, der für die fischereilichen Bestimmungen an dem Gewässer zuständig ist (oder bei einer Wasserstraße evtl. die entsprechende Behörde).

Auch wenn der ein oder andere hier das anders sieht: ich würde immer davon ausgehen, dass Du wie ein Boot behandelt wirst und Bestimmungen für Boote auch für das Belly gelten. Früher oder später wird es dazu Urteile geben und ich bin mir sicher, dass dann klar gestellt wird, dass Bellies wie Boote zu behandeln sind.

Gruß,

Wolf
 

bundyman

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Wolf schrieb:
vielleicht weiß bundyman mehr als ich, denn ich weiß nicht, in welchem Gewässer Du angelst. Er zitiert aus der Gewässerordung des DAV-BRB. Das gilt so zunächst mal sowieso nur in DAV-Gewässern und auch da nur wenn es - wie im ersten Satz erwähnt - keine anders lautenden Bestimmungen gibt.

Na sicher zitiere ich aus der Gewaesserordnung des LAVB, da mein Vorschreiber doch recht unsicher wirkte in seiner Argumentation. Nochmal fuer die offensichtlich Falschverstehenwoller:

Yokari schrieb
Das ein Belly nur als schwimmhilfe gilt ist mir auch bekannt.Nur Schriftlich kann ich leider auch nix finden.Im lavb scheint laut gewässerordnung wohl das belly gleichbedeutend mit einem boot zu sein.

Darauf antwortete ich
Dis scheint nicht nur so.
Und dem entsprechenden Absatz der Meine Aussage belegen sollte...
Herjeh, verstehendes Lesen hatte ick eigentlich als Gegeben vorrausgesetzt.
Offensichtlich zu Unrecht...

Mein Nachsatz, mit Hinweis auf eine jeweilig geltende Gewaesserordnung, wurde dann wohl offenbar auch un-/missverstanden?
 

Wolf

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Ruhig Blut. Ich will nichts falsch verstehen und habe wiederum Dir selbst auch gar keine irgendwie falsche Aussage unterstellt.

Nur wurde aus Deinem Zitat sofort geschlussfolgert, dass es (grundsätzlich) erlaubt sei, was sicher daran lag, dass nicht nur die Gleichbehandlung von Boot und Belly in dem Absatz zu lesen war, sondern auch die Passage, die ein Verankern verneint. Die Umstände mit Polizei und Fischereikontrolle sowie die Bemerkung hinsichtlich der Ankerpflicht für Boote lassen den Schluss nahe liegen, dass es kein DAV-Gewässer ist und somit nur Dein letzter Satz gelten dürfte:

bundyman schrieb:
BTW sollte sowas eigentlich in jeder geltenden Gewaesserordnung zu finden sein...

Wobei wohl eher wenige Gewässerordnungen ein Wort über Bellys verlieren. Mehr war nicht. :wink:

Gruß,

Wolf
 

DrGonzo

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Das Problem hatte ich auch schon des öfteren... mit zwei Fischereiaufsehern hab ich das ausdiskutiert, die lassen mich jetzt in Ruhe. Aber das Vergnügen mit der Wasserschutzpolizei hatte ich noch nicht. Habe auch immer ein etwas mulmiges Gefühl beim Driften mit dem BB, denn so hundertprozentig sicher bin ich mir nicht, wie die WP das (bei uns am Altrhein) sieht.
 

jackazz12

Gummipapst
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also es ist ein LAV Gewässer wo ich schon seit 1,5 Jahren mit dem BB angeln und wenn es günstig ist auch drifte, doch bisher hatte niemand etwas dazu gesagt.
 

DozeydragoN

Finesse-Fux
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Hi,

ruf doch einfach den zuständigen LAV oder den Pächter/ Besitzer des Gewässers an.
Vielleicht kannst Du so genaueres erfahren oder sogar was schriftliches bekommen.

Grüße, DD
 

Wolf

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Moinsen,

mir fiel erst gestern auf, dass Du aus MV kommst. Dann gilt natürlich die dortige Gewässerordnung:

4.1. Anzahl und Beschaffenheit der Fanggeräte, Nachtangeln, Schleppangeln
....Das Schleppangeln ist auf Grund der geringen Gewässergrößen auf allen Pachtgewässern
des LAV M-V e.V. verboten. Ausnahmen werden im Gewässerverzeichnis
bekannt gegeben....


Was die Behandlung des Bellys als Boot angeht, muss (sollte) man davon ausgehen, dass das der LV-MV ebenso handhabt wie der LV-BRB.

Gruß,

Wolf
 

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