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Pflaume09

Belly Burner
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Hallo zusammen,
ich besitze den Fischereischein A und die Angelerlaubnis DAV Berlin und Brandenburg.
Mein Sohn (11 Jahre) angelt auch gerne, bisher immer nur im Urlaub in Skandinavien. Ausschließlich Raubfisch. Da es ihm viel Spaß macht, würde ich ihm das gerne auch hier ermöglichen. Überwiegend bin ich an der Havel in Brandenburg unterwegs.
Wenn ich die aktuellen Regelungen richtig verstehe dürfte mein Sohn in Brandenburg „nur“ Friedfischangeln. Dafür bräuchte er eine Angelkarte und eine Fischereiabgabemarke.
1. Frage: Raubfisch in Brandenburg geht für ihn nicht?

In Berlin könnte er einfach mitkommen. Er angelt und ich schaue zu um ggf einzugreifen.
2. Frage: In Berlin könnte er Raubfischangeln, wenn ich dabei bin und nicht selbst angel. Natürlich nur, wenn ich die Berechtigungen habe.

Habe ich das so richtig verstanden?
 

quBi

Keschergehilfe
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Hallo Pflaume ,
In Brandenburg ist ebenfalls nur Friedfisch! In Mecklenburg Vorpommern dürfen Kinder Raubfisch angeln , sofern sie eine Angelkarte vom Gewässer besitzen und ein Fischereischeininhaber dabei ist. Das gilt aber nur bis 14 Jahre - danach muss auch dort eine Prüfung abgelegt werden.

Gruß
 

Pflaume09

Belly Burner
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Hallo Pflaume ,
In Brandenburg ist ebenfalls nur Friedfisch! In Mecklenburg Vorpommern dürfen Kinder Raubfisch angeln , sofern sie eine Angelkarte vom Gewässer besitzen und ein Fischereischeininhaber dabei ist. Das gilt aber nur bis 14 Jahre - danach muss auch dort eine Prüfung abgelegt werden.

Gruß
Auch dir vielen Dank.
Das ist schade, weil er in Skandinaviel viel Spaß am Raubfischangeln hatte.
 

Pflaume09

Belly Burner
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In Berlin geht es ja nicht mal mit dem Jugendfischereischein ab 12.
Das ist schon schwer nachvollziehbar.
 

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