Behörden Wahnsinn / Ölgangsinsel Neuss

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Trawar

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Ich kriege bald echt das kotzen, Ich versuche nun seit 2 Wochen heraus zu finden ob man nun am Rhein an der Ölgangsinsel in Neuss an der Erft Mündung Angeln darf oder nicht.

Die Homepage des RFG ist natürlich seit Wochen offline und Telefonisch konnte man mir nicht weiter helfen, außer jetzt haltet euch fest „er wurde dazu geraten es einfach zu tun und falls es durch eine Kontrolle zu einem verfahren kommt, würde dies sicherlich eingestellt werden“.

Ich könnte mich darauf berufen es versucht zu haben eine Klärung herbei zu führen, da die Sachlage aber unklar sei, bräuchte ich auch nichts zu befürchten.
Anschließend wurde ich an den Kreis Neuss verwiesen, da das Schild das dort steht von denen aufgestellt wurde.

Des Weiteren sollte ich dem RFG auch eine Email schicken und die würden sich das mal anschauen. Die hatte schon vor 6 Monaten eine Email von mir(ist wohl untergegangen) auf die sie nicht geantwortet haben und ich gehe davon aus dass die auch nicht auf die neue Antworten werden.

Kreis Neuss teilte mir dann bei einem Telefonat mit dass ich denen mal ein Bild des Schildes schicken solle und die würden das an einen Kollegen weiterleiten der es dann zu irgendeiner Sitzung mitnehmen würde, mit der Hoffnung es dort zu klären und zusätzlich wurde ich nach Grevenbroich verwiesen und da ist erstmal Telefonisch niemand zu erreichen.

Das Schild lässt genug Freiraum zur Interpretation und jeder kann es irgendwie anders auslegen, solange ich das nicht von den Behörden Schriftlich habe das dort das Angeln erlaubt ist lasse ich es sein.

Vielleicht hat das ja schon jemand von euch.

Wo muss ich mich noch hinwenden um eine klare und verlässliche Aussage zu kriegen?


Grüße
Trawar
Neuss ÖlgangsInsel.jpeg

Neuss Ölgangsinsel 2.jpeg
 

Trawar

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Es geht darum das die Abgrenzung des Naturschutzgebietes nach innen zeigt und somit der Rheinuferbereich nicht davon betroffen sein dürfte.
Des weiteren steht im Text was von Tümpeln Teichen oder Altrheinarmen im Schutzgebiet und darauf wäre das Angelverbot vielleicht bezogen.
 

DenisF86

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Ich denke, dass das grün eingerahmte das Gebiet ist, wo das Angelverbot greift.
 

Castanova

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Also ich würde es so interpretieren das man dort am Rhein Fischen darf. Da die grüne Abgrenzung ja auch in den Kanal mit rein geht und wie du schon sagtest Knickt das am Rhein Ufer kurz vorher ab so das man eine Abgrenzung der Linien erkennen kann. Ideal ist die Karte aber definitiv nicht
 

Castanova

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Ob man unbedingt an so einem Gebiet Fischen muss ist aber wieder eine andere Sache
 

123abc

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Wasserschutzpolizei anrufen? Ich würde das auch so sehen, dass angeln da nicht verboten ist, allerdings ist da halt immer noch das Nutzungs- und Betretungsverbot. :)

Trotzdem würde ich einfach die Wasserschutzpolizei anrufen.
 

Fr33

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Für mich siehst das auch def. nach einer Verbotszone aus - und zwar die symbolisch das ganze Stück inkl. des Ufers.
 

Trawar

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Wasserschutzpolizei anrufen? Ich würde das auch so sehen, dass angeln da nicht verboten ist, allerdings ist da halt immer noch das Nutzungs- und Betretungsverbot. :)

Die Frage ist eigentlich, gehört das Rheinufer mit in dieses Schutzgebiet, irgendeiner hatte am Telefon irgendwas von Grenzabständen von 1,5m erzählt.
Das Betretungsverbot sehe ich genauso aber nur für diesen Waldweg, wenn ich aber oberhalb vom Rhein am Ufer entlang laufe sehe ich das Schild nicht und sonst ist am Uferbereich auch keine andere Markierung.
 

LenSch

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Würde sagen das das Angelverbot auf die Teiche bezogen ist.
Das Landschaftsschuzugebiet scheint direkt am Ufer zu beginnen. Was in dem Landschaftsschutzgebiet erlaubt ist, oder eben nicht, müsste man wohl beim land erfragen können :"Landschaftsschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der Länder ausgewiesen. Es wird die genaue Ausdehnung des Landschaftsschutzgebietes und der besondere Schutzzweck definiert und geregelt, welche Handlungen im Einzelnen zulässig oder verboten sind. "
-> https://de.wikipedia.org/wiki/Landschaftsschutzgebiet
 

123abc

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Das ist aber kein Argument. Da steht ein Schild, demnach ist es verboten das Gelände zu betreten. Jetzt zu sagen "ich hab das Schild nicht gesehen" kannst du machen, bringt dich aber ja nicht weiter.
Wie gesagt, ruf die Wasserschutzpolizei an, die können dir das sagen.
 

Fr33

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Würde sagen das das Angelverbot auf die Teiche bezogen ist.
Das Landschaftsschuzugebiet scheint direkt am Ufer zu beginnen. Was in dem Landschaftsschutzgebiet erlaubt ist, oder eben nicht, müsste man wohl beim land erfragen können :"Landschaftsschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der Länder ausgewiesen. Es wird die genaue Ausdehnung des Landschaftsschutzgebietes und der besondere Schutzzweck definiert und geregelt, welche Handlungen im Einzelnen zulässig oder verboten sind. "
-> https://de.wikipedia.org/wiki/Landschaftsschutzgebiet

Ist das nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen? Da gelten doch wieder andere "Spielregeln" als für ein Landschaftsschutzgebiet....
 

Fr33

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PS: Ich würde def. mal bei der WaPO anrufen bzw. wenn in der Nähe da mal vorbei fahren und direkt fragen.
 

LenSch

Finesse-Fux
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Ist das nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen? Da gelten doch wieder andere "Spielregeln" als für ein Landschaftsschutzgebiet....

Kommt darauf an wo die Grenze gelegt wurde. Wenn man die Wege nicht verlassen darf IM Naturschutzgebiet, müsste er ja dem gelben bis ans Wasser folgen und dann im Landschaftsschutzgebiet laufen bis zum Einlauf. So würde ich es sehen :D

WaPo hilft dir bestimmt weiter ;) Hau mal ne Meldung raus wenn du was weisst.
 

BigFishHunterNRW

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Du darfst den Rhein und die Hafeneinfahrt komplett von der Ölganginsel aus befischen, nur Zelten ist im Naturschutzgebiet verboten!

Ich bin dort selber des öfteren unterwegs.
 

pauli1701

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Du darfst den Rhein und die Hafeneinfahrt komplett von der Ölganginsel aus befischen, nur Zelten ist im Naturschutzgebiet verboten!

Ich bin dort selber des öfteren unterwegs.

Ja, aber die Hafeneinfahrt darf man nur beangeln wenn er den Hafenschein für die Neusser Häfen hat, das hat nix mit dem Rheinschein zu tun. Angeln darf man da grundsätzlich überall...
 

Trawar

BA Guru
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Habe so gerade eben mit der Wasserschutzpolizeiwache Düsseldorf Telefoniert, es gilt für die Rhein seite kein Angelverbot bis zur Mündung des Erftkanals.

Das reicht mir erstmal.

Das ist richtig, man braucht schon den Hafenschein um die Einfahrt komplett zu befischen.
Den kriegt man aber nicht mehr hat er mir am telefon gesagt.

Danke für eure Unterstützung und Tipss.
 

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