Beleuchtung für Klein -und Beiboote..

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Rene

Echo-Orakel
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Hi, nachdem mich die WSP letztens kostenpflichtig auf vorgeschriebene Beleuchtung hingewiesen hat, ergeben sich nunmehr einige Fragen, die bislang sehr unterschiedlich beantwortet wurden:

Wenn ich mit nem Ruderkahn ohne Motorantrieb unterwegs bin, reicht als Beleuchtung ne Petroleumfunzel oder ne Kopflampe, um unbehelligt an der Polizei vorbei zu kommen. Den selben Kahn mit Motorantrieb darf ich aber nur mit Top-Licht am Mast in Dämmerung/Dunkelheit bewegen?!?

Gibt es da nicht gewisse Ausnahmen, ähnlich der Regelung für die Kennzeichnungspflicht von Booten (Frei bis 3 PS) ??

Die Frage zielt insbesondere auf die Verwendung von Vereinsbooten, die ja i.d.R. als normaler Ruderkahn ausgelegt sind, und natürlich auch nicht über eine Lichtmaschine o.ä. verfügen.. Wiedersprüchlich ist diese Regelung insbesondere auch dadurch, dass ich mich ja beim Rudern mit dem Rücken zur Fahrtrichtung befinde, während dem ich mit nem kleinen Motor immer in die Fahrtrichtung blicken kann..

Was meint Ihr zu diesem Thema und welche Lösung hättet ihr dafür im Auge?? Kleine Anmerkung: Wollte mich letztens beim Bootsausrüster nach entsprechenden Lösungen erkundigen, Ergebnis: Beide Mitarbeiter waren mit dieser Frage mehr als ne halbe Stunde beschäftigt, da für diese Boote keine einheitliche Regelung bekannt war.. Es wurden diverse Telefonate und Nachfragen gestartet, und am Ende die teuerste mögliche Lösung präsentiert: Nen Toplicht am Mast mit der erforderlichen DHI-Zulassung für ungefähr 200,-EUR.....
 

clausborn

Gummipapst
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Rene, du hast mich jetzt aufgeschreckt !

Mittlerweile habe ich am Bananaboot einen E-Motor aber keine Beleuchtung.

Da muß ich ja auf der Hut sein.

Gruß Claus
 

Wolf

BA Guru
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Hallo,

also meines Wissens nach brauchst Du im Motorbetrieb eigentlich auch Positionsleuchten (zusätzlich zum Toplicht). Nur die Erfahrung zeigt eigentlich, dass die WSP nichts sagt solange Du überhaupt ein Licht hast, allerdings ein richtiges, keine alberne Funzel (Kopflampe, Petroleumlampe). Ich selber habe nach einmal zahlen eine alte Telerute mit 'nem Anhängerrücklicht versehen (versorgt mit 12V Batterie) und nie wieder Kontakt zur WSP gehabt. Du kannst aber z.B. auch bei Onkel Niemeyers Apotheke ein Toplicht ohne Zulassung kaufen, kostet aber auch nicht ganz wenig. Sowas haben einige aus meinem Verein und bislang wurde keiner von der WSP angequatscht.

Gruss,

Wolf
 

RobertB

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Ja, das ist in der Tat ein Problem mit der Beleuchtung.
Das teuerste daran sind die baumustergeprüften Lampen, wovon Du mind. 2 Stück brauchst (Toplicht und Zweifarbenlaterne je ca. 40 Euro).

Der Rest ist mit etwas handwerklichem Geschick verbunden. Man kann sich die Lampen an nem Holzrundstab oder Alu- bzw. V2A-Stahlrohr montieren. Zu beachten ist dann, dass das Toplicht mind. 1 m über der Zweifarbenlaterne angebracht sein muss.

Alles in allem eine wirklich nervige Geschichte, welche ich heute auch recherchiert habe und noch bautechnisch umsetzen muss.
 

lohmann

Master-Caster
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hier gibt es noch mal die offiziellen Vorschriften als pdf zum Downloaden: Navigationslichter.

@clausborn: soweit ich weiß, gilt dies NUR für Verbrenner Motoren, du zählst mit Banana und E-Motor zu den Ruderern :D

BSH Zugelassene Leuchten kosten pro Stück so um die 70 Euronen (bei Niemeyer), nach Vorschrift braucht man Top (weiß) und Seitenlichter (rot/grün). Denke auch, das die WSP nicht unbedingt bei Kleinbooten überprüfen ob die verwendeten Leuchten eine BSH Zulassung haben, aber man kann ja nie wissen........
 

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