Bernburg / Könnern ... Gastkarten

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sven77SH

Belly Burner
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Hallo zusammen ..

1-2 Fragen - ich bin beruflich nächste Woche zwischen Bernburg und Könnern unterwegs.

Nach Feierabend würd ich gern an die Saale oder 1-2 Seen in dem Bereich.

Soweit ich rausgefunden habe - gehören sehr viele Gewässer zum Angelverein Bernburg ..

Gastkarten sind über Fiskado zu erwerben ?!? Oder doch eher vor Ort - wenn ja - wo ?


Auf der Gewässerkarte vom AV Bernburg (gefällt mir sehr gut) .. kann man ja n bisschen rumklicken ..
wenn man da Natura2000 anklickt - kommen einige rote Bereiche zum Vorschein.

Ist es da grundsätzlich untersagt zu angeln ?!?

Oder muß man wirklich das 32-seitige Dokument ( .. natura2000-lsa.de .. ) studieren ..
in welchem Bereich wann / was erlaubt / beschränkt ist.


Benötigt man sonst noch irgendwas - außer Fischereischein + Abgabemarke und dem DAFV-Ausweis?!?


Grüße - Sven
 

Mohrchen

Bigfish-Magnet
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Hallo Sven,

komme zwar ursprünglich aus der Nähe, bin aber nicht mehr ganz auf dem Laufenden.

Wegen den Gastkarten würde ich mal im Angelshop Gerstner in Nienburg probieren. In Bernburg direkt oder in Könnern kenne ich ehrlichgesagt keinen Angelladen. Ob Du zusätzlich noch eine Fischereiabgabemarke für Sachsen-Anhalt brauchst, weiß ich ehrlichgesagt nicht - ansonsten müsste die Saale bei den normalen LAV Sachsen-Anhalt Gewässern mit dabei sein.

Angeln kannst Du in der Saale auf Barsch, Hecht und Zander - ein paar Stellen, wo ich früher immer geangelt habe, könnte ich Dir über PN nennen.
 

Spin+Fly

Bigfish-Magnet
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Benötigt man sonst noch irgendwas - außer Fischereischein + Abgabemarke und dem DAFV-Ausweis?!?
Wäre mir neu dass man darüber hinaus noch weitere Dokumente benötigt um Gastkarten zu erwerben.

Ob Du zusätzlich noch eine Fischereiabgabemarke für Sachsen-Anhalt brauchst, weiß ich ehrlichgesagt nicht
Wenn die allgemeine Fischereiabgabe bereits für das jeweilige Jahr bezahlt wurde (egal in welchem Bundeland), dann gilt diese länderübergreifend und es braucht keine weitere Abgabe mehr ans Land gezahlt werden.
.
 

LazyS

Döbel-King 2024
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Hallo zusammen ..

1-2 Fragen - ich bin beruflich nächste Woche zwischen Bernburg und Könnern unterwegs.

Nach Feierabend würd ich gern an die Saale oder 1-2 Seen in dem Bereich.

Soweit ich rausgefunden habe - gehören sehr viele Gewässer zum Angelverein Bernburg ..

Gastkarten sind über Fiskado zu erwerben ?!? Oder doch eher vor Ort - wenn ja - wo ?


Auf der Gewässerkarte vom AV Bernburg (gefällt mir sehr gut) .. kann man ja n bisschen rumklicken ..
wenn man da Natura2000 anklickt - kommen einige rote Bereiche zum Vorschein.

Ist es da grundsätzlich untersagt zu angeln ?!?

Oder muß man wirklich das 32-seitige Dokument ( .. natura2000-lsa.de .. ) studieren ..
in welchem Bereich wann / was erlaubt / beschränkt ist.


Benötigt man sonst noch irgendwas - außer Fischereischein + Abgabemarke und dem DAFV-Ausweis?!?


Grüße - Sven
Hoffentlich jetzt nicht zu spät, aber noch zu den Natura-Gebieten in Sachsen-Anhalt:
Nach meinem Stand (auf eigene Gefahr!) ist dort das Angeln grundsätzlich erlaubt, man muss aber einen recht großen Abstand zu Wasservögeln aller Art, Bibern und Biberbauten einhalten. (Biber gibt es echt viele, aber man sieht sie halt meistens erst, wenn man direkt vor ihnen steht....Haben mich schon mehr als einmal ziemlich erschreckt). Dazu dürfen Schilfgebiete und andere sensible Uferbereiche nicht betreten und Pflanzen und Böschungen nicht beschädigt werden (Gute Frage, wie das ausgelegt wird).
Also am besten einfach vorhandene Angelstellen/Wege nutzen und/oder ein bisschen auf die Umgebung achten. Geahndet wird da wahrscheinlich aber auch wenig, solange du nur durchläufst und nichts schneidest/ausgräbst.

Anders sind Naturschutzgebiete, da ist das Angeln grundsätzlich verboten, da man meistens ja Wege gar nicht erst verlassen darf. Häufig gibt es aber kleinere oder größere Ausnahmen für das Angeln. Dafür muss man aber wirklich jede Naturschutzgebietsverordnung einzeln durchschauen..
 

Mohrchen

Bigfish-Magnet
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Wenn die allgemeine Fischereiabgabe bereits für das jeweilige Jahr bezahlt wurde (egal in welchem Bundeland), dann gilt diese länderübergreifend und es braucht keine weitere Abgabe mehr ans Land gezahlt werden.
.
Das hießen dann ja auch im Umkehrschluss, wenn ich die Fischereiabgabe für Brandenburg bezahlt habe, brauche in/für Schleswig-Holstein keine Fischereiabgabe mehr zu zahlen, wenn ich dort z. B. in der Ostsee im Urlaub angeln möchte - oder? Wenn ja, gibt es dafür eine offizielle Quelle, d. h. Gesetzestext etc.?
 

Spin+Fly

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Das hießen dann ja auch im Umkehrschluss, wenn ich die Fischereiabgabe für Brandenburg bezahlt habe, brauche in/für Schleswig-Holstein keine Fischereiabgabe mehr zu zahlen, wenn ich dort z. B. in der Ostsee im Urlaub angeln möchte - oder? Wenn ja, gibt es dafür eine offizielle Quelle, d. h. Gesetzestext etc.?
Ja und Ja, wirst Du dir in den weiten des Netz sicherlich ergooglen können. Ich kaufe seit vielen vielen Jahren (also eigentlich schon immer) so mein Gastkarten außerhalb meines Bundeslandes und hatte noch nie Probleme. Wieso sollte ich auch zweimal die staatliche Verwaltung bezahlen?
.
 

Mohrchen

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Ja und Ja, wirst Du dir in den weiten des Netz sicherlich ergooglen können. Ich kaufe seit vielen vielen Jahren (also eigentlich schon immer) so mein Gastkarten außerhalb meines Bundeslandes und hatte noch nie Probleme. Wieso sollte ich auch zweimal die staatliche Verwaltung bezahlen?
.
...Es wäre so schön gewesen! :oops:

Zitat von https://zufish.schleswig-holstein.de/detail?areaId=&pstId=8963941&ouId=&infotype=0:
"Wenn Sie einen gültigen Fischereischein aus einem anderen Bundesland besitzen, wird dieser in Schleswig-Holstein anerkannt. Allerdings müssen Sie zusätzlich die Fischereiabgabe des Landes Schleswig-Holstein bezahlen – unabhängig davon, wie und wo der Fischfang ausgeübt werden soll. Dies gilt auch dann, wenn Sie im Heimatbundesland bereits eine Fischereiabgabe bezahlt haben."
 

Spin+Fly

Bigfish-Magnet
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Zitat von https://zufish.schleswig-holstein.de/detail?areaId=&pstId=8963941&ouId=&infotype=0:
"...Allerdings müssen Sie zusätzlich die Fischereiabgabe des Landes Schleswig-Holstein bezahlen – unabhängig davon, wie und wo der Fischfang ausgeübt werden soll. Dies gilt auch dann, wenn Sie im Heimatbundesland bereits eine Fischereiabgabe bezahlt haben."
Nanu was hast du denn da ausgegraben?! Davon will ich nix wissen :sweatsmile:

In Sachsen, Sachsen-A., Bayern, Meck-Pomm u.a. immer so wie zuvor von mir beschrieben. Und wurde bei (zugegebenermaßen sehr seltenen) Kontrollen auch nie beanstandet. In S-H war ich allerdings auch noch nicht zum Angeln gewesen. Dann scheint das Thema individuell geregelt bzw. Ländersache zu sein.

Auszug Fischereigesetz Brandenburg:

1752066713323.png
 

Mohrchen

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Das ist noch von dem "alten" gemeinsamen DAV übrig. Die Regelungen für den sogenannten "Gewässerfond" gibt es bestimmt auch noch, denke ich.
 

Spin+Fly

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Das ist noch von dem "alten" gemeinsamen DAV übrig.
Denke da besteht kein Zusammenhang. Da das Eine den "Angelverband" (quasi Interessenzusammenschluss privater Einzelpersonen) und das Andere die "Fischereibehörde" (staatliche Institution) betrifft.

Und ich glaube wir zerschiessen grad Svens Thread ein wenig. Daher back to topic. :emoji_v:
.
 

Stefan_M

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Moin!

Ich habe gerade erst wieder eine Gastkarte hier in Magdeburg für einen Besucher aus SH gekauft. Du musst nur einen gültigen Fischereischein vorlegen. That's it!
Mit ner Kopie oder einem Handyfoto kann ich die Gastkarte auch schon vorab besorgen. Ist ja meist entspannter.

Informiere dich zu den gültigen Gewässern auf der Gastkarte. Es müssen nicht alle Gewässer des Pools drauf stehen und viel Spaß!

Grüße, Stefan
 

Machete

BA Guru
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Ja und Ja, wirst Du dir in den weiten des Netz sicherlich ergooglen können. Ich kaufe seit vielen vielen Jahren (also eigentlich schon immer) so mein Gastkarten außerhalb meines Bundeslandes und hatte noch nie Probleme. Wieso sollte ich auch zweimal die staatliche Verwaltung bezahlen?
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Das stimmt so nicht ganz. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein musst du die Fischereiabgabemarke jährlich neu entrichten und auch bei dir führen, unabhängig von der jährlich erworbenen Fischereierlaubnis / Karte.

In Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird mit der Gebühr für die Erteilung eines Fischereischeins bereits eine Fischereiabgabe erhoben. Deshalb braucht man dort nicht extra zahlen.

In Bayern wird die Fischereiabgabe entweder auf Lebenszeit oder für fünf Jahre erhoben und auf dem Fischereischein eingetragen. Nur mit bezahlter Abgabe ist der bayerische Fischereischein gültig.

Niedersachsen und Sachsen erhebt grundsätzlich keine Fischereiabgabe, deshalb muss diese auch nicht zwingend in anderen Bundesländern entrichtet sein, wenn in Niedersachsen oder Sachsen geangelt werden soll.
 

Spin+Fly

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In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein musst du die Fischereiabgabemarke jährlich neu entrichten
In Bayern wird die Fischereiabgabe entweder auf Lebenszeit oder für fünf Jahre erhoben
In Brandenburg kaufe ich die Fischereiabgabe-Marke auch immer gleich für 4 oder 5 Jahre, man kann sie aber auch Jahresweise kaufen.
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