Angelmesser Rechtlicher Rahmen

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Barchie

Keschergehilfe
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Hi,
In letzter Zeit wurden die gesetzlichen Richtlinien hinsichtlich der Nutzung von Messern im Allgemeinen ja nochmal verschärft. Ich habe von früher noch ein feststehendes Angelmesser mit Scheide, die am Gürtel zu tragen ist, mit einer feststehenden Klinge von sicherlich über 12 cm. So wie ich das allerdings sehe, dürfte ich das Messer nicht mal mehr in meiner Angeltasche mit mir führen. Wie handhabt ihr das? Seid ihr auf ein kleineres Messer umgestiegen? Oder seht ihr die Verordnungen für den Angelsport nicht so eng?
Bin auf eure Rückmeldungen gespannt!
 

bundyman

Master-Caster
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Da ich mein Einhandmesser irgendwie verlegt hab, hab ich das Modell nochmal als Zweihandmesser zugelegt…
Hierzulande mach ich mir da keine Gedanken weiter, in Britannien allerdings nur noch mit Multitool, auf alles was da Messermässig ist, reagieren die mitunter etwas humorlos, da kann man auch mal schnell an Gesetzesgrenzen stoßen…
 

YaPh

Gummipapst
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Alles über 12cm Klingenlänge ist nicht erlaubt.. außer es besteht ein berechtigtes Interesse. Solange es keine Probleme gibt wird auch niemand was sagen.
Angeln könnte unter Umständen ein berechtigtes Interesse sein.. bleibt halt noch zu klären ob man dafür ein Messer mit einer Klingenlänge von über 12cm benötigt.
 

nicki_sanchez

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Moin
Also beim Angeln habe ich selten ein Feststehendes Messer über 12 cm dabei
Wenn doch hab ich das Messer in einer separaten Tasche im Rucksack welche mittels Kabelbinder am Reißverschluss verschlossen ist. Habe mir dafür extra mehrere Taschen gekauft (Molle Kompatibel oder ganz Stumpf Bauchtasche)
Insbesondere wenn ich mit den Öffis zum Gewässer fahre wandert alles was eine Klinge hat (auch Multitools die ja eher eine Werkzeugeigenschaft haben) in eben eine verschließbare Tasche
BTW
Zugriffsbereit ist ein Gegenstand wohl dann nicht wenn man mehr als 3 Handgriffe braucht um heranzukommen
Würde ich mich nicht drauf verlassen und daher alles was in 42a geregelt ist auch dementsprechend zu behandeln
 

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