Trawar
BA Guru
Ich kriege bald echt das kotzen, Ich versuche nun seit 2 Wochen heraus zu finden ob man nun am Rhein an der Ölgangsinsel in Neuss an der Erft Mündung Angeln darf oder nicht.
Die Homepage des RFG ist natürlich seit Wochen offline und Telefonisch konnte man mir nicht weiter helfen, außer jetzt haltet euch fest „er wurde dazu geraten es einfach zu tun und falls es durch eine Kontrolle zu einem verfahren kommt, würde dies sicherlich eingestellt werden“.
Ich könnte mich darauf berufen es versucht zu haben eine Klärung herbei zu führen, da die Sachlage aber unklar sei, bräuchte ich auch nichts zu befürchten.
Anschließend wurde ich an den Kreis Neuss verwiesen, da das Schild das dort steht von denen aufgestellt wurde.
Des Weiteren sollte ich dem RFG auch eine Email schicken und die würden sich das mal anschauen. Die hatte schon vor 6 Monaten eine Email von mir(ist wohl untergegangen) auf die sie nicht geantwortet haben und ich gehe davon aus dass die auch nicht auf die neue Antworten werden.
Kreis Neuss teilte mir dann bei einem Telefonat mit dass ich denen mal ein Bild des Schildes schicken solle und die würden das an einen Kollegen weiterleiten der es dann zu irgendeiner Sitzung mitnehmen würde, mit der Hoffnung es dort zu klären und zusätzlich wurde ich nach Grevenbroich verwiesen und da ist erstmal Telefonisch niemand zu erreichen.
Das Schild lässt genug Freiraum zur Interpretation und jeder kann es irgendwie anders auslegen, solange ich das nicht von den Behörden Schriftlich habe das dort das Angeln erlaubt ist lasse ich es sein.
Vielleicht hat das ja schon jemand von euch.
Wo muss ich mich noch hinwenden um eine klare und verlässliche Aussage zu kriegen?
Grüße
Trawar

Die Homepage des RFG ist natürlich seit Wochen offline und Telefonisch konnte man mir nicht weiter helfen, außer jetzt haltet euch fest „er wurde dazu geraten es einfach zu tun und falls es durch eine Kontrolle zu einem verfahren kommt, würde dies sicherlich eingestellt werden“.
Ich könnte mich darauf berufen es versucht zu haben eine Klärung herbei zu führen, da die Sachlage aber unklar sei, bräuchte ich auch nichts zu befürchten.
Anschließend wurde ich an den Kreis Neuss verwiesen, da das Schild das dort steht von denen aufgestellt wurde.
Des Weiteren sollte ich dem RFG auch eine Email schicken und die würden sich das mal anschauen. Die hatte schon vor 6 Monaten eine Email von mir(ist wohl untergegangen) auf die sie nicht geantwortet haben und ich gehe davon aus dass die auch nicht auf die neue Antworten werden.
Kreis Neuss teilte mir dann bei einem Telefonat mit dass ich denen mal ein Bild des Schildes schicken solle und die würden das an einen Kollegen weiterleiten der es dann zu irgendeiner Sitzung mitnehmen würde, mit der Hoffnung es dort zu klären und zusätzlich wurde ich nach Grevenbroich verwiesen und da ist erstmal Telefonisch niemand zu erreichen.
Das Schild lässt genug Freiraum zur Interpretation und jeder kann es irgendwie anders auslegen, solange ich das nicht von den Behörden Schriftlich habe das dort das Angeln erlaubt ist lasse ich es sein.
Vielleicht hat das ja schon jemand von euch.
Wo muss ich mich noch hinwenden um eine klare und verlässliche Aussage zu kriegen?
Grüße
Trawar

