kein angelverbot in nrw aufgrund aktueller cov verordnung

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barschzanker

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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hallo ba!
han eben auf der suche nach köderautomaten mit nem inhaber von nem angelladen telefoniert. der meinte aufgrund der aktuellen verordnung sind in ganz nrw die gewässer zu. ich hab mal bisschen gesucht und diese passage gefunden:
(2) Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (in paragraph 2 satz 2)

hatte nicht auf dem schirm, dass der rhein durchs reinhalten von ner angel zur sportstätte wird.
könnte da jemand mit juristischem hintergrund evtl. ne einschätzung zu geben?
ich werd jetzt auf jeden fall nicht wie geplant ne runde ans wasser, bin da etwas verunsichert und hab kein bock auf bussgeld. und nein, ich wollte nicht am am schoko oder kirmesplatz sondern hatte nen buhnenfeld anvisiert
petri
thorsten!
 

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Echo-Orakel
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Gemäß dem LFV und dem Beschluss vom 22. März „sollte“ das unter Berücksichtigung der aktuellen Bedingungen soweit gestattet sein...
 

Fr33

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Bin zwar aus Hessen, aber als ich heute den Busgeld Katalog aus NRW gelesen hatte, hab ich auch mal nach der Rechtsgrundlage geschaut. Dir geht's ja primär um den folgenden Paragrafen (insb. Absatz 2)

§ 3
Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten



(1) Der Betrieb der folgenden Einrichtungen und Begegnungsstätten sowie die folgenden Angebote sind untersagt:

1. Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Opern- und Konzerthäuser, Kinos, Museen und ähnliche Einrichtungen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft und den Eigentumsverhältnissen,

2. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks, Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen,

3. Fitness-Studios, Sonnenstudios, Schwimmbäder, „Spaßbäder“, Saunen und ähnliche Einrichtungen,

4. Spiel- und Bolzplätze,

5. Volkshochschulen, Musikschulen, sonstige öffentliche und private außerschulische Bildungseinrichtungen,

6. Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen,

7. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.

(2) Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.


Meine Meinung dazu (aber ich bin kein Rechtsexperte):

Der Rhein ist keine öffentliche - und schon gar keine private Sportanlage/Sporteinrichtung. Daher aus meiner Sicht kein Verbot und keine rechtliche Grundlage für ein solches. Wenn wir nun von Vereinen sprechen - insbesondere von Vereinsgeländen inkl. Gewässer sehe ich das wie folgt: Es werden lediglich Zusammenkünfte verboten. Heisst keine Veranstaltungen wie Hegefischen oder Gemeinschaftsfischen. Zudem auch keine Versammlungen wie JHV, Arbeitseinsätze etc. Fraglich nun was passiert, wenn da mehr als 2-3 Mann an so einem See hocken.....
 

barschzanker

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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ja so hatte ich das auch verstanden, daher war ich auch so verunsichert. der inhaber von dem laden meinte allerdings dass der rhein durch die sportausubung angeln zur sportstätte wird. allerdings müsste dann ja auch der rad/fussweg zur sportstätte werden wenn ich da jogfe oder mit dem rennrad fahren.wo ja sowas alleine explizit erlaubt wird.
 

Marthe1984

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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Als ich deine Überschrift gelesen habe wurde es mir aber auch gerade anders, da ich morgen in der Kölner Gegend an den Rhein will.
Aber wie ich das hier jetzt sehe, lese und interpretiere Schein es ja kein Problem zu sein.
Werde wohl abends mit dem Wobbler paar Buhnen ablaufen. Mal schauen ob was geht.
Dir ebenfalls, Petri und viel Erholung am Wasser.
 

ururu

Echo-Orakel
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bisschen off Topic aber ich versuchs trotzdem:

habe mir eine neue baitcastrute bestellt.
möchte diese am Rhein (NRW) austesten.
Darf ich mit hakenfreien jiggs würfe ausüben?
 

Trawar

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Typisch unsere Beamten, umständlicher ging es wohl nicht.
Warum haben die das nicht direkt für eine Dauerhaftelösung umgesetzt?
Nein alle 4 Wochen den schein per EMail verlängern dann neu ausdrucken und wenn die Läden wieder auf haben umtauschen gehen.

Ich will auch was von den zeugs was die nehmen.
 

The_Pike

Gummipapst
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@Trawar ich bekomme jeden Tag bei der Arbeit meine Dosis "Beamte". Glaub mir, das willst du wirklich nicht. Ganz besonders nicht jetzt zu diesem Zeitpunkt ;)
 

Trawar

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Da steckt ja auch bestimmt ein enormner Aufwand hinter das zuplanen und umzusetzen, warum macht man das dann nicht eimal richtig und dauerhaft.
Das verstehe ich einfach nicht.

Grandios wäre es gewesen wenn man das hätte per Fax anmelden müssen und die einem dann den Schein zu gefaxt hätten.
 
G

GIM

Gast
DE ist halt oft sehr umständlich & bürokratisch...man schaue sich nur mal unser Nachbarland mit Vispas und passender App an :rolleyes:
 

flax98

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Aber kein Kukö Verbot. Barsch is offen, Rapfen auch.
Muss halt derzeit jeder wissen wie er es derzeit hält.
 

barschzanker

Dr. Jerkl & Mr. Bait
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wels ist auch auf. wollte da auch zu nichts fadenscheinigem auffordern. und wenns nur ums werfen üben geht, muss man dann nicht extra die haken abknipsen von den jigs, einfach bisschen aufpassen bei der platzwahl, dann holt man auch keine zander vom nest, derzeit bei um die 9grad wohl eh noch nicht
 

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