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Tiger-Shark

Barsch Simpson
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Hallo,
ich lebe in RPL und habe erst vor 3 Monaten meinen Angelschein gemacht. Leider ist mir nicht ganz klar, ob ich in der Frühjahresschonzeit an der Mosel mit Naturköder angeln darf oder nicht.
In meinem Angelschein steht zwar etwas drüber, dass man nicht mit Blinkern, ... angeln darf aber nichts über das Angeln mit Handangel und z.B. Wurm.
Gleich noch eine Frage, was definiert man als Handangel ? Ich habe nämlich ein Ka-Bar Backpack Caster und bin mir nicht sicher ob das eine Handangel ist, hier ein Bild : 1638009774265.png

Ich bedanke mich schonmal für die Antwort(en)
LG
 

Wurz

Twitch-Titan
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Würd mich hier mal anschliessen, ich fasse das so auf das man die Frühjahrsschonzeit ignorieren kann solange man im Rhein mit Naturködern fischt?
(wie zitiert man hier?)

(2) Die Frühjahrsschonzeit gilt nicht
2.
für den Fischfang mit der Hand- und Schleppangel; jedoch sind der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten.
 

Cybister

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Fliegenfischen ist in der Frühlingsschonzeit erlaubt. Wurm geht auch immer. Wobei Dropshot mit Wurm als System ausgelegt werden könnte. Als Friedfischangler kriegst Du von der Frühlingsschonzeit auch nicht viel mit.
 

Tiger-Shark

Barsch Simpson
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Fliegenfischen ist in der Frühlingsschonzeit erlaubt. Wurm geht auch immer. Wobei Dropshot mit Wurm als System ausgelegt werden könnte. Als Friedfischangler kriegst Du von der Frühlingsschonzeit auch nicht viel mit.
Okay, sgaen wir ich fange mit meiner Fliegenfischrute mit einer Trockenfliege einen Barsch, den kann ich dann bedenkenlos mitnehmen.
Und wie sieht es aus mit Nymphen, bei Streamern bin ich mir ziemlich sicher, dass diese unter künstlichen Köder fallen.
Danke für die Aufklärung ; )
 

Cybister

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Also bei einer Nymphe, d.h. einem Frühstadium einer „Fliege“ würde ich mir keine Gedanken machen. Bei einem Streamer? Keine Ahnung, ob das bei einer Kontrolle durchgeht. Aber ganz ehrlich, wenn man sich bei manchen Dingen im Graubereich am Ende des Tages nicht wohl fühlt, lieber lassen. Da ist der gesunde Menschenverstand der beste Ratgeber. Und nachdem du ja schon selbst Zweifel hast…
Den Barsch kannst Du entnehmen, korrekt (ggf Artenschonzeit lt. Schein beachten), würde der Stipper ja auch machen.
 

Tiger-Shark

Barsch Simpson
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Okay ich bedanke mich vielmals für die schnellen und freundlichen Antworten
MfG habt ein schönes Wochenende : D
 

Cherado

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Meines Wissens nach zählen auch Kunstfliegen zu den Kunstködern. Eben deswegen ist es rein juristisch auch notwendig, sie im jeweiligen Gesetzestext ausdrücklich von den Kunstködern auszunehmen. Sind sie nicht explizit ausgenommen, fallen sie grundsätzlich unter den Begriff Kunstköder. In RLP sind sie offenbar explizit ausgenommen.

Ob ein Streamer nun unter künstliche Fliege fällt oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Immerhin imitiert ein Streamer keine Fliege.

Und ob man während der Laichzeit der Räuber gezielt mit Streamern (also Baitfish-Imitaten) auf Räuber angeln sollte oder gar laichende Fische entgegen jeder hegetechnischen Vernunft auch noch entnehmen sollte, ist ein völlig anderes Thema. Mir hat man beim Fischereischein jedenfalls beigebracht, dass Sinn und Zweck der Schonzeit ist, dass die jeweiligen Fische (hier Räuber) in Ruhe ihrem Laichgeschäft nachgehen können. Kann man ja ignorieren, bleibt jedem selbst überlassen. Nur darf man sich dann auch nicht wundern, dass in Ländern wie NL, in denen ein striktes Kunstköderverbot (außer Fliegen bis 2,5cm) gilt und insbesondere laichende Fische stets zurückgesetzt werden (Ausnahmen bestätigen leider die Regel), ein deutlich besserer Bestand vorhanden ist.
 

Michael_05er

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Das Problem ist halt auch, dass uns hier ein beispielhafter Anfall an Föderalismus vor Augen geführt wird. Wenn ich in Mainz nicht mehr Spinnfischen darf fahr ich auf die andere Rheinseite, da gibt's noch nichtmal ne Zanderschonzeit. Dass in Norddeutschland andere Schonzeiten Sinn machen als in Bayern sehe ich ein. Aber so einen Quark wie hier in der Ecke...
 

Cherado

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Das Problem ist halt auch, dass uns hier ein beispielhafter Anfall an Föderalismus vor Augen geführt wird. Wenn ich in Mainz nicht mehr Spinnfischen darf fahr ich auf die andere Rheinseite, da gibt's noch nichtmal ne Zanderschonzeit. Dass in Norddeutschland andere Schonzeiten Sinn machen als in Bayern sehe ich ein. Aber so einen Quark wie hier in der Ecke...


Vollkommen richtig. So gesehen sind auch feste Schonzeiten Unfug. Es bräuchte vielmehr eine jährlich angepasste Schonzeit, da sich die Laichzeit nach der Wassertemperatur richtet und nicht nach dem Kalender. Aber das rechtzeitig an alle Fischereiberechtigten zu kommunizieren, dürfte nahezu unmöglich sein. Es bleibt also jedem selbst überlassen, ob er sich nur an gesetzliche Vorgaben hält oder sich wie ein nachhaltiger Angler verhält.

Versteht mich nicht falsch, ich will niemandem das Angeln in der Schonzeit verbieten. Aber man kann ja z.B. die Wahrscheinlichkeit, laichende Fische zu fangen, stark minimieren, indem man z.B. fern abseits ihrer Laichplätze fischt oder bestimmte Köder/Methoden außen vorlässt. Ein Topwater-Köder im Strom dürfte z.B. deutlich weniger laichende Zander stören als ein Jerkbait im Flachwasser. Auch wenn ein Jerkbait kein typischer Zanderköder ist, wird ein Nesthüter diesen garantiert attackieren, wenn er an ihm "vorbeischwimmt". Das Nest und der Nachwuchs sind dann in aller Regel hinüber. Dass ein laichender Zander mitten im Strom aber einen Topwater-Köder attackiert, dürfte aber extrem unwahrscheinlich sein.
 

Michael_05er

BA Guru
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Vollkommen richtig. So gesehen sind auch feste Schonzeiten Unfug. Es bräuchte vielmehr eine jährlich angepasste Schonzeit, da sich die Laichzeit nach der Wassertemperatur richtet und nicht nach dem Kalender. Aber das rechtzeitig an alle Fischereiberechtigten zu kommunizieren, dürfte nahezu unmöglich sein. Es bleibt also jedem selbst überlassen, ob er sich nur an gesetzliche Vorgaben hält oder sich wie ein nachhaltiger Angler verhält.

Versteht mich nicht falsch, ich will niemandem das Angeln in der Schonzeit verbieten. Aber man kann ja z.B. die Wahrscheinlichkeit, laichende Fische zu fangen, stark minimieren, indem man z.B. fern abseits ihrer Laichplätze fischt oder bestimmte Köder/Methoden außen vorlässt. Ein Topwater-Köder im Strom dürfte z.B. deutlich weniger laichende Zander stören als ein Jerkbait im Flachwasser. Auch wenn ein Jerkbait kein typischer Zanderköder ist, wird ein Nesthüter diesen garantiert attackieren, wenn er an ihm "vorbeischwimmt". Das Nest und der Nachwuchs sind dann in aller Regel hinüber. Dass ein laichender Zander mitten im Strom aber einen Topwater-Köder attackiert, dürfte aber extrem unwahrscheinlich sein.
vlVolle Zustimmung!
Sorry, mein Posting war am Handy etwas kurz getippt und durchaus falsch zu verstehen. Seit ich kapiert habe, dass Zander ihr Nest bewachen finde ich die nahezu parallel zur Zanderschonzeit liegende Frühjahrsschonzeit eine gute Idee. Und ich betreibe da keinen "Schonzeit-Tourismus" nach Hessen. Ich finde nur die sehr unterschiedlichen Regelungen total bekloppt, die sowas ermöglichen.

Generell würde ich mir da mehr "angepasste Schonbedingungen" wünschen. In unserem Kleinstbach gilt auch die Frühjahrsschonzeit. Dabei gibt's da nur Forellen, Döbel und Aale. Da ist das Kunstköder Verbot total sinnlos. Ein Wurm an der Pose ist viel gefährlicher für Forellen. Die Winterschonzeit mit komplettem Angelverbot parallel zur Forellenschonzeit wäre viel hilfreicher.
 

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