Pflaume09
Schusshecht-Dompteur
- Registriert
- 16. Februar 2018
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Hallo zusammen,
ich besitze den Fischereischein A und die Angelerlaubnis DAV Berlin und Brandenburg.
Mein Sohn (11 Jahre) angelt auch gerne, bisher immer nur im Urlaub in Skandinavien. Ausschließlich Raubfisch. Da es ihm viel Spaß macht, würde ich ihm das gerne auch hier ermöglichen. Überwiegend bin ich an der Havel in Brandenburg unterwegs.
Wenn ich die aktuellen Regelungen richtig verstehe dürfte mein Sohn in Brandenburg „nur“ Friedfischangeln. Dafür bräuchte er eine Angelkarte und eine Fischereiabgabemarke.
1. Frage: Raubfisch in Brandenburg geht für ihn nicht?
In Berlin könnte er einfach mitkommen. Er angelt und ich schaue zu um ggf einzugreifen.
2. Frage: In Berlin könnte er Raubfischangeln, wenn ich dabei bin und nicht selbst angel. Natürlich nur, wenn ich die Berechtigungen habe.
Habe ich das so richtig verstanden?
ich besitze den Fischereischein A und die Angelerlaubnis DAV Berlin und Brandenburg.
Mein Sohn (11 Jahre) angelt auch gerne, bisher immer nur im Urlaub in Skandinavien. Ausschließlich Raubfisch. Da es ihm viel Spaß macht, würde ich ihm das gerne auch hier ermöglichen. Überwiegend bin ich an der Havel in Brandenburg unterwegs.
Wenn ich die aktuellen Regelungen richtig verstehe dürfte mein Sohn in Brandenburg „nur“ Friedfischangeln. Dafür bräuchte er eine Angelkarte und eine Fischereiabgabemarke.
1. Frage: Raubfisch in Brandenburg geht für ihn nicht?
In Berlin könnte er einfach mitkommen. Er angelt und ich schaue zu um ggf einzugreifen.
2. Frage: In Berlin könnte er Raubfischangeln, wenn ich dabei bin und nicht selbst angel. Natürlich nur, wenn ich die Berechtigungen habe.
Habe ich das so richtig verstanden?